Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt das Projektgrundstück „Heerstraße 129“ in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler neu zu entwickeln.
Die Grundstücksgröße beträgt 3.650 m²; die Entwicklung des Projektgrundstücks soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Interessensbekundungswettbewerb erfolgen. Ziel ist die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft sowie die Schaffung von sozialem Wohnraum.
Das Grundstück
Bei dem Grundstück Heerstraße 129 (Gemarkung Bad Neuenahr, Flur
12, Flurstück 169/4) handelt es sich um ein ca. 3.650 m² großes Areal
im Eigentum der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Grundstücksbelastungen im Grundbuch sind nicht verzeichnet.
Baulasten im Baulastenverzeichnis sind nicht eingetragen. Das
Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des derzeit noch im
Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Heerstraße“. Nach dem
Entwurf des Bebauungsplans sind bauliche Vorhaben zulässig, sofern
sie den planungsrechtlichen Vorgaben des § 34 BauGB entsprechen.
Unzulässig sind Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen für in den
Textfestsetzungen aufgelistete zentrenrelevante Hauptsortimente. Die
Umgebungsbebauung des Grundstücks weist eine heterogene
Nutzungsstruktur auf, die sich v.a. aus Wohnnutzung, Gewerbe-,
Einzelhandels- und Handwerksbetrieben zusammensetzt und daher als
„Gemengelage“ zu bezeichnen ist. Das Grundstück grenzt nördlich
unmittelbar an die Heerstraße, westlich des Grundstücks befinden sich
3-geschossige Wohngebäude, östlich ist die Feuerwehr Bad Neuenahr
gelegen.
Der Bestand
Zur Zeit ist das Grundstück mit 3 Wohnblöcken bebaut. Bei dem an der
Heerstraße gelegenen Wohnblock handelt es sich um einen 3-
geschossigen Baukörper, der mit einem Satteldach abschließt, die
beiden anderen Blöcke sind 2-geschossige Flachdachbauten. Die
Wohnblöcke wurden Anfang der 60er Jahre in Schlichtbauweise
errichtet. Die alte Bausubstanz wird unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten als nicht sanierungsfähig eingeschätzt. Insgesamt
werden 12 der 28 Wohnungen bewohnt. Hiervon sind 11 Wohnungen
vom Ordnungsamt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlagnahmt.
Über eine Wohnung besteht derzeit noch ein unbefristeter
Wohnraummietvertrag.
Die Zielsetzung
Das Projektgrundstück soll in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden:
1. Auf der nördlichen Teilfläche mit einer Größe von ca. 900 m²
soll ein Gebäude mit Unterkünften für die vorübergehende
Unterbringung von Obdachlosen errichtet werden.
2. Auf der südlichen Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.750 m²
sollen zweckgebundene Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus
entstehen.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, die südlich gelegene
Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 129 zu veräußern. Der Käufer
verpflichtet sich, den derzeitigen Bestand auf dem Gesamtgrundstück
abzubrechen und das Grundstück der o.g. Neubebauung zuzuführen.
Der Abbruch soll unter Beachtung der derzeitigen Wohnsituation und
der nachstehenden Zielsetzung schrittweise erfolgen.
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Die Wohnung eines zur Zeit in Haft befindlichen Bewohners wurde bereits geräumt. Seine sämtlichen Wertgegenstände wie z.B. TV, PC, Waschmaschine, Spüle, Couch u.s.w. werden von der 2. Etage aus dem Fenster in den Garten geworfen und dabei zerstört, statt die Gegenstände ordentlich einzulagern.
Das alles von 1-Euro Jobbern (der Stadtverwaltung?), denen bei der ganzen Aktion ganz schön mulmig war, die sich aber aus Angst vor Arbeitsplatzverlust nicht trauten, gegen die Anweisungen zu handeln.
Comment: Marion – 06. Juli 2010 @ 15:05
Ein Bericht über den Vorgang wird wohl morgen in der Regionalpresse stehen.
Comment: Wolfgang Huste – 06. Juli 2010 @ 15:59