Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag für die wegen Volksverhetzung angeklagten NPD-Kameraden Udo Voigt und Uwe Meenen Bewährungsstrafen von zehn und acht Monaten gefordert. Beide hätten »mit einer erhöhten kriminellen Energie gehandelt« und volksverhetzende Äußerungen nicht im Affekt, sondern geplant und mit Kalkül vorgebracht, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht.
Voigt und Meenen müssen sich wegen eines demagogischen Wahlkampfvideos zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 verantworten, in dem laut Anklage Migranten »eine kollektive charakterliche Neigung zur Kriminalität« unterstellt wurde. Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender RBB hatte sich seinerzeit geweigert, den Werbespot zu senden und hatte vom Berliner Verwaltungsgericht Rückendeckung bekommen.
Voigt ist zusätzlich wegen einer Rede vor der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick im März 2010 angeklagt, in der er – damals noch Bundesvorsitzender der NPD – von »tapferen Soldaten der Waffen-SS« gesprochen hatte, vor denen sich seine Fraktion zum 65. Jahrestag der Kapitulation »verneige«.
Obwohl Voigt angibt, an der Konzeption des Wahlkampfvideos nicht beteiligt gewesen, sondern nur in der Schlußszene aufgetreten zu sein, gab er am Freitag eine Prozeßerklärung zum Inhalt des Clips ab. Dabei zog er Parallelen zum Buch des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), über dessen Wahrnehmung des als »Problembezirk« verrufenen Stadtteils. 41 Prozent der Bewohner haben einen Migrationshintergrund; Buschkowsky betont vorsichtshalber, er meine nicht alle, wenn er über Kriminalität und schlechtes Benehmen schreibt.
Voigt äußerte am vierten Verhandlungstag Bedauern darüber, daß er das Werk nicht ins Verfahren einbringen könne, da es zeitgleich zum Prozeßtermin am Freitag erst in voller Länge veröffentlicht wurde. So mußte er aus dem Vorabdruck zitieren, den die Bild-Zeitung vier Tage zuvor mit der Überschrift »Die bittere Wahrheit über Multikulti« veröffentlicht hatte. »Der seit Jahrzehnten in Neukölln tätige Polizeihauptkommissar Gaertner sagte mir neulich, er könne sich nicht erinnern, während seiner gesamten Dienstzeit einen Handtaschenraub oder einen Überfall von Einwandererjugendlichen auf eine Frau mit Kopftuch bearbeitet zu haben«, verlas Voigt Buschkowky. Die Deutschen seien Ziel der Aggressionen und hätten »dem Flashmob nichts entgegenzusetzen«, Buschkowsky in »Neukölln ist überall«. Voigt attestierte dem SPD-Mann und dessen Parteifreund Thilo Sarrazin, der mit »Deutschland schafft sich ab« einen Bestseller mit ähnlicher Thematik gelandet hatte, die Realität richtig wahrzunehmen – im Gegensatz zur NPD böten sie aber keine Lösung an. Seine Partei, so Voigt, habe ein Konzept zur »Rückführung von Ausländern« entwickelt, das diesen auch Chancen böte. Die NPD sei somit nicht ausländerfeindlich.
Im Publikum saß etwa ein Dutzend NPD-Anhänger – darunter auch Sylvia Stolz, eine mit Berufsverbot belegte Staranwältin der rechten Szene und bekennende Holocaustleugnerin.
Voigts Verteidiger Carsten Schramm kritisierte in seinem Plädoyer, die Anklage habe im Fall der Rede über »tapfere Soldaten der deutschen Wehrmacht, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und Waffen-SS, die bis zum letzten Tag ihrer Pflicht nachgekommen sind« nicht den Gesamtkontext gewürdigt, sondern einen Satz aus dem Zusammenhang gerissen. Schließlich sei auch von »unschuldigen Opfern« des Krieges die Rede gewesen, vor denen sich die NPD ebenfalls verneige – was natürlich nicht bedeute, daß alle Soldaten der Waffen-SS unschuldige Opfer gewesen seien, betonte Schrank mehrfach. Mit »Pflicht« könnten aber keine Kriegsverbrechen gemeint sein, da diese nicht zu den Pflichten der Truppe gehört hätten, der gegen Kriegsende nicht nur Freiwillige angehört hätten. Im Gegensatz dazu gehe die Staatsanwaltschaft im Fall des Wahlkampfvideos nicht auf einzelne Aussagen ein, die als strafbar bezeichnet werden könnten, sondern verweise nur auf das Gesamtbild.
Die Vereidigung von Uwe Meenen will am 11. Oktober plädieren. Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erhält Voigt eine Bewährungstrafe von zehn Monaten und muß 5000 Euro an die Organisation Exit zahlen, die Ausstiegswillige aus der rechten Szene betreut. Meenen droht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine Geldauflage von 3000 Euro, ebensfalls zugunsten von Exit.
Quelle: www.jungewelt.de vom 22.09.12
Anmerkung von Wolfgang Huste: Es ist Absicht der SPD, Sarrazin und den rechtspopulistisch argumentierenden SPD – Bezirksbürgermeister von Köln-Ehrenfeld in ihrer Partei zu belassen. Mit ihren populistischen, fremdenfeindlichen Thesen fischen beide nach Wähler_Innen am rechten Rand der Gesellschaft. Anscheinend ist sich die SPD vor nichts zu fies, wenn es um potentielle Wähler_Innenstimmen geht, egal, aus welcher Richtung sie kommen. Dass diese Partei auch Lob von hohen NPD-Funktionären erhält, ist ein Signal aus der falschen, undemokratischen Richtung. Mein Rat an die Kölner_Innen: Demokratisch gesinnte Kölner_Innen sollten bei der nächsten Wahl der SPD die Quittung für ihre Anbiederei nach rechts verpassen, ihr deutlichst (!) die kalte Schulter zeigen. Keine Stimme für die SPD, sondern weit eher für DIE LINKE! DIE LINKE Köln setzt sich am Glaubwürdigsten und engagiertesten für eine soziale Verbesserung zugunsten der dort lebenden Menschen ein- nicht nur in Ehrenfeld und nicht nur seit gestern! Nicht der Mensch mit einem Migrationshintergrund stellt das eigentliche Problem dar, sondern diejenigen Kräfte, die den allgemeinen Sozialabbau in den Kommunen befördern und sich strikt weigern, den Einwanderern, den Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere den dort lebenden Jugendlichen, eine positive, lebenswerte Zukunft durch den Aufbau einer entsprechend sozialen, kulturellen und ökonomischen Infrastruktur zu ermöglichen.
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[…] Auch im Landkreis Harz kämpfen Hartz IV-Opfer um ihre Rechte. Letzte Woche stellte ein Drangsalierter sogar Strafanzeige gegen eine Mitarbeiterin der „Rechtsstelle“ der Kommunalen Beschäftigungsagentur Landkreis Harz. Grund: Verstoß gegen die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ und „Üble Nachrede“. Gleichzeitig wurde beim Sozialgericht Eilklage eingereicht, wegen Verletzung des „Sozialgeheimnisses“ und des „Schutzes der Sozialdaten“. Der betroffene 60-jährige Kleinunternehmer soll anscheinend durch massive Schikanen dazu gebracht werden, seine mehr als 20-jährige Selbständigkeit aufzugeben, die durch die Finanzkrise derzeit Aufstockung nötig hat. Eine wildgewordene entmenschende Bürokratie ist auch in diesem Fall zu erahnen, dabei geht es offenbar weniger um das Geld als um die Schaffung eines Klimas der Angst bei den unteren 50 Prozent der Bevölkerung: Der Kleinunternehmer hatte dem Jobcenter vorgerechnet, dass die getroffenen Sanktionen den Steuerzahler fünfmal teuerer kommen, als wenn man ihm sein Kleingewerbe ließe. Die Installierung des Hartz IV-Regimes, daran sollte erinnert werden, verdanken wir der rotgrünen Bundesregierung unter Schröder (heute im Gasgewerbe) und die SPD scheint sich heute nicht nur durch ihren Rechtspopulisten Sarrazin am billigen und sozialpolitisch feigen Multikulti- u…. […]
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yuri manga
Das rechte Gesamtbild. Ex-NPD-Chef Udo Voigt beruft sich in Volksverhetzungsprozeß auf das neue Buch des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky (SPD) über Migranten. Von Claudia Wangerin | Wolfgang Huste Blog
Trackback: yuri manga – 08. März 2016 @ 07:14