Wolfgang Huste Polit- Blog

Gott wird bestreikt. Von Daniel Behruzi, Leipzig

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»Gott kann man nicht bestreiken.« Mit solchen Sprüchen kontern die Kirchenoberen Forderungen der Beschäftigten bei Diakonie und Caritas nach Anerkennung ihrer Grundrechte. Für die 1,3 Millionen Betroffenen gelten keine Tarifverträge, die Arbeitsbedingungen werden letztlich einseitig diktiert. Das Betriebsverfassungsgesetz kommt nicht zur Anwendung, selbst das Recht auf Streik wird bestritten. Dagegen macht die Gewerkschaft ver.di nun mobil. In der kommenden Woche will sie Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Nieder­sachsen und Hamburg zu Arbeitsniederlegungen und Protesten aufrufen. »Schluß mit der Benachteiligung und den vordemokratischen Zuständen in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen«, forderte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse am Mittwoch beim Bundeskongreß seiner Organisation in Leipzig.
»Wir bestreiken die Kirchenoberen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben«, so Maike Hecheltjen vom evangelischen Krankenhaus Oldenburg. Das Landesarbeitsgericht Hamm habe das Streikrecht der Kirchenmitarbeiter bestätigt. »Und dieses Recht werden wir auch nutzen.« Schließlich verhielten sich die kirchlichen Altenheim- und Krankenhausträger ebenso marktwirtschaftlich wie andere Einrichtungen. »Die Arbeitsbedingungen sind genau die gleichen, nur sollen wir unter dem Deckmäntelchen der Nächstenliebe kleingehalten werden«, so die ver.di-Aktivistin. Hintergrund ist das noch aus der Weimarer Verfassung stammende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei personellen Angelegenheiten. Gedacht war es dafür, daß der Staat der Kirche bei der Besetzung von Pfarrstellen oder Bischofsämtern nicht reinreden kann. An Krankenschwestern und Putzfrauen hatte man seinerzeit wohl weniger gedacht.

Über Jahrzehnte haben sich die kirchlichen Wirtschaftsunternehmen an den Tarifen des öffentlichen Dienstes orientiert. Doch das ist vorbei. Heute erhalten beispielsweise Krankenpfleger in der Eingangsstufe bei der Diakonie in Westdeutschland Bsirske zufolge 13,41 Prozent weniger als ihre Kollegen in kommunalen Kliniken. Im Osten liegt der Unterschied bei 18, im Falle von Geringqualifizierten gar bei bis zu 30 Prozent. »Viele diakonische Einrichtungen bestreiten elementare Arbeitnehmerrechte und verschaffen sich auf diesem Wege Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen – diese Ungleichbehandlung muß ein Ende haben«, kritisierte Ellen Paschke vom ver.di-Bundesvorstand. Das Sonderrecht der Kirchen müsse abgeschafft werden, das Streikrecht müsse für alle gelten. Bsirske merkte an, daß das Recht auf Streik grundgesetzlich und selbst im Notstandsfall geschützt sei. »Kirchliche Unternehmen und Einrichtungen, die sich wie stinknormale Arbeitgeber verhalten, müssen sich gefallen lassen, auch wie stinknormale Arbeitgeber behandelt zu werden. Streik ist auch hier legitim – und er ist legal.«
»Der kirchliche Arbeitgeber verhält sich zum Teil schlimmer als andere, weil er weiß, daß er keine Sanktionen zu befürchten hat«, sagt Jörg Bauer von der evangelischen Altenpflegehilfe in Delmenhorst und nennt ein drastisches Beispiel: Als Beschäftigte sich weigerten, niedrige Gehälter in einer ausgegliederten GmbH zu akzeptieren, seien sie auf eine »Prangerliste« gesetzt und die Kollegen aufgefordert worden, auf sie »einzuwirken«. In der Folge seien Beschäftigte auch körperlich bedroht worden, berichtet Bauer. Gegen solcherart »christlicher Nächstenliebe« setzen sich die Gewerkschafter nun zur Wehr.

Quelle: www.jungewelt.de vom 22.09.11

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 22. September 2011 um 11:03 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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