Die Abgeordnetenbestechlichkeit soll Aufnahme in das Strafgesetzbuch finden. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Gesetzentwurf (17/1412) vorgelegt. Darin werde auch die Abgeordnetenbestechung neu geregelt. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten. So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er „für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht“. Die Links-Fraktion fordert zudem, dass die Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption „umgehend“ in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte das Übereinkommen im Dezember 2003 unterzeichnet. Die Linksfraktion argumentiert, Korruption erschüttere das Vertrauen der Bürger in Politik, Verwaltung und Geschäftsverkehr. Dieses Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln des sozialen und demokratischen Rechtsstaats sei aber „unabdingbare Grundlage“ des Funktionierens des verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Systems. Dies gelte umso mehr angesichts des „unhaltbaren Zustands“, dass die Bestechung ausländischer Abgeordneter in weiterem Umfang strafbar sei als diejenige von deutschen Mandatsträgern.
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Wie sagte mal ein CDU – Politiker? „Ich bin unbestechlich- es sei denn, man bietet mir die richtige Summe!“
Comment: Wolfgang Huste – 18. Juli 2010 @ 12:35