Die Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, das Dritte Sozialgesetzbuch so abzuändern, das „kalt ausgesperrte“ Arbeitnehmer wieder ein Recht auf Kurzarbeitergeld haben. Das würde besonders wirtschaftlich stark verflochtenen Branchen helfen.
In ihrem Antrag (BT-Drs. 17/9062 – (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709062.pdf) verlangt die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung, den Paragraph 160 (bis 31. März 2012: Paragraph 146) des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) durch den früheren Paragraph 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in der Fassung von 1969 zu ersetzen. Paragraph 160 SGB III regelt den Anspruch auf Arbeitslosengeld von Beschäftigten, die mittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind.
Die Linksfraktion kritisiert, dass durch die Gesetzesänderung 1986 das Kurzarbeitergeld für diese „kalt Ausgesperrten“ weggefallen sei. Damit sei den Arbeitgebern „neben der Aussperrung im Streikgebiet, der sogenannten heißen Aussperrung, ein weiteres Kampfmittel gegeben, um die Gewerkschaften in ihren Streikmöglichkeiten zu beschneiden“. Durch die gesetzliche Änderung wurde daher nicht, wie behauptet, das Neutralitätsgebot der heutigen Bundesagentur für Arbeit konkretisiert, sondern die Position der Arbeitgeber zu Lasten der Gewerkschaften gestärkt. Dies muss wieder rückgängig gemacht werden. „Kalt Ausgesperrte“ sollen wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Laut Antrag ist besonders die IG Metall vom Paragraph 160 SGB III betroffen, da die von ihr organisierten Branchen stark wirtschaftlich verflochten seien.
Quelle: PM des Bundestages Nr. 207 vom 25.4.2012
« Frankfurt, wir kommen! Mobilisierung für »Blockupy«-Aktionstage laufen auf Hochtouren. Protestbündnis und Linkspartei trotzen Demonstrationsverbot der Stadt. Gerichte müssen entscheiden. Von Gitta Düperthal – Fast wie im Bürgerkrieg. Wenn es gegen Banken geht, versteht die Polizei keinen Spaß. Von Gitta Düperthal »
No comments yet.
Sorry, the comment form is closed at this time.