Liebe Freundinnen und Freunde der Flüchtlingsarbeit in Rheinland-Pfalz,
am 17. Februar 2011 hat der Stadtrat in Trier den Beschluss gefasst,
dass das Ausreisezentrum geschlossen werden soll.
Es gibt eine Petition an den Landtag, dessen Text hier angehängt ist.
Ihr könnt diese Petition unterstützen, indem ihr sie mit unterschreibt.
Das geht über den unten angehängten Link
www.ausreisezentrum-trier-schließen.org
Wir bitten Euch, mitzumachen.
Die Chancen, dass das Ausreisezentrum bald geschlossen wird, stehen gut.
Viele Grüße
Markus Pflüger
Trier, den 17. Februar 2011
*Petition an den Landtag Rheinland-Pfalz nach § 11 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz:*
*Schließung der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LufA)*
Gegenstand der Petition:
Der Rat der Stadt Trier hat am 2. Februar 2011 die Landesregierung
gebeten, die in der Trierer Dasbachstraße untergebrachte
Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUfA), besser bekannt als sog.
„Ausreisezentrum“, zu schließen. Die/der Unterzeichnende schließt sich
dieser Bitte mit dieser Petition an. Darüber hinaus wird der Landtag
aufgefordert der Bitte der Stadt Trier nachzukommen und die notwendigen
Schritte dafür in die Wege zu leiten.
Begründung:
Im Jahr 2002 ist das sog. „Ausreisezentrum“, welches ursprünglich als
Modellprojekt in Ingelheim in unmittelbarer Nähe des
Abschiebegefängnisses angesiedelt war, nach Trier verlegt worden. Schon
damals erhob sich innerhalb der Bevölkerung erheblicher Widerstand gegen
den Umzug der Einrichtung nach Trier. Dieser bezog sich nicht auf die
Standortverlegung innerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, sondern
drückte die prinzipielle Ablehnung der Zielsetzung des Projektes aus.
An dieser Haltung hat sich bis heute nichts geändert. Der Zweck der
Einrichtung wird pointiert durch folgende Sätze ausgedrückt, die aus der
Begründung der Verleihung des Titels „Unwort des Jahres 2002“ an den
Begriff „Ausreisezentrum“ entliehen sind: „Dieses Wort soll offenbar
Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen
wecken. Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den
Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst hätte man eine ehrlichere
Benennung gewählt.“ Am 19.03.2003 stellte das Verwaltungsgericht Trier
fest, dass die Unterbringung im Ausreisezentrum keine strafähnliche
Maßnahme darstellen und den Willen der Untergebrachten nicht beugen
dürfe. Außerdem sei die mehr als dreijährige Unterbringung nach Ansicht
des Gerichts unverhältnismäßig lang. Kurze Zeit später erhielten alle
Familien im Ausreisezentrum überraschend den Bescheid, dass sie
kurzfristig zurück in ihre Kommunen ziehen könnten. Als Grundlage
hierfür diente eine Verfahrensregelung für die LUfA vom 16.06.2003, nach
der „die Aufnahme von Familien mit Kleinkindern zu Gunsten der
Unterbringung von zur Aufnahme anstehenden Einzelpersonen oder Ehepaaren
vermieden werden soll.“ Aber auch bei diesen Personengruppen gilt das
Verbot einer unverhältnismäßig langen Unterbringung, die als Schikane
und strafähnliche Maßnahme zu betrachten ist. Entsprechende
Gerichtsurteile hierzu stehen allerdings noch aus.
Ganz offensichtlich steht die Einrichtung juristisch auf sehr unsolidem
Fundament. Darüber hinaus kann sie moralisch nicht gerechtfertigt
werden. Alternativ zu dieser Einrichtung empfehlen wir den Verbleib der
Betroffenen in den Kommunen und eine entsprechende Schulung für die
Mitarbeiter/innen der kommunalen Ausländerbehörden.
Petitionsausschuss
Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
55116 Mainz
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