Wolfgang Huste Polit- Blog

Anfrage an das Europaparlament wegen rostender Atommüllfässer in den europäischen Meeren und die entsprechende Antwort. Von Wolfgang Huste

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Auf meine Anregung hin hat die Europaabgeorndete  Sabine Wils,  DIE LINKE., folgende Fragen an die europäische Kommission gestellt (siehe unten). Die Antwort fiel leider recht vage, eher ausweichend, aus. Die Kommission fühlt sich nicht zuständig. Ich frage mich: Wer ist dann zuständig? Die rostenden Atommüllfässer müsssen schnellstens an Land geholt werden, ansonsten droht in den nächsten 5 bis 10 Jahren eine gigantische Ökokatastrophe in Form von verseuchten Meeresfischen und anderem Meeresgetier. Dazu kommen noch die radioaktiven Isotope der damaligen Atombombenversuche in den Meeren, aktuell das radioaktive Kühlwasser von Fukushima und der damalige Fall out von der Tschernobylreaktorkatastrophe.

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004528/2013  an die Kommission Artikel 117 der  Geschäftsordnung Sabine Wils (GUE/NGL)


Betrifft: Atommüllfässer im Atlantik


Wie viele Atommüllfässer lagern im Atlantik, die von europäischen Firmen dort bis heute verklappt wurden, und wie will man die rostenden Fässer, die teilweise schon aufplatzen, aus dem Meer holen, deren Herstellungsland feststellen und wo an Land lagern?
Welche Art von radioaktiven Abfällen ist in den Fässern enthalten, und wie hoch ist die Aktivität (Becquerel) der gesamten eingeleiteten Abfälle?
Wie schätzt die Kommission die Auswirkungen der ausgetretenen Radioaktivität auf das maritime Ökosystem und damit auch die Verbraucher ein?

DE E-004528/2013 Antwort von Herrn Oettinger im Namen der Kommission (5.7.2013)

1. Das Einbringen radioaktiver Abfälle in das Meer ist bereits seit den 1970er-Jahren aufgrund internationaler Übereinkünfte verboten. Die Überwachung der Einhaltung dieser Übereinkommen fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommission.

Innerhalb der EU sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, die Radioaktivitätswerte in ihren Hoheitsgewässern (sowie im Boden und in der Luft) kontinuierlich zu überwachen und die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsnormen sicherzustellen.

2. Der Kommission liegen keine Informationen über europäische Vorhaben zur Rückholung radioaktiver Abfälle vom Meeresgrund vor.

3. Die Kommission ist nicht über das Herkunftsland und die Lage der Fässer informiert.

4. Die IAEO hat wichtige Arbeiten zur Zusammenstellung von Daten über die Art der Abfälle und die Höhe der Radioaktivität durchgeführt.

5. Die Kommission hat die Strahlengefährdung der EU durch die Radioaktivität in nordeuropäischen Meeren in einer Studie untersucht. Abgesehen von Freisetzungen von Radioaktivität, die auf Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsanlagen zurückgehen, wurde im Rahmen der Programme der Mitgliedstaaten zur langfristigen Überwachung in den letzten 30 Jahren keine signifikante Zunahme der Radioaktivität in Meeresgewässern festgestellt.

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 07. November 2013 um 00:35 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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3 Comments

  1. Das stimmt

    Comment: aemone – 14. Februar 2016 @ 19:02

  2. Vom Aufbereitungsort La Hague laufen Rohre direkt vom Atomkraftwerk ins Meer, ebenso wie bei Sellafield.

    Comment: Hubert Hoffmann – 20. Oktober 2016 @ 12:38

  3. https://www.youtube.com/watch?v=7r_ZnCX5j7o

    Comment: Anonymous – 08. September 2018 @ 14:28

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