Wolfgang Huste Polit- Blog

Keinen Kolonialismus durch Hintertür

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

„Es ist ein Skandal, dass die EU-Regierungschefs mit ihrer neoliberalen
Handelspolitik bewusst in Kauf nehmen, dass in Afrika regionale Märkte zerstört
und regionale Handelsstrukturen zugunsten der Profite der transnationalen
Konzerne zerschlagen werden“, erklärt Heike Hänsel, die entwicklungspolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich des heute beginnenden
EU-Afrika-Gipfels in Tripolis, Libyen. Hänsel weiter:
„Mit der „Gemeinsamen EU-Afrika-Strategie“ setzt die EU ihre bisherige Politik
der einseitigen Verfolgung von Wirtschafts- und Rohstoffinteressen großer
Konzerne massiv fort. Gleichzeitig wird über Militär- und Polizeikooperationen
der Kontinent weiter militarisiert. Es zeigt sich überdeutlich, dass bei den
Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit den
AKP-Staaten nicht die Entwicklungsinteressen dieser Staaten im Mittelpunkt der
Verhandlungsstrategie der EU stehen, sondern einseitig die weitgehende
Liberalisierung des Güterhandels zur Erschließung von neuen Märkten. Die
Verhandlungen werden von Seiten der EU mit einem massiven politischen und
wirtschaftlichen Druck, sogar mit offenen Drohungen gegen die AKP-Staaten
geführt. Damit wird der koloniale und imperiale Charakter der Europäischen Union
immer deutlicher.

Die Beziehungen zwischen der EU und Afrika müssen zugunsten einer wirklichen
Partnerschaft verändert werden. Der EU-Afrika-Gipfel steht hierfür jedoch unter
völlig falschen politischen Vorzeichen durch die EU. DIE LINKE unterstützt daher
den Protest sozialer Bewegungen in den afrikanischen Staaten, die sich auch in
Zukunft dafür einsetzen, dass sich die Staaten Afrikas gegen diese Bevormundung
durch die EU zur Wehr setzen können. Wir wollen solidarische Beziehungen und
eine wirkliche Entwicklungspartnerschaft zwischen Afrika und der EU erreichen,
die auf selbstbestimmte Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität, Klimaschutz
sowie regionaler sozialer und ökonomischer Integration fokussiert.“

Mit solidarischen Grüßen,

Heike Hänsel und Team

Heike Hänsel, MdB
Vorsitzende Unterausschuss Vereinte Nationen,
Internationale Organisationen und Globalisierung
Entwicklungspolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030 227 73183
Fax: 030 227 76179

heike.haensel@bundestag.de
www.heike-haensel.de

Tatsächliche Arbeitslosigkeit ist hoch. Regierung trickst

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie wie die vorherige dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.

Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. … Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen – und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im November 2010 sind 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
November 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im November 2010: 4.086.431
Offizielle Arbeitslosigkeit 2.931.170
Nicht gezählte Arbeitslose 1.155.261

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 290
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 323.095
Berufliche Weiterbildung: 219.497
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Bewerbungstraining): 45
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 192.720
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 27.344
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.046
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.224

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2010, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende November 2010, Seite 17
Oktober 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Oktober 2010: 4.090.354
Offizielle Arbeitslosigkeit 2.945.491
Nicht gezählte Arbeitslose 1.144.863

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 328.472
Berufliche Weiterbildung: 212.322
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Bewerbungstraining): 47
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 185.670
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 29.042
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.248
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 26.518

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Oktober 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Oktober 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
September 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im September 2010: 4.161.904
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.031.354
Nicht gezählte Arbeitslose 1.130.550

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 324.238
Berufliche Weiterbildung: 197.448
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Bewerbungstraining): 49
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 184.572
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 30.555
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.361
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.783

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht September 2010, Seite 65. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende September 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
August 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im August 2010: 4.291.765
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.188.122
Nicht gezählte Arbeitslose 1.103.643

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 318.982
Berufliche Weiterbildung 183.377
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 65
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 175.214
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 32.438
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.524
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.499

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht August 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juli 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Juli 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juli 2010: 4.328.516
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.191.800
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.136.716

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 723
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 316.411
Berufliche Weiterbildung: 192.477
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 904
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 203.663
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 34.414
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.685
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 35.439

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juli 2010, Seite 70. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Juni 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juni 2010: 4.332.610
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.153.300
Nicht gezählte Arbeitslose 1.179.310

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 902
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 313.715
Berufliche Weiterbildung: 210.444
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.651
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 228.067
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 36.550
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.995
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 34.986

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juni 2010, Seite 69. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Mai 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Mai 2010: 4.451.136
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.241.529
Nicht gezählte Arbeitslose 1.209.607

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 1.192
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 303.697
Berufliche Weiterbildung 214.548
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.565
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 252.649
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 38.827
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.227
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 43.902

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Mai 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende April 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
April 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im April 2010: 4.618.569
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.406.344
Nicht gezählte Arbeitslose 1.212.225

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 1.472
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 294.760
Berufliche Weiterbildung 216.528
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.350
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 254.995
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 41.445
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.434
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 48.241

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht April 2010, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
März 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im März 2010: 4.773.541
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.567.944
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.205.597

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 1.862
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 287.142
Berufliche Weiterbildung: 210.651
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.639
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 271.844
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 41.559
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.538
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 37.362

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht März 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Februar 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Februar 2010: 4.852.730
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.643.381
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.209.349

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 2.297
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 288.253
Berufliche Weiterbildung: 207.614
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 2.364
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 272.528
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 42.286
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.707
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 40.300

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Februar 2010, Seite 64. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Januar 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Januar 2010: 4.811.485
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.617.485
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.194.000

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 2.812
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 290.111
Berufliche Weiterbildung: 209.040
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 2.308
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. private Arbeitsvermittlung): 252.937
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 42.304
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.805
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 40.683

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Januar 2010, Seite 65. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Dezember 2009, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.

Quelle: www.die-linke.de

Rechtspolitische Mogelpackung: Humanistische Union kritisiert mehrfachen Etikettenschwindel beim Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Pressemitteilung der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav
Heinemann-Initiative.

Der Bundestag berät am Donnerstag, dem 2. Dezember 2010, abschließend
über die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Die
Humanistische Union kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf der
Koalition (BT-Drs. 17/3403) als rechtspolitische Mogelpackung. Ihr
Vorstandsmitglied Dr. Jens Puschke erklärt hierzu: „Der gesetzgeberische
Handlungsbedarf ist entstanden, weil Teile der bisherigen Regelung der
deutschen Sicherungsverwahrung gegen europäische Menschenrechtsnormen
verstoßen. Das jetzt vorgelegte Gesetz erfüllt weder den selbstgestellten
Anspruch einer wirksamen Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf
schwere Sexual- und Gewaltverbrechen, noch wird die nachträgliche
Sicherungsverwahrung für alle Betroffenen abgeschafft, was im Widerspruch
zu Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht. Durch
die Beibehaltung für sogenannte Altfälle und für Jugendliche und
Heranwachsende wird die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch zukünftig
einen erheblichen Stellenwert besitzen.“

Die Bürgerrechtsorganisation hat in dieser Woche eine ausführliche
Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt und fordert die Abgeordneten
des Bundestages auf, dem Entwurf in der vorliegenden Fassung ihre
Zustimmung zu verweigern. Nach Ansicht der Humanistischen Union ist der
Entwurf in Teilen verfassungs- und europarechtswidrig. In dem Gutachten
wird unter anderem kritisiert, dass die primäre Sicherungsverwahrung
nicht – wie von der Bundesregierung ursprünglich angekündigt – auf Sexual-
und Gewaltdelikte beschränkt werde. Jens Puschke weist darauf hin, dass
nach dem Wortlaut des Gesetzes künftig weiterhin etwa auch bei bestimmten
Vermögensdelikten die Sicherungsverwahrung vom Gericht angeordnet werden
soll. „Bei Vermögensdelikten hilft die Sicherungsverwahrung jedoch weder
Opfern noch Tätern und ist zudem völlig unverhältnismäßig. Im Falle einer
Vermögensschädigung würde eine Sicherungsverwahrung regelmäßig dazu
führen, dass die Wiedergutmachung etwa durch Schadensersatzzahlungen
scheitert, weil die Täter während der Verwahrdauer kein Einkommen
erzielen können“, kritisiert Puschke.

Hinzu komme, dass die Hürden für eine im Urteil vorbehaltene
Sicherungsverwahrung mit dem Entwurf abgesenkt werden. Für einen
Vorbehalt soll es künftig reichen, wenn die Gutachter einen Hang zu
schweren Straftaten für wahrscheinlich halten. Bisher musste dieser Hang
zu weiteren Straftaten festgestellt werden. „Da solche Prognosen ohnehin
sehr unsicher sind, wird die Absenkung der Anforderungen dazu führen,
dass künftig mehr Verurteilte ihre Haftzeit mit der Ungewissheit
verbringen, ob sie im Anschluss an die Freiheitsstrafe tatsächlich
entlassen werden“, befürchtet Puschke. „Das befördert die Scheinanpassung
von Gefangenen, die ihre Sicherungsverwahrung vermeiden wollen, und
untergräbt therapeutische Bemühungen. Der Vorbehalt einer
Sicherungsverwahrung ist ebenso wie die Möglichkeit ihrer nachträglichen
Anordnung ein Resozialisierungskiller“, unterstreicht Puschke.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsführerin der Humanistischen
Union, Martina Kant (Tel. 030 / 204 502 56) sowie Dr. Jens Puschke (Tel.
0761 / 203-2211) zur Verfügung.

Das ausführliche Gutachten der Humanistischen Union zum Gesetzentwurf
über die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung finden Sie auf
der Webseite der Humanistischen Union unter:
http://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/2010/HU2010-11-
29_GE-Sicherungsverwahrung.pdf

oder unter dem Kurzlink: http://tinyurl.com/2b89v6g

Weitere Informationen der Humanistischen Union zum Thema Rechtspolitik
und Sicherungsverwahrung finden Sie unter:
http://www.humanistische-union.de/themen/rechtspolitik/


Humanistische Union e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Tel: 030 – 204 502 56
Fax: 030 – 204 502 57

Mörderische Wahrheit: Atomsprengköpfe in RLP! Von Tanja Krauth (Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE. RLP)

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Aus einem Gespräch eines Sicherheitsberaters der Bundesregierung mit dem US-Botschafter geht die Bestätigung hervor: In Büchel lagern 20 taktische Nuklearwaffen der USA. Weitere 20 Atombomben sind diesem Bericht zufolge nördlich von Hasselt (Belgien) und noch einmal 20 nördlich von Eindhoven (Niederlande) stationiert. Hierzu erklärt die Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE. Rheinland-Pfalz, Tanja Krauth:

Was bisher nicht offiziell bestätigt wurde, ist jetzt Gewissheit: Rheinland-Pfalz ist der todbringende Flugzeugträger Amerikas in Deutschland. Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen – DIE LINKE. Rheinland-Pfalz fordert den sofortigen Abzug der Nuklearsprengköpfe aus unserem Bundesland. In Büchel, wo die Atomwaffen lagern, ist das Jagdbombergeschwader 33 der Bundeswehr stationiert – Deutschland macht sich damit nicht nur mitschuldig bei einem eventuellen Einsatz dieser Vernichtungswaffen, sondern Rheinland-Pfalz wird damit zu einem bevorzugten Angriffsziel im Fall einer militärischen Auseinandersetzung.

DIE LINKE fordert eine Landesbehörde, die sich ausschließlich mit der Konversion, also der Umwandlung militärischer Einrichtungen in zivile Projekte befasst. Wenn aus Kasernen und Atomwaffenlagern dann Forschungs-, Technologie- und Wissenschaftszentren werden, in denen beispielsweise die Entwicklung alternativer und nachhaltiger Energie-Vorhaben voranmgetrieben und umgesetzt wird oder dort Wohnparks entstehen, bekommen wir sogar noch neue Arbeitsplätze. Dies wird eine der ersten Forderungen sein, wenn DIE LINKE am 27. März in den Mainzer Landtag einzieht.

Repression gegen Atomkraftgegner. Von Norbert Arbeiter

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Ein neuer Fall einer riesigen personenbezogenen Datensammlung ist bekannt geworden. Der Umweltschützer wurde wegen einer angeblich nicht rechtzeitig angemeldeten Versammlung angezeigt. In der ihn betreffenden Ermittlungsakte sind seit dem Jahr 2003 alle politischen Aktivitäten des Betroffenen fein säuberlich aufgelistet worden, ca. 150 Seiten: Fotos, Presseartikel, Interviews, wann er an welcher Versammlung teilgenommen hatte, dazu Emails des Angeklagten. Offenbar soll er mit allen Mitteln verurteilt werden.

Die Geschichte begann am 17. März 2010 vor der Dattelner Stadthalle, in der der Rat der Stadt zum Thema Eon-Großkraftwerksbau wegen der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes in einer öffentlichen Sitzung tagte. Zum gleichen Zeitpunkt trat übrigens Umweltminister Röttgen in den Medien mit der Ankündigung auf, weitere Erkundungsarbeiten im Salzstock von Gorleben ohne rechtliche Prüfungen wieder aufzunehmen.

Wolfgang Porrmann und zwei weitere Mitglieder der Umweltinitiative „MegA“ (Menschen gegen Atomkraft) fanden es nicht akzeptierbar, dass es in Gorleben ohne rechtliche Überprüfung einfach wieder weiter gehen sollte. Davon ausgehend, Presse und Medien würden die Ratssitzung aufmerksam verfolgen, wollten sie dort ihrem Protest Ausdruck verleihen und Öffentlichkeit herstellen. Weil die Stadthalle mit 700 Menschen überfüllt war, blieb den „Menschen gegen Atomkraft“ nur der Platz vor der Halle, um zu Dritt zwei Transparente von „MegA“ zu zeigen. Weil die Ratssitzung auch nach draussen übertragen wurde, konnten sie mithören und gleichzeitig ihren Protest gegen die Atommüll-Beseitigung kund tun.

Und dann begann der Skandal: Etwa eine Minute nachdem die beiden Transparente hoch gehalten wurden, erschien ein Polizist und fragte den Sprecher der Initiative „MegA“ Waltrop: „Sind Sie Herr Porrmann? Diese Versammlung, die Sie hier durchführen, ist nicht genehmigt, packen sie die Sachen wieder ein!“ Die anscheinend gut vorbereitete Polizei hatte die „MegA“-Leute offenbar schon erwartet, denn ein zweiter Beamter machte Fotos von ihnen. Wolfgang Porrmann meldete daraufhin die Versammlung spontan an.

Als er dem Beamten danach bat, das Fotografieren zu unterlassen, da dies ja jetzt eine Versammlung mit Versammlungsschutz sei, machte der einfach weiter und sagte, er nehme die Anmeldung zwar an (in Formularform!), aber eine Anzeige gegen Porrmann werde trotzdem kommen, weil dieser sich selbst als Versammlungsleiter ausgegeben habe. Alle drei „MegA“-Leute blieben gelassen, denn sie nahmen an, die Staatsanwaltschaft werde das Ganze als Bagatell-Delikt einstellen.

In einer Stellungnahme teilte Porrmann im anschließenden Ermittlungsverfahren darüber hinaus mit, dass es gar nichts anzumelden gegeben habe, weil ihre „Aktion“ von zwei Leuten kurzfristig verabredet worden sei; erst unterwegs sei ein Dritter zufällig dazu gekommen. Erst dadurch sei das rechtlich gesehen eine „Versammlung“ geworden. Auch habe es keine vorbereiteten Flugblätter, keine Aufrufe gegeben, nur die zwei älteren Transparente zum Thema Atomkraft. Dies wurde von den Ermittlungsbehörden nicht akzeptiert und der erste Verhandlungstag auf den 10. August 2010 beim Amtsgericht Recklinghausen festgelegt.

Unerwarteterweise wurde Wolfgang Porrmann zu diesem Zeitpunkt so krank, dass er laut ärtzlichem Attest nicht verhandlungsfähig und bei seinem Arbeitgeber (er ist Diplom-Sozialarbeiter) krank geschrieben war. Das wurde von Amtsrichter Borowiak nicht anerkannt, obwohl angesichts dieser Bagatelle kaum eine Gefahr oder ähnliches für die Öffentlichkeit zu befürchten war. Porrmann wurde auf mögliche Sanktionen wie

Zwangsvorführung hingewiesen, was großen Druck für den bettlägerigen Angeklagten bedeutete. Am Tag des Verhandlungstermins faxte seine Rechtsvertreterin dem Gericht noch einmal ein Attest mit genauer Krankheitsbeschreibung zu, und schließlich wurde am 10. August um 12:00 Uhr einer Terminverlegung zugestimmt – also eine Stunde vor Prozeßbeginn! Porrmann sagte später, dieser Druck sei kaum auszuhalten gewesen, zumal er ja sehr krank war.

Der Folgetermin am 24. August war kurz: die Rechtsvertretung von Wolfgang Porrmann stellte einen Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Borowiak. Begründet wurde der mit dem unverhältnismäßigen Vorgehen des Richters in einem Bagatellverfahren. Dieser Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Quelle: www.scharf-links.de

Hat ein Staat Recht auf Notwehr? Von Wolfgang Huste

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Es gibt den juristischen Begriff „Jedermannsrecht“ (interessanterweise heißt es nicht „Jederfraurecht“), der sinngemäß besagt, dass jeder Mensch einen akuten/aktuellen Angriff auf seine Person abwehren darf. Wenn sein eigenes Leben in Gefahr ist: durchaus auch mit roher, brutaler Gewalt! Das „Jedermannsrecht“, auch „Notwehrrecht“ genannt, ist aber immer an ein konkretes Individuum gebunden. Ein Kollektiv, erst recht nicht ein „abstrakter Staat“, der ebenso abstrakte (allgemeine) Forderungen wie: „Wir müssen in Afghanistan unsere Freiheit und Demokratie verteidigen!“ aufstellt, kann dieses individuelle Recht nicht für sich beanspruchen . Denn: wessen Freiheit und Demokratie ist da konkret gemeint? Die von den Abs, den Quants, den Thyssens, den Bankern? Ist es die Freiheit der Kapitalisten, Massenentlassungen durchzuführen? Ist es die Freiheit und Demokratie der Politiker, der herrschenden Eliten, in ganz Europa Sozialkürzungen und Lohndumping durchzusetzen- dazu noch gegen die Majorität der jeweiligen Bevölkerung?. Ist es demokratisch zu nennen, wenn ohne ein Volksentscheid „unsere“ (?) SoldatInnen in fremde, ferne Länder geschickt werden, um diese recht abstrakte Demokratie und Freiheit, unter der jeder was anderes versteht, zu verteidigen- und dann noch in unserem Namen? Ich zum Beispiel wurde nicht gefragt- andere auch nicht! Fabriken und Banken, die weder mir noch der Majorität gehören, können wieder aufgebaut werden- vernichtetes Menschenleben dagegen nicht! Wie gesagt: Ein Individuum kann für sich nicht „Notwehr“ geltend machen, wenn es sich selbst und dazu noch bewusst in Gefahr begibt. Deutsche Soldaten, die zum Beispiel in Afghanistan – also fern ab ihrer Heimat- in Kriegseinsätze „verwickelt“ sind oder werden, haben keinen Anspruch auf das „Jedermannsrecht“, da sie ja ganz gezielt den Schauplatz der Gewalt aufsuchten. Sie hätten ja auch genauso gut (zum Beispiel) auf dem heimischen Sofa Fernsehen gucken, eine Zeitung, ein Buch lesen können, statt mit Waffen in gefährliche Gegenden herumzulaufen oder zu fahren. Und noch ein Argument, überhaupt das „klassische“ Argument in diesem Zusammenhang: Warum soll das Töten von Frauen, Kindern, Greisen – überhaupt von anderen Menschen, dazu noch in einem uns fremden Land – eine zu rechtfertigende „Angelegenheit“ sein, wenn es um Kriege geht, das bewusste Töten eines Menschen als Zivilist aber nicht, denn dann spricht der Staat vom Mord oder vom Totschlag? Für mich als Humanist und Sozialist (was ja zwangsläufig zusammengehört!) ist beides Mord! Um nicht in ein mögliches Dilemma zu kommen, andere Menschen oder mich selbst in Form eines abstrakten Staatsauftrages in einem „Krisengebiet“ zu gefährden, werde ich erst gar kein Soldat, denn: die Kriege der herrschenden „Eliten“ werden keinesfalls weder in meinem, noch im Interesse meines Umfeldes geführt. Und noch ein Argument: In einer persönlichen Notwehrsituation kann ich selbst entscheiden, ob ich den Angreifer mit oder ohne eine Waffe entgegentrete, ob ich versuche, mit dem Angreifer zu diskutieren, oder ob ich einfach vor ihm weglaufe. In einer Kriegssituation muss (?) ich Befehle „von oben“, also von anderen, (fremdbestimmt) ausführen. Befehle, die vielleicht gar nicht in meinem eigenen Interesse liegen (und auch nicht im Interesse der Majorität). Ich kann also nicht wie in einer individuellen Notwehrsituation selbstbestimmt entscheiden. Tue ich es doch, riskiere ich eine Befehlsverweigerung und lande vor dem Kriegs- bzw. Militärgericht. In vielen Ländern bedeutet das oftmals den eigenen Tod- zumindest aber Gefängnis, im schlimmsten Fall auch Folter. Quintessenz: Es gibt kein Recht auf eine kollektive Notwehr. Das Notwehrrecht ist immer an ein konkretes Individuum und an eine ebenso konkrete Situation gebunden.

Wachstum über alles? Nein Danke! Von Wolfgang Huste

Montag, 29. November 2010 von Huste

Das europaweite Mantra: „Wir brauchen ein stetig steigendes Wirtschaftswachstum“ wird von den herrschenden Eliten – und nicht nur von denen! – gar nicht oder nur recht zaghaft und oberflächlich einer radikalen, wissenschaftlich fundierten Analyse unterzogen. Kaum einer spricht sich also deutlichst gegen jegliches (!) Wirtschaftswachstum aus. Die meisten verbleiben mit ihrer berechtigten Kritik am Wirtschaftswachstumsfetischismus eher an der Oberfläche und zielen keineswegs darauf ab, den Kapitalismus „als solchen“ zu kritisieren oder gar konsequent seine Abschaffung zu fordern.
Der Kapitalismus beruht bekanntlich primär auf der Akkumulation von Kapital und der Ausbeutung von Menschen und von (endlichen!) Ressourcen.
Wirtschaftswachstum ist ein entscheidendes Element der Kapitalakkumulation mit all seinen entsprechenden Auswirkungen, die da heißen: mehr Ressourcenverbrauch, mehr Energieverbrauch, mehr soziale und ökonomische Folgekosten. Konkrete Beispiele:
So bedroht zum Beispiel Atommüll, der bekanntlich noch nach vielen Tausend Jahren strahlt und entsprechende Lagerkosten verursacht, Mensch und Umwelt. Autos verpesten die Luft, die Menschen werden dadurch krank – andere werden im schlimmsten Fall von Autos überfahren. Wenn sie einen Unfall überleben, werden sie oftmals kostspielig wieder „instandgesetzt“, sind im Extremfall Invaliden. Das belastet wiederum die Krankenkassen. Wir „da unten“ müssen (?) über steigende Arzt und Kassenkosten letztendlich die „Zeche“ zahlen, frei nach dem Motto: „Die letzten beißen die Hunde!“ Die Autoproduktion verbraucht enorm viel Energie und Materialressourcen usw..
Es ist ebenfalls allgemein bekannt, dass der Einzelkapitalist meilenweit davon entfernt ist, irgendeinen Produktionsprozess einer von mir skizzierten„Gesamtbilanzierung“ zu unterziehen – erst recht nicht seinen eigenen. Der Kapitalist stellt sich also in der Regel nicht die Frage, welche Langzeitauswirkungen sein Produkt hat – es sei denn, es wird von staatlichen Stellen sanktioniert, wenn ein Produkt negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit sich bringt. Eine solche „Kritik von oben“ kommt aber nur sehr selten vor, und wenn doch, dann nur durch den gesellschaftlichen Druck „von unten“, von der außerparlamentarischen Opposition, die mittlerweile in ganz Europa solidarisch auf den Straßen und Plätzen versucht, das Steuer zugunsten der Massen und der Umwelt wieder umzudrehen. Ironisch formuliert: Auch E605 war lange Zeit ein “normales“ Produkt für Haus und Garten; auch DDT wurde in Deutschland viele Jahrzehnte eingesetzt, bevor man es auf den Index der verbotenen Produkte setzte. In vielen anderen, insbesondere sehr armen, treffender: arm gemachten, Ländern, wird es hier und da noch staatlicherseits legal verwendet. Es gibt da noch viele andere Beispiele.
Bis heute werden Tellerminen/Streubomben und ähnliche gefährliche „Dinge“ produziert. „Produkte“, die für die Majorität nicht nur höchst überflüssig- sondern auch höchst gefährlich sind: für Menschen, für die Natur. Produkte, die im weitesten Sinne wertvolle Ressourcen vergeuden (immer unter der Prämisse einer ökonomischen und ökologischen Gesamtbilanzierung außerhalb der kapitalistischen Logik). Es ist auch nicht nötig, dass wir so viel Müll produzieren- ich denke da an die teilweise unverrottbaren, giftigen Verpackungen und andere chemische Produkte. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Kohlekraftwerken, insbesondere von den Braunkohlekraftwerken, die bekanntlich die größten Dreckschleudern Europas sind und neben Kohlenmonoxyd, Kohlendioxyd und Schwefeldioxyd auch das hochgiftige Quecksilbermetall in die Luft emitieren (allein in Deutschland etwa fünf Tonnen pro Jahr. 120 bis 160 mg können für einen Menschen tödlich sein. Quecksilber hat einen sehr hohen Dampfdruck und wird deshalb in Gasform eingeatmet). Auch das verursacht mannigfache „Sekundär – Kosten“. Ist das der Preis für ein ungebremstes Wirtschaftswachstum? Wer zahlt da die Zeche? Welcher „Normalo“ weiß schon, dass man aus Erdöl auch Medikamente und Nahrung herstellen kann? In den Schulen erfährt man selten von solchen alternativen Anwendungsmöglichkeiten. Wir verbrennen Erdöl in rund 100 Jahren- wofür die Natur über 100 Millionen Jahre brauchte. Wachstum bedeutet auch: mehr Artensterben. Täglich (! ) sterben viele Tiere und Pflanzen auf der Welt aus- für immer! Was die Evolution in Millionen von Jahren kreiert hat, vernichtet der Kapitalismus oftmals in wenigen Jahren. Ursache ist das Wachstum- damals wie heute. Und wieder stellt sich die Frage: Ist das der Preis für ein ungehemmtes Wirtschaftswachstum? Meine These: Wir brauchen kein beschleunigtes Wachstum, sondern weit eher eine ökonomische und ökologische Entschleunigung und eine sozial und ökologisch verträgliche Gleichgewichtswirtschaft, bi der keiner auf der Verliererseite steht. Auch hier gilt der Satz: „Weniger ist letztendlich, auf Dauer gesehen, mehr!“. Wir sollten uns entschieden von der Wachstumsideologie verabschieden, diesen Begriff auch nicht in einem positiv gedachten Sinn wie „qualitatives Wachstum“ oder „Wachstum im sozialen Bereich“ verwenden (das schafft eher Verwirrung als Aufklärung in den Köpfen). Mit einer solchen konsequenten Forderung kommen wir mit der kapitalistisch determinierten Ökonomie in Konflikt, denn dieses System lebt vom Wachstum, von der Ausbeutung des Menschen, der mannigfachen Naturressourcen und muss untergehen, wenn dieses Prinzip durchbrochen wird. Wer also gegen Wachstum ist, wendet sich damit gleichzeitig gegen den Kapitalismus, auch wenn das nicht jedem so bewusst ist – und das führt zum Widerstand seitens der herrschenden Eliten, der Kapitalistenklasse. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang: Viele loben die „Führerschaft“ Deutschlands auf dem Gebiet der innovativen Technologien wie Windräder, Photovoltaikanlagen usw. und mahnen an, dass wir auch hier weiterhin „Exportweltmeister“ bleiben müssen. Das bedeutet letztendlich: andere Staaten werden bei diesem immer brutaler werdenden Wachstums- und Exportwettbewerb zwangsläufig auf der Strecke bleiben. Welche Auswirkungen das hat, sehen wir nicht nur in Griechenland und Irland, sondern bald auch in Spanien und Portugal. Auch hier gilt das Prinzip: Die Gewinner kreieren gleichzeitig auch die Verlierer. Hier wird „von oben“, den herrschenden Eliten – aber teilweise auch von konservativen Gewerkschaftern – ein nationalstaatlicher (entsolidarisierender) Ansatz propagiert – wie gehabt. Wie schon gesagt: Das ist teilweise auch der Ansatz der braven, System treuen Gewerkschaftsoberen, die auch den entpolitisierenden Begriff „Sozialpartnerschaft“ seit Jahrzehnten (!) auf den Lippen tragen. All das fördert den Wachstumsfetischismus. Nun wird dieser Ansatz mit der Begrifflichkeit „erneuerbare Energien“ positiv verbrämt – hier soll es ruhig „wachsen“, meinen viele gutmeinende Menschen. Es ist aber im Endeffekt alter Wein in neuen Schläuchen.
Auch bei den erneuerbaren Energien sind die Herrschaftsverhältnisse (über die Produktionsweise, über die allgemeine Wertschöpfung, über die Distribution der Energie, also letztendlich über die Verfügungsgewalt der damit hergestellten Güter) in den Händen der Oligopole. Das sollten wir – wiederum europaweit! – energisch „von unten“ und radikal zum Besseren ändern! Oder anders formuliert: Auch mit erneuerbaren Energien lassen sich zum Beispiel Tellerminen, Streubomben und anderes Kriegsmaterial herstellen, ebenso gefährliche Umweltgifte. Letztendlich wird die Wachstumsspirale, wenn wir sie nicht wie einen gordischen Knoten schnellstens zerhacken, uns und unsere Umwelt vernichten – eventuell schon in weniger als 150 Jahren!

Wolfgang Huste
Pressesprecher der Ökologischen Plattform Rheinland – Pfalz, 29.11.10

Die Informationsbombe bei Wikileaks ist hochgegangen. Krimineller Angriff auf den Webserver von Wikileaks. Von Dr. Wilhelm Vollmann

Montag, 29. November 2010 von Huste

Wikileaks hat jetzt wie hier schon am vergangenen Freitag angekündigt damit begonnen, mehr als 250.000 diplomatische Berichte aus US-Botschaften zu veröffentlichen. Deren oft brisante Inhalte sind geeignet, wichtige Aspekte der US-Außenpolitik bloßzustellen. Unter der Internet-Adresse http://cablegate.wikileaks.org (bitte hier klicken!) wurden bis jetzt schon hunderte interne Telegramme der US-Botschaften publiziert.

Bedeutende internationale Pressemedien wurden von den Wikileaks Aktivisten vorab auch schon auf anderen Wegen mit den brisanten Informationen versorgt – unter anderem der „Spiegel“, der „Guardian“ in England und die weltweit verbreitete NewYork Times. Diese „Vorsorgeaktion“ hat sich als inzwischen prompt als ausgesprochen notwendig herausgestellt. Denn wie erwartet wurde die Wikileaks Website http://cablegate-wikileaks.org durch unbekannte kriminelle Täter schon vor der beginnenden Veröffentlichung der Geheimdokumente durch eine umfassende Daten-Attacke blockiert.

Während einer DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service) ist der angegriffene Server im Internet nicht mehr erreichbar. Bei derartigen Attacken werden in abgestimmter Aktion gleichzeitig von verschiedenen gut getarnten Stellen unzählige Datenanfragen an den angegriffenen Server gerichtet. Von mehr als hundertausend Anfragen pro Minute wird dieser regelrecht überflutet und ist mit der Beantwortung der vielen sinnlosen Anfragen derart ausgelastet, dass er schließlich auch die daneben noch immer eingehenden ordentlichen Anfragen nicht mehr bearbeiten kann und seinen Dienst verweigert. Derartige Angriffe sind weltweit verboten und natürlich strafbar. Leider sind die Täter nur schwer zu ermitteln. Die US-Behörden bestreiten natürlich energisch, für die elektronischen Angriffe auf die Server von Wikileaks und damit auf die internationale Pressefreiheit verantwortlich zu sein – das war aber auch nicht anders zu erwarten.

Das aufgeregte Verhalten und die vielen Drohgebärden gegenüber Wikileaks belegen aber seit Tagen schon im Vorfeld das massive Interesse der US-Administration, die Veröffentlichung der brisanten Dokumente um jeden Preis zu verhindern. Für die CIA und die anderen US-Geheimdienst sind DDoS-Attacken natürlich fast ein Kinderspiel.

Die USA befürchten, dass die Publikation der internen Dokumente ihre Beziehungen zu den betroffenen Staaten gefährden könnte. Denn diese sind durch unverblümte Sprache und Hemmungslosigkeit auch gegenüber den so genannten „besten Freunden“ gekennzeichnet. Dies zeigt sich schon jetzt am Beispiel der deutschen Bundesregierung:

So heißt es beispielsweise über den deutschen Außenminister Guido Westerwelle in den US-Berichten, seine Gedanken hätten „wenig Substanz. Ein sehr aktuelles Schreiben des US-Botschafters Philip Murphy in Berlin aus dem September 2009: Westerwelles „Beherrschung komplexer außen- und sicherheitspolitischer Themen“ müsse noch vertieft werden. Dieser werde, „wenn er direkt herausgefordert wird, vor allem von politischen Schwergewichten, aggressiv“ und äußere „sich abfällig über die Meinungen anderer Leute“.

Noch im April 2009 wird Kanzlerin Angela Merkel vom damaligen Geschäftsträger der US-Botschaft, John Koenig u. a. wie folgt beschrieben: “Unter Druck agiere sie „beharrlich, aber sie meidet das Risiko und ist selten kreativ“. Weil vieles an ihr abgleite, werde die Regierungschefin intern in den US-Berichten „Angela ‚Teflon‘ Merkel“ genannt – weil auch an dieser Bratpfannenbeschichtung nichts haften bleibt.

Wir dürfen äußerst gespannt sein, was Wikileaks in den nächsten Tagen noch alles über die US-Regierung und ihr Verhältnis zu Freunden und Feinden an den Tag bringen wird. Barack Obamas Image als Friedensengel nicht mehr so rihctig glänzen und sein Heiligenschein wird fleckig. Es könnte notwendig werden, das bisherige Image des präsidialen „Friedensnobelpreisträgers“ im Lichte der Wikileaks-Dokumente neu zu bewerten.

Städte und Verbände setzen Ein-Euro-Jobber gesetzeswidrig ein. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof. Handwerksfirmen entgehen deshalb Aufträge.

Montag, 29. November 2010 von Huste

Sie müssen Fassaden reinigen, Umzüge städtischer Gesellschaften stemmen oder den Hausmeister ersetzen. In einem besonders absurden Fall wurden in Schwerin Arbeitslose als Sozialarbeiter der Awo eingesetzt, die anderen Arbeitslosen beim Gang zum Jobcenter helfen.

Gerade solche Arbeiten dürfen Ein-Euro-Jobber laut Gesetz nicht machen. Sie dürfen nichts tun, was Aufgabe der Stammkräfte wäre oder wofür eine Firma beauftragt werden müsste. So wollte die Politik verhindern, dass Ein-Euro-Jobber normale Arbeitsplätze verdrängen. Genau das geschieht aber, wie der Bundesrechnungshof belegt. Der Verdacht drängt sich auf, dass die Finanznot der Städte und der Wettbewerbsdruck, unter dem auch Wohlfahrtsverbände stehen, zum Missbrauch von Arbeitslosen führen. Wer sie beschäftigt, spart nicht nur am eigenen Personal, sondern erhält auch eine Aufwandspauschale von durchschnittlich 237 Euro im Monat.
Stammpersonal entlasten

Dadurch entgehen Handwerksbetrieben Aufträge. Obwohl die Sachbearbeiter in den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Arge) darauf zum Teil ausdrücklich hingewiesen wurden, genehmigten viele die Jobs wider besseres Wissen.

Die Rechnungsprüfer benennen diese Missstände in einer „Mitteilung an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit”, die dieser Zeitung vorliegt. Die „Süddeutsche” zitierte bereits aus einem ähnlichen Schreiben an das Bundesarbeitsministerium: Darin wird kritisiert, dass 62 Prozent der Arbeitsgelegenheiten gegen die Vorschrift verstoßen, gemeinnützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral zu sein. Das heißt: Ein-Euro-Jobber dürfen nur Dinge tun, die sonst niemand tun würde.

Bisher nicht veröffentlicht wurden einzelne Fälle. Von 249 im Bundesgebiet untersuchten Ein-Euro-Jobs verstießen 155 gegen die Regeln. Einige von ihnen lesen sich wie aus einer Anleitung für schlecht getarnten Klüngel.

So beantragte eine Stadt vier und erhielt von der Arge zwei Ein-Euro-Jobber für „den Umzug des städtischen Bauhofs”. Begründung: Weil es sonst nicht schnell genug ginge. Die Arge schickte Ein-Euro-Jobber in Kitas, Altenheime und Schulen, um „Stammpersonal zu entlasten”, so der Rechnungshof.
Lob ans Jobcenter

Ein Jobcenter bestückte Altenheime der Caritas mit Arbeitslosen und ließ sie dort „Kernaufgaben” des Stammpersonals verrichten: Essen zubereiten, Waschen, Putzen. Das offenbar fehlende Unrechtsbewusstsein der Caritas verdeutlicht ein dickes Lob im Bericht an das Jobcenter. Der Ein-Euro-Jobber sei „bereits nach sechs Wochen in der Lage, einen Bewohnerbereich als alleinige Reinigungskraft zu übernehmen”. Dazu muss man wissen: Das Caritas-Heim erhält Geld dafür, dass es sich um den Arbeitslosen „kümmert”, tatsächlich ersetzte es eine professionelle Reinigungskraft mit ihm.

Es gibt Beispiele, in denen die Behörden wussten, dass die Ein-Euro-Jobber zur Entlastung städtischer Haushalte missbraucht wurden, aber nichts unternahmen. So mahnte eine Arge die Stadt an, dass die Kommune ein Gebäude ausschließlich von Ein-Euro-Jobbern reinigen lasse, was nicht erlaubt sei. Bei der Mahnung blieb es, mehr noch: Bald wurde Verstärkung weiterer Arbeitsloser geschickt.

Die Arge Schwerin (in allen anderen Beispielen sind die Namen geschwärzt) überließ der Arbeiterwohlfahrt (Awo) zwei Ein-Euro-Jobber als „Sozialassistenten”. Ihre Aufgabe: Arbeitslosen helfen, etwa durch: Erkennen der Problemlagen, Erarbeiten einer Zielstellung und „Zusammenarbeit mit den Fallmanagern der Arge zur Bewältigung der Probleme”. Ein Arbeitsloser als Arbeitslosenberater.

http://www.derwesten.de/nachrichten/Staedte-missbrauchen-Ein-Euro-Jobs-id3995710.html

Ein Gespenst geht um … „HARTZ IV“ ….. erneutes Hartz IV Suizidopfer in Höxter. Von Marion Mädel

Montag, 29. November 2010 von Huste

Unser Mitstreiter, Jörg G., erhängte sich heute in seiner Wohnung.
Diese Nachricht erschüttert die Mitstreiter und ehrenamtlichen Mitglieder des Sozialen Zentrums Höxter am heutigen 1. Adventtag zu tiefst.
Bei ihm fand die Polizei ein Gedicht über Angela Merkel, Jörg schrieb sehr nachdenkliche und gute Gedichte und er lebte seit längerer Zeit von ALG II. Im Beckmann Haus /Altenheim führte er zur Zeit einen Ein Euro Job durch, wo er zu spüren bekam, das man ihn nicht für voll nahm unter den Kollegen, dabei freute er sich so endlich etwas mehr Geld in der Tasche zu haben… immerzu bewarb er sich, auch im Ausland um endlich eine Arbeit zu bekommen, doch selbst mit 43 Jahren ist man wohl in der Berufswelt schon zu alt und erhält keine Chancen mehr.
Gesellschaftlich war er integriert, konnte aber an vielen Dingen nicht teilnehmen, da Versammlungen in Lokalen durchgeführt wurden in welchen sich ein ALG II ler kein Getränk leisten kann.
Jörg hatte auch viele Freunde und auch in unser Soziales Zentrum kam er oft und regelmäßig, keiner ahnte wie es in ihm ausschaut und er diesen Weg als einzigen Ausweg für sich sah erschüttert uns sehr.
Wieder einmal schlug das Gespenst Hartz IV um sich, und ein junger Mensch ist plötzlich nicht mehr unter uns.
Eine unmenschliche Hartz IV Gesetzgebung treibt viele seit Januar 2005 in den Freitod, wann endlich übernehmen die verantwortlichen Politiker hierfür die Verantwortung?

Am Dienstag den 30.11.2010 werden wir auf dem Marktplatz in Höxter ab 16:00 Uhr eine Mahnwache für unseren Mitstreiter und Freund Jörg durchführen.

Wir bitten alle, von Fahnen und Transparenten abzusehen.

Margit Marion Mädel und Christian Stroba 28.11.2010

Margit Marion Mädel
1.Vorsitzende
Soziales Zentrum Höxter e.V.
Corbiestrasse 14
37671 Höxter
Bürozeiten Tel: (05271) 4989537
Privat Tel: (05271) 959383
Mail: szhoexter@aol.com
web: www.soziales-zentrum-hoexter.de

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