Wolfgang Huste Polit- Blog

Ein Schritt in die richtige Richtung: erstmals Ärzte wegen Korruption verurteilt

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„Korruption im Gesundheitswesen ist ein grassierendes Problem zu Lasten der überwiegenden Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen“, so Thomas König, gesundheitspolitischer Sprecher im Landesvorstand NRW der Linken. Dieses Phänomen ist nicht zuletzt der zunehmenden Ökonomisierung von Gesundheitsdienstleistungen geschuldet.

Nach Schätzungen von Transparency International werden in Deutschland allein im Gesundheitssektor jährlich zwischen acht und 20 Milliarden Euro abgezweigt. Nun hat das Amtsgericht Ulm erstmals zwei niedergelassene Ärzte wegen Betrugs und Untreue in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Bußgeld von jeweils 20.000 Euro verurteilt. Die beiden Inhaber einer Gemeinschaftspraxis im Raum Ulm hatten zwischen 2002 und 2005 insgesamt 14 Schecks des Pharmaunternehmens Ratiopharm erhalten. Die Höhe richtete sich nach der Menge der Ratiopharm-Präparate, die die Ärzte ihren Patienten verordneten. Die Umsätze meldeten sie dem Unternehmen, worauf sie in der Regel einen Betrag in Höhe von acht Prozent des Herstellerabgabepreises der verordneten Medikamente per Scheck zurückerhielten.
„Dieser Fall stellt nur die Spitze des Eisbergs dar“, erläutert Thomas König, „eine flächendeckende Aufarbeitung des wachsenden Problems scheitert an der unzureichenden Zahl und mangelhaften Ausstattung hierfür spezialisierter Strafverfolgungsbehörden. Eine Investition in Höhe weniger Millionen Euro könnte Milliarden einsparen. Außerdem ist er nur ein weiterer Beleg für das skrupellose Gewinnstreben der Pharmaindustrie zu Lasten der Bevölkerung.“

Im Zuge des neoliberalen Wirtschaftens der letzen 20 Jahren hat das Unrechtsbewusstsein im Hinblick auf korruptive Verhaltensweisen abgenommen. DIE LINKE fordert die Regierung einerseits auf, durch geeignete Medienkampagnen das Phänomen Korruption im Gesundheitswesen zu thematisieren um u.a. das Unrechtsbewusstsein zu erhöhen und andererseits ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch vorzunehmen mit dem Ziel, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Das Wohl der Patienten ist oberstes Ziel der Gesundheitspolitik, nicht die Gewinnmaximierung der Ärzte und Pharmaunternehmen.

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 29. Oktober 2010 um 14:59 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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