Anlässlich des Besuches des katholischen Kirchenoberhauptes erinnert Alexander Ulrich MdB DIE LINKE. an die ungelösten Fragen im Zusammenhang mit dem Tendenzschutz im Betriebsverfassungsgesetz: „Die Fakten sind bezeichnend: Dank des Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsgesetz genießen die Kirchen eine exklusive Sonderrolle als Arbeitgeber:
„Bei den kirchennahen Arbeitgebern wie Pflegeheimen, Kindergärten, Schulen, Sozialstationen u. ä. ist die Arbeit der Betriebsräte stark eingeschränkt – statt starken Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten in allen wesentlichen Personalfragen gibt es für die Mitarbeitervertreter in „Tendenzgeschützten“ Betrieben und Einrichtungen nur sehr schwache und oft wirkungslose Mitwirkungsmöglichkeiten.“
Alexander Ulrich: „Sogar bei Einstellungen und Entlassungen haben die Betriebsräte, wenn es sie denn überhaupt gibt, so gut wie keine Mitbestimmungsrechte. Rund 2 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in zahlreichen Sozialen Einrichtungen, Betrieben und Büros, die nach kirchlicher und nicht zuletzt katholischer Interpretation dem so genannten Tendenzschutz unterliegen.“
„Seit Jahrzehnten kämpfen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter dafür“,“ so Alexander Ulrich weiter, „dass endlich auch bei kirchennahen Beschäftigungsverhältnissen demokratischere Zustände und größere Rechtssicherheit einziehen kann. Ich finde es bedauerlich, dass der Papst vor dem Deutschen Bundestag in diesen wie auch anderen brennenden politischen Fragen keinerlei konkrete Worte gefunden hat, obwohl er auch für diesen Bereich letztendlich die Verantwortung trägt.“
Philosophisch-schulmeisterlich anderen ins Gewissen reden mag man ja noch tolerieren; aber auch den Mächtigen der Katholischen Kirche stünde die von Benedikt XVI. geforderte Selbstkritik gut an: „Aber was siehst du den Splitter, der im Auge deines Bruders ist, aber den Balken der in deinem eigenen Auge ist, nimmst du nicht wahr? (Lukas, 6.41)“, heißt es in der Bibel.
„Sicher ist es notwendig,“ fährt Ulrich fort, „immer und jederzeit Demokratie und Toleranz von allen einzufordern, aber muss die römisch-katholische Kirche nicht endlich daraus auch Selbstverpflichtungen für ihren eigenen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für ihre eigenen Institutionen ableiten?“
Alexander Ulrich MdB: „Ich meine, dass auf Dauer auch für die römisch-katholische Kirche und für Papst Benedikt kein Weg daran vorbeiführt, allen Kirchennah Beschäftigten wenigstens die Rechte einzuräumen, die in „normalen“ Arbeitsverhältnissen seit langem selbstverständlich sind.“
„Hunderttausende mit viel zu geringen Löhnen bis hin zum Niedrigstlohn und ohne demokratische Mitbestimmungsrechte können doch nicht auf Dauer auf den Einzug des Himmelreichs auf Erden vertröstet werden. Als LINKE stehen wir an ihrer Seite und unterstützen alle Forderungen, im 21. Jahrhundert endlich die überall geltenden selbstverständlichen demokratischen Rechte und Standards auch für die kirchennahen Arbeitsplätze durchzusetzen.“
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