Wolfgang Huste Polit- Blog

Einladung zur Prozessbeobachtung. Von Wolfgang Huste

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Schon lange oder sogar noch nie ein Gerichtsgebäude von innen gesehen? Dann wird es Zeit. Am Donnerstag, 28.06.2012, haben Interessierte Gelegenheit zur Prozessbeobachtung. Im kleinen Amtsgericht Ahrweiler wird es um die große Frage gehen: Sind Blockaden von Aufmärschen der Rechtsradikalen, bzw. ist der Aufruf dazu ein legitimes Mittel, ein Akt von Zivilcourage oder strafbar? Konkret wird Wolfgang Huste aus Bad Neuenahr vorgeworfen, er habe im Vorfeld der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 3. September 2011 in Dortmund auf seiner Internetseite einen Link zu einem der antifaschistischen Bündnisse in Dortmund gesetzt, das zu Blockaden aufgerufen habe. Er habe damit „vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat (öffentliche Aufforderung zu einer groben Störung einer nicht verbotenen Versammlung) Hilfe geleistet“. 28.06.2012, 09.oo Uhr, Saal 4 EG im Amtsgericht Ahrweiler

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 26. Juni 2012 um 14:23 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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2 Comments

  1. Es waren mehr als 50 Besucher_Innen im Gerichtssal. Siehe auch hier:

    http://www.rhein-zeitung.de/region/bad-neuenahr_artikel,-Ahrweiler-Nazigegner-Huste-muss-2000-Euro-Strafe-zahlen-_arid,446054.html

    Comment: Wolfgang Huste – 28. Juni 2012 @ 17:34

  2. Der Oberbürgermeister von Dortmund, Ullrich Sierau, hat ebenfalls auf der offiziellen Homepage der Stadt Dortmud zur friedlichen Blockade des damaligen Neonaziaufmarsches aktiv aufgerufen, ebenso in diesen Zeitungen: Ruhr-Nachrichten, Westdeutsche Allgemeine Zeitung (= WAZ) und Westfälische-Rundschau. Hier hat man nicht gewagt, staatsanwaltlich gegen ihn vorzugehen (was ich auch nicht möchte). Der Aufruf wurde von über 1000 Personen ebenfalls unterschrieben, auch von der kompletten Landtagsfraktion NRW der Partei DIE LINKE, von der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, von vielen Pfarrern und Gewerkschaftern, von SPDlern und Grünen usw. Eine äußerst konservative Richterin des Amtsgerichts Ahrweiler, RLP, in enger Zusammenarbeit mit einem reaktionären Oberstaatsanwalt vom Landgericht Koblenz hat mich für den selben Aufruf heute zur Zahlung von 2000 Euro verurteilt. Ich und mein Anwalt haben selbstverständlich sofort Revision gegen das Urteil eingelegt. Siehe hier: http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=147288

    Comment: Wolfgang – 28. Juni 2012 @ 23:20

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