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NPD und Dresdner Verwaltungsgericht einig. Urteil: Polizei hätte Nazigroßaufmarsch 2010 gegen Blockaden von 12000 Menschen durchsetzen sollen. Von Markus Bernhardt

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Die politischen Auseinandersetzungen um die drohenden Naziaufmärsche im Februar in Dresden nehmen an Schärfe zu. Neofaschisten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland wollen in diesem Jahr am 13. und am 19. Februar anläßlich des Jahrestages der Bombardierung der Stadt durch die Alliierten während des Zweiten Weltkrieges in der sächsischen Landeshauptstadt aufmarschieren (jW berichtete).

Am Mittwoch entschied das Dresdner Verwaltungsgericht, daß die Polizei den Großaufmarsch der Rechtsextremen im Februar des vergangenen Jahres gegen die etwa 12000 anwesenden Neonazigegner hätte durchsetzen müssen. Diese hatten den Aufzug der braunen Geschichtsverfälscher mittels Massenblockaden erfolgreich ausgebremst, so daß die Rechten unverrichteterdinge die Heimreise antreten mußten.

Die Entscheidung der Richter, die damit einer Klage der extrem rechten »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« gegen das Land Sachsen stattgaben, sorgte indes bei Antifaschisten für absolutes Unverständnis. »Für uns steht auch nach diesem Urteil fest, daß ziviler Ungehorsam ein legitimes Mittel ist, um sich Nazis entgegenzustellen«, so Franziska Radtke vom Bündnis »Nazifrei! Dresden stellt sich quer!«, das für den 19. Februar erneut bundesweit zu Massenblockaden gegen die neuerliche rechte Provokation mobilisiert.

Auch Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen Linksfraktion, übte im Gespräch mit junge Welt harsche Kritik an der Entscheidung der Richter. »Wenn das Verwaltungsgericht Dresden es allen Ernstes für ›rechtswidrig‹ hält, einen Naziaufmarsch nicht mit Polizeigewalt – die im übrigen, wie die Polizei selbst zutreffend erkannt hatte, völlig unangemessen gewesen wäre – durchzuprügeln, ist etwas faul im Rechtsstaat Sachsen«, konstatierte er.

Unterstützung erhielten die Verwaltungsrichter hingegen erwartungsgemäß vom Fraktionschef der neofaschistischen NPD im sächsischen Landtag, Holger Apfel. »Wasserwerfer und die Möglichkeit der Gewahrsamnahme dürfen gegebenenfalls auch nicht vor der Immunität von Abgeordneten des Landtages und des Bundestages haltmachen, wenn es darum geht, am 13. und am 19. Februar endlich wieder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit offensiv durchzusetzen«, forderte er.

Der Rechtsextremist erstattete zudem Anzeige gegen mehrere Mitglieder des Landesparlaments, die den Aufruf zur Blockade des im Februar stattfindenden Neonaziaufmarsches unterzeichnet haben. Neben Politikern von Linken und Bündnis 90/Die Grünen sind auch Sozialdemokraten davon betroffen.

www.dresden-nazifrei.com

Quelle: www.jungewelt.de vom 22.01.11

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 22. Januar 2011 um 12:55 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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