Wolfgang Huste Polit- Blog

Zum 40. Jahrestag der Berufsverbote. Aus der Erklärung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (www.vdj.de) zum 40. Jahrestag der Berufsverbote:

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An diesen 28. Januar 1972 wird offiziell nicht erinnert, denn er bezeichnet einen Tiefpunkt in der jungen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. An ihm beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Willy Brandt, daß in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für »die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes« (FDGO) einzutreten. Jemand, den die Behörden als »Kommunist« betrachteten, sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben. Alle diejenigen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben, zur Verbeamtung, Beförderung oder Berufung anstehen, sollten regelmäßig durch eine Anfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden, ob gegen sie etwas vorliege. (…)

Kritisiert wurde diese Praxis demgegenüber wiederholt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO). Viermal mahnte sie eine Änderung an. Die UN-Menschenrechtskommission fragte regelmäßig nach, und 1995 verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle einer Lehrerin die Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn auch 80 Prozent aller Berufsverbotsfälle letztendlich – oft erst nach vielen Jahren – positiv für die Betroffenen ausgingen, so blieb die Entscheidung des EGMR die einzige, die für die siegreiche Klägerin auch eine Entschädigung erwirkte. Allerdings stoppte sie nicht die Praxis, die sich als eine Schere in den Köpfen der Verwaltungen festgesetzt hatte. (…) Der Ministerpräsidentenbeschluß von 1972 ist niemals aufgehoben worden, nur der Bremer Senat hat sich jetzt am 23. Januar 2012 von ihm distanziert. Vor allem ging die Praxis der Überprüfung durch den Verfassungsschutz weiter. (…)

Die jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz zeigt, wie ungebrochen die Stoßrichtung gegen alles zu sein scheint, das links von seiner schwarz-braunen Grundausrichtung steht. (…)

Quelle: www.jungewelt.de vom 28./29.01.12

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 28. Januar 2012 um 15:14 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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Ein Kommentar

  1. Demokratische Rechte eingeschränkt
    Aus dem Aufruf »40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!«:

    (…) Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen »Verfassungsschutz«-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 – unter Beteiligung von NS-Verbrechern – hat der »Verfassungsschutz« an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muß abgeschafft werden.

    (…) Wir als damalige Betroffene des »Radikalenerlasses« fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muß ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der »Verfassungsschutz«-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen.

    Quelle: http://www.berufsverbote.de

    Comment: Wolfgang Huste – 28. Januar 2012 @ 15:15

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