Wolfgang Huste Polit- Blog

Verfassungsschutz als Schutz für Nazis

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„Das NPD-Verbot droht zum zweiten Mal am Verfassungsschutz zu scheitern. Damit erweist sich die Behörde einmal mehr als Schutzschild für militante Neonazis“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Debatte darüber, ob die „Aktenschredderei“ des Verfassungsschutzes ein erneutes NPD – Verbotsverfahren gefährdet. „Einen Verfassungsschutz, der in erster Linie die Funktion erfüllt, die NPD vor einem Verbotsverfahren zu schützen, braucht niemand, außer den Nazis selbst. Solch ein Dienst gehört zum Schutz der Demokratie ein für allemal abgeschafft.“ Jelpke weiter:

„Verfassungsschutzagenten haben Nazigruppen wie den NSU-Vorläufer Thüringer Heimatschutz aufgebaut. Sie haben ihre schützende Hand über die im Untergrund lebenden – und mordenden! – Neonazis des NSU gehalten. Durch ihre V-Leute in der NPD haben die Verfassungsschutzbehörden das erste NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern gebracht. Jetzt droht auch der zweite Anlauf zum Verbot der neofaschistischen Partei am Verfassungsschutz zu scheitern. Da stellt sich schondie Frage, von wem die größere Gefahr für die Demokratie ausgeht: von der NPD oder dem unkontrollierbaren Geheimdienst mit seinen vielfältigen Verbindungen in die Naziszene?“

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 26. Juli 2012 um 11:16 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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Ein Kommentar

  1. Verfassungsschutz als Zensor bürgerschaftlichen Engagements

    „Dass nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig ausgerechnet die Versager vom Verfassungsschutz mit ihren politischen Einschätzungen gemeinnützige Vereine finanziell ausbluten können, ist politisch und rechtlich untragbar“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verlust der Gemeinnützigkeit von Vereinen bei Auflistung in Verfassungsschutzberichten“ (Drs. 17/10181). Die Abgeordnete weiter:

    „Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass alle im
    Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes geführten Vereinigungen automatisch ihre Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile verlieren. Bislang mussten betroffene Organisationen im Falle einer Erwähnung als „extremistisch“ im Verfassungsschutzbericht ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt oder durch Klage vor dem Finanzgericht nachweisen. Obwohl dieser Weg zukünftig versperrt wird und allein das nach Auffassung der Bundesregierung „sachnähere Verwaltungsgericht“ über die Zulässigkeit der Nennung einer Vereinigung als „extremistisch“ urteilen soll, leugnet die Bundesregierung schlicht eine damit verbundene Halbierung der Rechtswege. Auch einen Bruch mit dem grundgesetzlich vorgeschriebenen föderalistischen Prinzip kann die Bundesregierung nicht erkennen, obwohl zukünftig die Nennung einer Körperschaft in einem einzigen der 16 Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder zum automatischen Entzug der Gemeinnützigkeit auch in jedem anderen Bundesland führen soll. Das Prinzip des föderalen Bundesstaates stehe „einer Berücksichtigung von Erkenntnissen eines anderen Landes im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nicht entgegen“. Doch Verfassungsschutzberichte sind keine Rechtsakte, sondern oft genug nur willkürliche Behauptungen. Eine
    Evaluation der bisherigen Regelung hat es nicht gegeben, die Zahl von
    Körperschaften, deren Gemeinnützigkeit aufgrund einer Nennung im
    Verfassungsschutzbericht aberkannt wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung kann die Notwendigkeit der Gesetzesänderung nicht einmal ansatzweise erklären. Dass die Spitzelbehörden zukünftig als Zensoren bürgerschaftlichen Engagements auftreten, ist eine unerträgliche Vorstellung.“

    Anfrage und Antwort unter http://www.ulla-jelpke.de

    Comment: Wolfgang Huste – 26. Juli 2012 @ 11:53

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