Eine oeffentlich und breit geführte, echte, radikale Aufarbeitung des historischen, deutschen Faschismus, also eine Aufarbeitung, die bis an die Ursache, an die Wurzel des Faschismus reicht, gab es in Deutschland zu keiner Zeit. Bis heute nicht! Der deutsche, historische Faschismus wird immer noch primär auf den Hitlerismus reduziert, auf seine Phaenoebene, also auf seine bekannten, aeusseren, sichtbaren Erscheinungsbilder des damaligen Faschismus, insbesondere auf den staatlicherseits organisierten und legitimierten Massenmorden an Juden, auf die allgemeine „Henkerbeilmentalitaet“. Die anderen massenhaften und ebenfalls staatlicherseits legalisierten und ausgeführten Verbrechen, zum Beispiel an Sinti, Roma, Sozialisten und Kommunisten, an Gewerkschafter, an sogenannten „Asozialen“, werden in den Medien, in den Schulen, signifikant seltener vertiefend erörtert, wenn überhaupt.
Was ebenfalls nicht breit in der Öffentlichkeit, in den Medien, erörtert wird ist die Tatsache, dass unter recht genau definierten, gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen der Faschismus für die Kapitalistenklasse, für die herrschende Klasse, eine Option sein kann, wenn auch eine sehr riskante, wie man es sehr anschaulich anhand den konkreten Auswirkungen des damals real existierenden Faschismus an der Macht sehen konnte. Kapitalismus und Faschismus sind insbesondere in politischen und ökonomischen Krisenzeiten wie Geschwister. Faschisten griffen und greifen den Kapitalismus nur verbal an, sprechen eher diffus und verbalradikal vom „System“, ohne aber eine klare antikapitalistische Haltung einzunehmen. Letztendlich bekaempfen die Faschisten die Gesellschaftsformation Kapitalismus nur zum Schein, aber mit ganzer Kraft Sozialisten, Kommunisten, engagierte Antifaschisten, Radikaldemokraten, sogenannte „Gewerkschaftsbonzen“ und alle anderen Menschen, die sie für Linke halten, oder die nicht in ihre enge, spiessige, braune und rassistische, kleine Nussschalenwelt passen. Sie treten weit eher und öfter nach unten, selbst auf Obdachlose, auf Einzelne, reden von internationalen (Welt- ) Verschwörungen, wettern gegen ein imaginisiertes Finanzjudentum, lassen aber eine radikale Kritik an der Gesellschaftsformation Kapitalismus aussen vor, ganz zur Freude der Kapitalistenklasse, denn auch sie sind keine Freunde der Sozialisten, Kommunisten, Radikaldemokraten, von Gewerkschaften, von libertaer und nicht nur liberal eingestellten Menschen. Auch sie fördern und bejahen die Staatsdoktrin Antikommunismus/Antisozialismus. (more…)
Tatsache ist, dass weder Polizisten, Berufssoldaten, Richter, Staatsanwälte noch Beamte per se die besseren Menschen sind. Auch in diesen Berufen gibt es leider Faschisten, Rassisten und Antisemiten. Die sind aber eher in der Minderheit – und das ist gut so! Sorgen wir gemeinsam dafür, dass sie auch eine Minderheit bleiben, oder besser: Dass sie gegen demokratisch gesinnte Menschen ausgetauscht werden.
Kollektivaussagen, das negative Labeln einer Berufsgruppe, ist nicht zielführend. Kollektivbestrafungen sind in Deutschland verboten. Auch das ist gut so. In Deutschland kann man nur für eine konkrete Straftat belangt werden. Wir sagen ja auch nicht: „Der Metzger XY hat vergiftetes Fleisch verkauft. Demnach verkaufen alle Metzger vergiftetes Fleisch!“
In unserer Partei sind nahezu alle Berufe vertreten, demnach auch Polizisten, Soldaten und Richter mit einer dezidiert antifaschistischen, antirassistischen, radikaldemokratischen, sozialistischen und demnach fortschrittlichen Gesinnung. Diese Polizisten, Richter und Beamte wären zu Recht beleidigt, wenn man sie allesamt, also undifferenziert, als „Bullen“ oder gar als „faschistoide Person“ labelt und damit auch beleidigt.
Ein Staat ohne eine demokratisch strukturierte Polizei, ohne demokratisch und demnach antirassistisch gesinnte Richter, Beamte, wäre nur zum Vorteil von Verbrechern. Für mich sind auch Faschisten, Rassisten und Antisemiten Verbrecher im Geiste (zumindest das) und oftmals auch in der Tat.
Es ist die schweigende Mehrheit, es sind die irren und wirren Verschwörungsgläubigen, es ist das konservative Bürgertum, das lieber einen bequemen Sitzplatz auf einem Sofa einnimmt als einen unbequemen antifaschistischen Standpunkt. Es sind diejenigen, die auch gegenüber dem Bösen Toleranz einfordern und zugunsten der Bösen um Verständnis barmen. Es sind diejenigen, die sich aus allem heraushalten, die das Unrecht relativieren. Es sind die klammheimlichen Sympathisanten, die offen agierenden Blau – Braunen und es sind die Opportunisten und feigen Duckmäuser, die es ermöglichen, dass der Faschismus wieder an die Macht kommt. Es sind auch Strukturkonservative, Querfrontler und Reaktionäre, die einen ideologischen Nährboden schaffen, auf dem das Menschenfeindliche gedeiht. Spätestens jetzt sollte man widerständig und kämpferisch klare Haltung zeigen gegen Faschisten, Rassisten und Antisemiten. Täglich und überall! Antifaschismus ist Bürgerpflicht, Verfassungsauftrag und Menschenschutz zugleich!
Friedhelm Grützner schreibt: „Die Zionisten waren ursprünglich säkular gesinnt und mehrheitlich „links“, während die antizionistischen Juden aus religiösen Motiven einen Staat Israel vor der Ankunft des Messias aus dem Hause David ablehnten.“
Einige Gedanken zum Friedensprozess zwischen Israelis und Palästinenser: Kadavergehorsam gegenüber einer Regierung, einer Partei, einer politischen Richtung, war in der Geschichte noch nie erstrebenswert. Verbrechen und Schuld wird nicht „vererbt“. Ein Verbrechen muss gesühnt werden, am konkreten Individuum, das Schuld auf sich geladen hat. Nicht jeder ist ein Verbrecher. Schuld ist demnach nie kollektiv, sondern immer konkret und differenziert zu ahnden, also am jeweiligen Individuum, das ein Verbrechen begangen hat. Demnach gibt es auch keine Blaupause, einen Blankoscheck, für Verbrechen oder für die Rechtfertigung einer kollektiv oder individuell begangenen Schuld, eines Verbrechens. Jede Relativierung eines Verbrechens sollte sich da von vornherein verbieten. Wir müssen Unrecht und insbesondere jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden, besser: möglichst im Nacendistadium verhindern. Es gibt keine kollektive Entschuldigung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu der auch Ausbeutung, die Unterdrückung von Menschen, Kriege, Terror und Rassismus gehören. Objektiv, also nachweisbar, ist der Gaza- Streifen das größte Freiluftgefängnis der Welt, zum Nachteil der dort lebenden Palästinenser. Araber, Palästinenser, werden in Israel per Gesetzt als Menschen zweiter- und dritter Klasse behandelt, sie haben im Staat Israel faktisch weniger Rechte als andere. Dieser Zustand, der dem Völkerrecht und den allgemeinen Menschenrechten widerspricht, muss beendet werden. Der Friedensprozess zwischen dem Staat Israel und den besetzten Gebieten muss wieder in Gang kommen. Die Ablehnung der Zwei – Staaten – Lösung werte ich als einen groben Fehler, weil er einen Friedensprozess im Nahen Osten zumindest erschwert, wenn nicht gar verhindert. Demnach müssen auf beiden(!) Seiten die politischen Parteien / Organisationen/ Politiker aktiv und passiv unterstützt werden, die sich hüben wie drüben für die Zwei – Staaten – Lösung und damit zugunsten eines Friedensprozesses engagieren. Alles andere, jenseits einer Zwei – Staaten – Lösung, konterkariert einen Friedensprozess, ist nicht realistisch und schafft auf beiden Seiten viel unnützes Leid.
Wenn ich mich lustig mache über Afrikaner, wenn ich Afrikaner mit dicken, roten und wulstigen Lippen zeichne, bin ich Rassist. Wenn ich mich lustig mache über Sinti und Roma und behaupte, alle Sinti und Roma sind Diebe, bin ich Antiziganist. Wenn ich mich lustig mache über Juden, über deren Glauben, über ihren Talmud, Juden kollektiv satirisch mit einer Knollennase darstelle, bin ich Antisemit. Wenn ich mich lustig mache über Muslems und Muslimas bin ich objektiv ein gesellschaftlich und staatlicherseits legalisierter Rassist, auch, wenn das so mancher subjektiv anders sieht.
Es ist der unterdrückte, der kultivierte und kollektive Rassismus, der sich hier – scheinbar legal und gesellschaftlich und moralisch unzensiert – in Wort und Tat nicht nur zeigen darf. Man darf sich hier auch geduldet und ungestraft regelrecht austoben, ohne Gefahr zu laufen gesellschaftlich geächtet zu werden. Wir hatten das schon mal. Es führte zum Holocaust, zur staatlicherseits legalisierten, fabrikmäßigen Ermordung von Millionen von Juden. Man meint angeblich nur Islamisten. In Wirklichkeit meint man aber den Islam und alle, die sich dieser Glaubensrichtung zugehörig fühlen. Anhänger des Islam labelt man kollektiv eher negativ als positiv im Vergleich zu anderen Religionen, insbesondere zum Christentum. Man wertet sie als minderwertig und erhöht sich nebenbei dabei noch selbst über andere Kulturen und Religionen. Hier darf man sich als Herrenmensch fühlen, selbst dann, wenn man in der sozialen Hierarchie, im gesellschaftlichen Ansehen, eher auf der unteren Sprosse der gesellschaftlichen Leiter steht. Es existiert anscheinend ein gesellschaftlich und staatlicherseits legalisierter und tolerierter Rassismus und ein Rassismus, der gesellschaftlich und staatlicherseits nicht legalisiert ist, der gesellschaftlich geächtet wird. Das lässt sich sinngemäß auch auf blasphemische Karikaturen übertragen: Diese und jene Karikatur wird gesellschaftlich toleriert und andere wiederum nicht – insbesondere dann nicht, wenn „unsere“ Religion das Thema ist. (more…)
Schon vor 10 Jahren hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt, den Begriff „Rasse“ aus allen Gesetzen zu tilgen, demnach auch aus dem Grundgesetz. Damals hat keine andere Fraktion dem Antrag zugestimmt, auch nicht die Grünen. Mir ist es unverständlich, warum DIE LINKE auf diese Tatsache nicht hinweist, dass die Grünen diesbezüglich eher Trittbrettfahrer sind. Auch die Medien weisen darauf nicht hin.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4036
17. Wahlperiode 01. 12. 2010
Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Streichung des Begriffes „Rasse“ aus der deutschen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Begriff „Rasse“ ist wissenschaftlich widerlegt sowie historisch und ideologisch extrem belastet. Deshalb haben bereits andere Staaten sowohl grundsätzlich als auch bei der Umsetzung der Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht auf den Begriff „Rasse“ verzichtet. Aufgrund der wissenschaftlichen Haltlosigkeit des Rassebegriffs hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte die Empfehlung abgegeben, den Begriff „Rasse“ aus Rechts-
texten zu tilgen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich zusammen mit anderen Staatsregierungen bei der Ausarbeitung internationaler Dokumente dafür einzusetzen, dass der Begriff „Rasse“ keine Aufnahme mehr findet und stattdessen die Formulierung „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ verwendet wird;
2. sich zusammen mit anderen Staatsregierungen und internationalen Organisationen dafür einzusetzen, dass der Begriff „Rasse“ sukzessive aus internationalen Dokumenten entfernt wird und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung ersetzt wird;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen zur Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes (GG), mit dem Inhalt, den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen;
4. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu erarbeiten mit dem Inhalt, den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen;
5. auf die Gesetzgeber in Bund, Land und Kommunen einzuwirken, den Begriff „Rasse“ nicht mehr zu verwenden und darauf hinzuwirken, dass der Begriff „Rasse“ sukzessive in bestehenden Gesetzen gestrichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung ersetzt wird;
Drucksache 17/4036 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333
6. in untergesetzlichen Vorschriften den Begriff „Rasse“ sukzessive zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen.
Berlin, 1. Dezember 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Für die modernen Anthropologinnen/Anthropologen, Biologinnen/Biologen und Genetikerinnen/Genetiker ist der Rassebegriff kein wissenschaftlicher Begriff. So wurde auf Initiative der UNESCO 1995 von Anthropologinnen/Anthropologen und Biologinnen/Biologen eine Erklärung beschlossen, sich ganz
vom Rassebegriff zu verabschieden (Deklaration von Schlaining gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung. Hrsg. Österreichische UNESCO Kommission und Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien – EPU –, Stadtschlaining, S. 25, 1995).
In der Erklärung heißt es unter anderem: „Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, dass menschliche Populationen in getrennte „Rassen“ wie „Afrikaner“, „Eurasier“ oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff „Rasse“ weiter zu verwenden.“
Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Forschungsstandes heißt das, den Rassebegriff aufzugeben. Sein Einsatz in Rechtstexten könnte den Anschein erwecken, der Gesetzgeber billige einen ideologiegeladenen Kampfbegriff.
In vielen Ländern und Sprachen – insbesondere im kontinentaleuropäischen Raum – gibt es die klare Tendenz, den Begriff „Rasse“ in Bezug auf Menschen zu meiden. Letztendlich sollte der Begriff „Rasse“ in nationalen wie internationalen Rechtstexten nicht mehr verwendet werden, da er selbst rassistische Implikationen mit sich führt. Auch in der deutschen Rechtsordnung sollte der Begriff „Rasse“ in Zukunft keine Verwendung mehr finden. Deshalb sollten das
Grundgesetz und das AGG entsprechend verändert werden.
In der deutschen Rechtsordnung findet sich der Begriff „Rasse“ in vielen bundesrechtlichen oder auch landesrechtlichen Reglungen – auch im Grundgesetz ist er erhalten. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG lautet: „Niemand darf wegen …seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im deutschen AGG aus 2006, welches unter anderem die Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG umsetzt, heißt es in § 1 AGG: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse … zu verhindern oder zu beseitigen.“
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber nach der Gesetzesbegründung zum AGG implizit annimmt, dass das Grundgesetz (Artikel 3) vom Vorhandensein verschiedener menschlicher „Rassen“ ausgehe. Abgesehen davon, macht auch die Gesetzesbegründung zum AGG deutlich, dass es keine befriedigenden Lösungen gibt, solange der Begriff „Rasse“ verwendet wird.