Die aus Sicht der LINKEN unsoziale Streichung des Elterngeldes bei ALG-II-Beziehern durch die jetzige CDU-FDP-Koalition führt dazu, dass auch im Kreis Ahrweiler viele Hartz-IV-Familien nicht mehr ein noch aus wissen und noch weiter ins Elend gestürzt werden.
Marion Morassi, Direktkandidatin für DIE LINKE. im Wahlkreis 14 macht auf einen Paragrafen im ALG-II-Gesetz aufmerksam, der allen Hartz-Opfern mit Kindern eine kleine Entlastung bringen könne – zu verschenken hätten sie schließlich nichts!
Die Versicherungspauschale (30,00 € monatlich) nach § 6 Abs. 1 Nr 2 Alg II-VO kann seit dem 01.07. 2009 auch bei den Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft abgesetzt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder tatsächlich Versicherungsnehmer sind und nicht nur Begünstigter oder Anlass der Versicherung sind. Die Versicherungspauschale kann unabhängig von der Höhe der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge vom Kindereinkommen, z. B. Kindergeld, abgesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO; BA 11.70a).
Marion Morassis Tip: Eine Unfallversicherung fürs Kind (als Versicherungsnehmer), die monatlich knapp 2 € kostet, führt dazu, dass die gesamte 30 €-Pauschale vom Kindergeld Minderjähriger abgesetzt werden kann.
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