Wolfgang Huste Polit- Blog

LINKE. Mainz stellt Erwerbslosenfrühstück ein

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Als Reaktion auf die in Mainz geltende Plakatierungsbegrenzung für politische Parteien sieht sich der Stadtverband der Mainzer Linken gezwungen das traditionelle Erwerbslosenfrühstück vorerst einzustellen.

Laut einer Verordnung aus dem Jahre 1997 dürfen politische Parteien in Mainz maximal 7 Veranstaltungen im Jahr bewerben. DIE LINKE. Mainz sieht sich durch diese Regelung in ihrer politischen Arbeit beeinträchtigt, da sie als kleine Partei nicht über die finanziellen Möglichkeiten für eine kommerzielle Bewerbung verfügt.

„Der Stadtverband der Mainzer Linken ist politisch sehr aktiv. Wir bieten über das Jahr verteilt eben mehr als 7 Veranstaltungen an. Das in der Vergangenheit von den anderen Fraktionen willkürlich festgelegte Plakatierungsverfahren verhindert somit das Bewerben unserer politischen Arbeit. Deshalb dürfen wir für den Rest 2010 das Erwerbslosenfrühstück nicht mehr bewerben“, so Peter Weinand, Mitglied im Parteivorstand und einer der Aktivisten zur Betreuung der Hartz-IV-Empfänger.

Regelmäßig an jedem dritten Sonntag im Monat lud DIE LINKE. Mainz die sozial Benachteiligten zu einem kostenlosen Frühstück in die Parteizentrale im Herzen der Altstadt ein, um den Betroffenen ein Forum zu bieten. Dabei wurden Tipps und Informationen im Umgang mit der Arbeitslosigkeit ausgetauscht. Unterstützt wurden die Teilnehmer durch die Anwesenheit eines Fachanwalts für Sozialrecht, der Hilfestellung im Umgang mit Ämtern und Behörden leistete. Stabile Teilnehmerzahlen von zuletzt etwa 30 Gästen zeigten, dass die Veranstaltung zu einem festen Bestandteil des politischen Alltags in Mainz geworden und bei den Betroffenen auf breite Akzeptanz gestoßen war.

Dr. Hermann Stauffer, Vorsitzender der Mainzer Linken, bezeichnet die in Mainz geltende Plakatierungsbegrenzung als undemokratisch. Die von Oberbürgermeister Jens Beutel erneut bestätigte Richtlinie verstoße gegen den eindeutigen Auftrag aus Artikel 21 unserer Verfassung, wonach Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken haben. „Zu unserem demokratischen Grundverständnis zählt, dass wir als Partei die Pflicht haben und dementsprechend die Möglichkeiten erhalten Veranstaltungen ohne Einschränkungen anzubieten und zu bewerben“, so Stauffer abschließend.

Stadtverband Mainz; 19.10.10

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 20. Oktober 2010 um 16:11 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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Ein Kommentar

  1. Falls die Stadt Mainz eine entsprechende Ortssatzung hat, in der solche Dinge geregelt sind: Eine solche Beschränkung ist klar verfassungswidrig, verstößt gegen das Grundgesetz (zum Beispiel auf das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das impliziert auch eine Werbung für entsprechende Demos/Veranstaltungen und beinhaltet auch die Möglichkeit, für öffentliche Veranstaltungen mittels Plakate zu werben). Es ist eine völlig undemokratische Regelung, wenn die Stadt entweder einem regionalen/lokalen Werbemonopolisten überläßt, oder wenn diejenigen Organisationen/Parteien, die viel Geld haben, hier indirekt privilegiert werden (nach dem Motto: „wer viel Geld hat, kann mehr und größer kleben als eine kleinere Organisation.“). Eine politische Öffentlichkeitsarbeit darf nicht am Geldbeutel scheitern, das wäre sehr undemokratisch und auch ungerecht.

    Comment: Wolfgang Huste – 20. Oktober 2010 @ 16:18

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