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Der Skandal, der keiner war. Bremer BAMF-Außenstelle: Mythen über Korruption und Fake News über »Gefährder«. Bundesregierung kennt keinen Fall von Identitätstäuschung. Von Claudia Wangerin

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Wer Berichte verschiedenster Organisationen und Medien über die Vorgänge im Irak und in Syrien seit August 2014 verfolgt hat, kann nicht davon ausgehen, dass von dort geflüchtete Jesidinnen und Jesiden »zu Unrecht« Asyl in Deutschland erhalten haben. Schlagzeilen über »Korruption« im Zusammenhang mit 1.200 positiven Asylbescheiden, die Angehörigen dieser Gruppe von der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt worden waren, erwiesen sich bisher als substanzlos. Ebenso wie der Vorwurf der »bandenmäßigen Kriminalität« gegen die ehemalige Bremer BAMF-Chefin Ulrike B. sowie drei Anwälte, einen Dolmetscher und eine weitere Person. Erneute Hausdurchsuchungen, die am Donnerstag laut Staatsanwaltschaft Bremen bei B. und weiteren Beschuldigten stattfanden, wirken wie eine Trotzreaktion auf entlastende Berichte an den beiden Vortagen.

»Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass sie eine Verwaltungsvorschrift nicht beachtet hat, aber die Gerichte ihr inzwischen Recht gegeben haben«, sagte der Anwalt von Ulrike B., Erich Joester, Reportern des NDR-Magazins Panorama. »Das, was sie entschieden hat, war rechtmäßig. Und Recht geht immer noch vor Verwaltungsvorschrift.«

Der interne Revisionsbericht des BAMF enthielt nach Recherchen von NDR und Radio Bremen zum Teil falsche Behauptungen, die Ulrike B. belasten. So hieß es, Bremen sei bei den überprüften Asylverfahren nur für 142 örtlich zuständig gewesen, habe aber 1.371 Asylentscheidungen getroffen. Dies sei ein »außergewöhnlicher« Wert. Auf Nachfrage erklärte das BAMF gegenüber den Sendern, der Wert sei zwar hoch, aber die Bremer Außenstelle tatsächlich »zeitweise für Antragstellende aus anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig« gewesen. Dies sei der internen Revision »zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt« gewesen.

In der Disziplinarverfügung gegen die inzwischen abgesetzte Ulrike B. heißt es laut NDR, sie habe aus humanitären und nicht aus eigennützigen Motiven gehandelt.

Fakt ist: Jesidinnen und Jesiden erhielten im Normalfall zur fraglichen Zeit in der gesamten Bundesrepublik einen Schutzstatus. Auf Nachfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke teilte die Bundesregierung diese Woche mit, sie wisse nicht, ob in einzelnen Fällen Antragsteller die Behörde über ihre Identität getäuscht hätten: »Dazu gibt es derzeit noch keine Erkenntnisse«, hieß es.

Am 3. August 2014 hatte die Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) die Region Sindschar im Nordirak überfallen, einen Vernichtungsfeldzug gegen die jesidische Bevölkerung begonnen, Männer vor den Augen ihrer Familien getötet und Tausende junger Frauen und Mädchen vergewaltigt, als Kriegsbeute verschleppt und zum Teil als Sklavinnen verkauft. In einem »Kalifat« nach IS-Muster ist für Angehörige anderer »Buchreligionen« eine Kopfsteuer vorgesehen, wenn sie nicht vertrieben, getötet, versklavt oder zwangskonvertiert werden wollen. Jesiden, deren Religion nur mündlich überliefert ist, will der IS als Gruppe auslöschen. Kurz nach dem Angriff gelang es den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten aus dem Selbstverwaltungsgebiet Rojava im Norden Syriens und Guerillaeinheiten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), einen Fluchtkorridor für die jesidische Bevölkerung und andere gefährdete Minderheiten freizukämpfen. So wurden weitere Massaker verhindert. Wenig später griff der IS den Kanton Kobani in Rojava an. Monatelang wurde um die gleichnamige Hauptstadt gekämpft. Nach der Befreiung im Februar 2015 blieb es dort wegen hinterlassener Sprengfallen sowie Munitionsresten und Blindgängern gefährlich. Die Zerstörungen waren enorm – ebenso in Sindschar, das Ende 2015 befreit wurde. Massengräber wurden entdeckt; der IS war im Irak und in Syrien noch lange nicht geschlagen.

Ausgerechnet die sonst Islamisierungsängste schürende AfD hat in der ersten Juniwoche einen Untersuchungsausschuss zur »BAMF-Affäre« beantragt, der sich einseitig mit positiven Asylbescheiden und der nach Meinung der Rechten insgesamt zu liberalen Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel befassen soll. Bislang fehlt ihr das nötige Quorum von 25 Prozent der Abgeordneten – obwohl auch die FDP den »Skandal« untersuchen lassen will.

Quelle: jungewelt.de vom 16.06.018

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 16. Juni 2018 um 11:27 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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