Rund 125.000 Selbstständige, so die Bundesagentur für Arbeit (BA), waren im vergangenen Jahr Aufstocker – sie benötigten, um zu überleben, Hartz-IV-Almosen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz, Wolfgang Ferner:
Die Feststellung der Bundesagentur für Arbeit ist verknüpft mit der Furcht, dass Selbstständige ihr Einkommen so herunterrechnen können, dass sie auf dem Papier Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt haben, obwohl sie auf das Geld gar nicht angewiesen sind. Wenn der BA-Vorstand jetzt über Einschnitte für Unternehmensgründer nachdenkt, bedeutet dies eine Kriminalisierung aller Betroffenen. Hetzer gegen vermeintliche „Sozialschmarotzer“ bekommen von der BA ein neues Opfer frei Haus geliefert – den Existenzgründer.
Gleichzeitig will die Bundesregierung den Existenzgründerzuschuss drastisch kürzen – hiergegen protestieren sogar Unternehmer. Es werden also noch mehr Selbstständige unter die Armutsgrenze fallen – und kriminalisiert. Anfang des Jahres verfügten rund 85.000 selbstständige Aufstocker über ein Einkommen von weniger als 400 Euro im Monat, 25.000 verdienten bis zu 800 Euro.
Hinzu kommt, dass bei einer Unternehmung von „Tragfähigkeit“ die Rede ist, wenn sie ihre Kosten erwirtschaftet. Von jedem Euro Umsatz geht etwa ein Drittel in Form von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben an den Staat. Je nach Art und Umsatz des Unternehmens kann dem Staat dadurch mehr Geld zufließen als für den Betriebsinhaber an Hartz-IV-Leistungen aufzuwenden ist.
DIE LINKE sieht in der Absicht der Bundesregierung, selbstständigen Aufstockern möglicherweise die staatlichen Leistungen zu kürzen oder ganz zu entziehen, einen menschenverachtenden Versuch, die Arbeitslosenstatistik zu schönen und gleichzeitig Bedürftigen ihr zustehendes Geld vorzuenthalten. Bundesregierung und Finanzbehörden wären besser beraten, die Zahl der Betriebs-und Steuerprüfer aufzustocken, damit florierende Unternehmen sich nicht asozial arm rechnen oder dem Fiskus zustehendes Geld ins Ausland schaffen können.
Quelle: DIE LINKE Rheinland – Pfalz vom 15.06.11
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Richtig ist, dass nur die sog. Selbständigen, welche Zuschüsse nach dem SGB II benötigen zum Großteil abhängig Beschäftigte auf selbständiger Basis sind. Diese arbeiten hauptsächlich für eine große Kapitalgesellschaft die Ihnen die Preise diktiert.
Dies gilt im Besonderen für den Dienstleistungsbereich.
In diesem Bereich werden die Preise von den Firmen so gedrückt, dass die meisten Anbieter noch nicht mal die Kosten decken können.
Insofern benötigen diese dann Transferleistungen aus dem SGB II.
Diesen Menschen die Leistung zu verweigern hat schon etwas Zynisches.
Denn diese müssen sich schon von Ihrem Arbeitgeber ausbeuten lassen.
Während Banken und Konzerne sich arm rechnen und so wenig Steuern als nötig bezahlen. Auf Kosten der Allgemeinheit.
Aber daß in diesem Land diese Firmen oder Banken beheimatet sind, interessiert global arbeitende Konzerne sowieso nicht.
Diesen geht es nur um Gewinnmaximierung auf Kosten der Weltbürger.
Denn die Devise ist: Der Bürger soll den Mund halten, Billiglohn akzeptieren, konsumieren und sich verschulden, damit er ein gefälliger Arbeitssklave wird und bleibt.
VON: CLAUS OEHLER
Kommentar: Wolfgang Huste – 17. Juni 2011 @ 12:32