Wolfgang Huste Polit- Blog

Schutz vor Polizeigewalt wird kriminalisiert

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Am 12. Februar steht eine Antifaschistin aus Düsseldorf in Dortmund vor Gericht – sie wird beschuldigt, am Rande einer Demonstration gegen die neonazistische Partei „Die Rechte“ in Dortmund am 31.08.2013 eine Plastikfolie bei sich gehabt zu haben.

Polizei und Staatsanwaltschaft definieren eine Plastikfolie als „Unerlaubte Waffenführung“. Das viereckige Stück Kunststoff ist in ihren Augen eine Schutzwaffe. So absurd das Wort „Waffe“ in Bezug auf eine Overhead-Projektor-Folie klingen mag – Schutz benötigen Demonstrant*innen in der Tat. In den letzten Jahren ist die Zahl von verletzten Aktivist*innen bei Demos und Aktionen des zivilen Ungehorsams drastisch gestiegen. Bei dem als „Schwarzer Donnerstag“ bekannt gewordenen Polizei-Einsatz gegen S-21-Gegner*innen in Stuttgart am 30. September 2010 sind über 400 Menschen verletzt worden. Noch höher war die Zahl der Verletzten während der Aktion „Castor? Schottern!“ im gleichen Jahr. Nach Angaben der Sanitäter*innen gab es dort insgesamt 1.000 Verletzte, davon 950 durch Pfefferspray. Anschließend meldete die Bundespolizei einen Ersatzbedarf von 2.190 Reizstoffsprühgeräten an. Zuletzt wurden 2013 bei den Demonstrationen in Frankfurt (Blockupy) und Hamburg (Rote Flora) 200, beziehungsweise 500 Menschen verletzt.

Als sich die Innenministerkonferenz der Länder 1999 für die Einführung von Pfefferspray aussprach, sollte es gemäß den eigenen Richtlinien dazu dienen, in besonders gefährlichen Situationen den Einsatz der Schusswaffe zu ersetzen. Davon ist in der Praxis nichts zu bemerken. Oft leeren Polizeibeamt*innen schon auf Verdacht ihre Sprühgeräte, sobald sich Aktivist*innen einer Polizeiabsperrung auch nur nähern. Auf zahlreichen Videoaufnahmen sind Polizist*innen zu sehen, die wahllos in eine Menschenmenge sprühen.

Richtlinien der Herstellerfirmen und der Polizei beschreiben die Wirkung beim Einatmen mit „unkontrollierten Hustenanfällen, Atemnot, Sprechschwierigkeiten und Krämpfen im Bereich des Oberkörpers“. Bei Augenkontakt käme es zu „heftigen Schmerzen, einhergehend mit Schwellungen und Rötungen der Bindehaut sowie starkem Tränenfluss“. Eine vorübergehende Erblindung könne bis zu 30 Minuten anhalten, vereinzelt seien auch „dauerhafte Schädigungen der Hornhaut“ möglich, eine Untersuchung durch einen Augenärzt*innen deshalb sofort nach der Erstbehandlung nötig. In der Realität werden bei Angriffen der Polizei auf Demonstrationen binnen weniger Minuten dutzende Menschen durch Pfefferspray verletzt. Selbst wenn sich unter den Demonstrant*innen ausgebildete und gekennzeichnete Sanitäter*innen befinden, sind sie oftmals von der hohen Zahl der Verletzten überfordert. Auch die mit der vorübergehenden Erblindung einhergehende Orientierungslosigkeit – oft während die Polizei ihre Angriffe fortsetzt – sorgt für gefährliche Situationen, die nur durch eine solidarische und umsichtige Reaktion der übrigen Demonstrant*innen entschärft werden können. Kein Wunder also, dass viele Aktivist*innen begonnen haben, sich gegen die Polizeigewalt zu schützen.

Eine Overhead-Projektor-Folie ist im Handel problemlos zu erwerben und in größeren Mengen auch sehr preiswert. Sie kann auf die Gesichtsmaße zugeschnitten und mittels eines an zwei Löchern angebrachten Gummibandes am Kopf befestigt werden. Anders als beispielsweise eine Schutz- oder Taucherbrille schützt sie auch den Mund- und Nasenbereich und damit die Atemwege. Sie ermöglicht dadurch, das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch während Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen brutale Polizeigewalt durchzusetzen – und ist dadurch der Polizei ein Dorn im Auge.

In der staatlichen Logik besitzt die Polizei nicht nur das Gewaltmonopol, sondern auch das Recht es überall und jederzeit anzuwenden. Der Versuch, sich davor zu schützen, soll selbst eine Straftat sein. Im Klartext heißt das, man solle sich erst verprügeln oder mit Pfefferspray vollsprühen lassen – danach kann man ja immer noch die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme prüfen lassen oder die Polizeischläger*innen verklagen. Nicht nur angesichts dessen, dass 99 % der Verfahren gegen Polizeibeamt*innen eingestellt werden, ist das keine Alternative. Wir beharren auf der Legitimität von politischem Protest und Aktionen des zivilen Ungehorsams – ob es nun darum geht Naziaufmärsche zu verhindern, Castor-Transporte zu stoppen oder die EZB zu blockieren. Und wir lassen uns dabei nicht nach Belieben von der Polizei zusammenschlagen oder vollsprühen. Wir werden weiterhin darüber nachdenken, wie wir uns und andere bei unseren Aktionen vor Polizeigewalt schützen können. Sollten wir deswegen kriminalisiert werden, sagt auch das schon eine Menge über diesen Staat und seine Justiz aus. Aber wir werden auch hier gemeinsame Mittel finden, uns gegen die Repression zu wehren. Solltet ihr mit einer Anzeige konfrontiert sein, wendet euch an die Düsseldorfer Rechtshilfegruppe und die Rote Hilfe.

See red! Interventionistische Linke Düsseldorf

Der Prozess gegen die angeklagte Antifaschistin findet am Mittwoch, den 12. Februar 2014 um 11 Uhr im Amtsgericht Dortmund statt, 1. Etage, Sitzungssaal 1.151, Gerichtsstraße 22. Vorher findet noch eine Pressekonferenz des antifaschistischen Bündnisses „Dortmund stellt sich quer“ vor dem Gerichtsgebäude statt. Zeigt euch solidarisch mit der Angeklagten und besucht den Prozess!

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 06. Februar 2014 um 13:47 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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Ein Kommentar

  1. Heute erfuhr ich, dass der Prozess ohne Auflagen gegen die Angeklagte eingestellt wurde. Ein großer Erfolg! Widerstand leisten und Öffentlichkeit schaffen lohnt sich!

    Comment: Wolfgang Huste – 07. Februar 2014 @ 18:46

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