Wolfgang Huste Polit- Blog

GEW vor Verwaltungsgericht erfolgreich. Beamte dürfen streiken!

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Die GEW begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden hat. Die Disziplinarkammer hat der Klage der Lehrerin stattgegeben und die Disziplinarverfügung der Bezirksregierung aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zugelassen, so dass die vorliegende Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

„Das Urteil ist ein richtungsweisender Schritt, das von der GEW seit Jahr und Tag geforderte Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte endlich einzulösen“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer unmittelbar nach Kenntnis des Urteilspruchs. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, die nationale Rechtslage den europäischen Standards zur Zulässigkeit des Streikrechts für die Beamten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzupassen.

Vor dem Hintergrund der jetzt beginnenden Tarif- und Besoldungsrunde hat der Richterspruch aus Düsseldorf eine besondere Brisanz, heißt es in GEW-Kreisen.

Hintergrund:

Die verbeamtete Lehrerin hat im Jahre 2009 an drei Warnstreiktagen gestreikt und deswegen als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500,– € auferlegt bekommen. Die GEW hat in einem Rechtsschutzverfahren hiergegen vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) geklagt. Heute, am 15.12.2010, fand die mündliche Verhandlung statt.

Das Gericht sah in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch einen Verstoß gegen die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Damit gibt es einen Widerspruch zu der nationalen Rechtslage und der bisherigen nationalen Rechtsprechung zum Verbot des Streikrechts für Beamte. (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O)

Quelle: GEW NRW 15.12.10

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 16. Dezember 2010 um 10:07 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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