Wolfgang Huste Polit- Blog

Rheinland-Pfalz braucht kommunale Krankenhäuser und eine demokratisierte Krankenhausversorgungsplanung. Von Hans Werner Jung, Lieser/Mosel

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Die Entwicklung nachhaltiger Gemeinwohl orientierter Vollversorgungs-Krankenhausstrukturen ist vordringliche Aufgabe jedes sozialen und demokratischen Gemeinwesens. Als entwicklungsfähiges Rückgrat benötigt man für den Aufbau und den Betrieb eines kleinräumig strukturierten, quantitativ und qualitativ guten Krankenhausversorgungssystems eine hinreichende Zahl von ohne wirtschaftliche Pressionen arbeitenden Kommunalen Krankenhäuser und ein demokratisch legitimiertes Planungs- und Kontrollsystem.

Private Kliniken sind in erster Linie an Gewinnen orientiert und lassen sich deshalb auch durch gesetzliche Vorgaben nur begrenzt auf das Gemeinwohl verpflichten. Sie neigen überdies stets dazu, sich demokratischer Planung und Kontrolle zu entziehen und die kollektive gesundheitliche Daseinsvorsorge als „Profitorientierten Markt“ zu missbrauchen, auf dem sie bei Strafe des Untergangs (Karl Marx) ihre Gewinnmaximierung möglichst effektiv betreiben müssen. Dabei unterliegen sie Marktinhärenten Mechanismen und stehen zwangsläufig in Konkurrenz zu medizinischen Versorgungsangeboten aller Art – auch zu den verbliebenen Öffentlich-Rechtlichen.

Gesundheit ist keine Ware, sondern ein unabdingbares Menschenrecht, dessen Sicherung und Entwicklung der demokratisch strukturierten Öffentlichen Planung und Kontrolle unterliegen soll. Dies steht im sich stetig verschärfenden Widerspruch zur Wirklichkeit des gegenwärtigen Krankenhausversorgungssystems.

„Marktorientierte“ private Krankenhäuser und Kliniken sind spezialisierte „Angebotsschwerpunkte“, die das investierte Kapital möglichst kurzfristig in Form von wachsenden Profiten verwerten. Wenn überhaupt sind sie nur sehr eingeschränkt an die Bedürfnisstruktur der Bevölkerung anzubinden und so gut wie nicht zur uneigennützigen Einbindung in Aufbau und Betrieb Krankenhaus-Vollversorgungsstrukturen zu bewegen. Private Krankenhäuser sind nicht nachhaltig aufgestellt und können nur unter Verausgabung erheblicher zusätzlicher Öffentlicher Mittel, sowie unter großen Schwierigkeiten und ‚Reibungsverlusten’ dazu bewegt werden, sich entgegen ihrer grundlegenden Profitorientierung doch wenigstens partiell auch am Gemeinwohl zu orientieren. Nur wenn die Öffentlichen Hände dazu bereit sind, kann dies für die ‚Privaten Investoren’ attraktiv und profitabel werden. Die Unterwerfung unter demokratische Strukturplanung und Kontrolle ist ihnen ‚wesensfremd’ und mit dem ihnen innewohnenden Gewinnmaximierungszwang nicht vereinbar.

Die neoliberale und marktradikale Gesundheitspolitik der letzten Jahrzehnte hat das Gesundheitliche Versorgungssystem einem andauernden Privatisierungs- und Degenerationsprozess unterworfen – mit dem Ziel, auch in der Krankenhausversorgung alle Gemeinwohlorientierten „Profithindernisse“ zu entfernen und dieses möglichst weitgehend dem privaten Profitstreben auszuliefern. Dieser Profitorientierte Degenerationsprozess wurde und wird von den Herrschenden als vorgebliche „Gesundheitsreformpolitik“ verschleiert. Er wurde durch die ‚Agenda-Politik’ der Rot-Grünen Regierung Schröder/Fischer vorsätzlich in Gang gebracht und von der Schwarz-Gelben Koalition unter Federführung der FDP enorm beschleunigt. Auch sozialdemokratisch geführte Länderregierungen wie die von Kurt Beck haben sich von Anfang an als willfährige Helfer dieser neoliberalen Politik betätigt und bei der Zerstörung der Öffentlichen Gesundheitsvorsorge aktiv mitgewirkt.

Die sich wie „Krebsgeschwüre“ ausbreitenden privaten Kliniken und Krankenhäuser zwingen aufgrund ihrer vermeintlichen von den Kostenträgern bewusst genutzten „Konkurrenz“ auch den lokalen und regionalen kommunalen und öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern ihr „Marktverhalten“, ihre Spezialisierung und ihre am Prinzip der Profilmaximierung orientierten inneren Strukturen sowie ihre Personal- und Beschäftigungspolitik auf. Die Öffentliche Eigentümer und Träger unterwerfen sich dem Druck und spielen meistens kritiklos mit, ohne zu bemerken, dass sie dabei an der Zerstörung des „Sozialen Krankenhausversorgungssystem“ mitwirken.

Dies gilt nicht nur für gesellschaftsrechtliche Formen (AG, GmbH) und Leistungsvermarktungsstrategien, sondern auch für die inneren Kapitalverwertungsstrukturen. Die Ausbildungs-, Personal- und Arbeitsplatzpolitik der privaten Krankenhäuser bestimmt den allgemeinen Trend. Auch in der öffentlich-rechtlich basierten Krankenhausversorgung wird dementsprechend bei Strafe des Verkaufs und der Privatisierung alles ‚angepasst’.

Dies hat die bekannten schlimmen Folgen: Die Patienten werden zu „Kunden“ herabgestuft und zunehmend als „Ausbeutungsobjekte“ missbraucht. Die an sie „verkauften“ Leistungen werden in Ausmaß und Qualität immer mehr verschlechtert. und zugunsten der ‚Zahlungskräftigeren’ wird ein Zweiklassen-Versorgungssystem dauerhaft installiert. Zugleich werden die ‚Kostenträger’ und Krankenkassen für die immer schlechter werdenden Leistungen progressiv „zur Kasse“ gebeten. Dies muss sich zwangsläufig in wachsenden Versicherungsbeiträgen und steigenden Kosten für die kommunalen Sozialhilfeträger niederschlagen.
Gleichzeitig wird ausgehend von den privaten Krankenhäusern die Ausbeutung der Beschäftigten aufgrund der aufgezwungenen und durch die öffentlichen Eigentümer meistens unkritisch „angenommenen“ Konkurrenz auch im Öffentlich-Rechtlichen Krankenhaussystem enorm verschärft. Denn die zynisch offen ausgesprochene Devise vieler Öffentlicher Eigentümer lautet leider: Wer nicht mitspielt wird privatisiert oder verkauft.

Die Privatisierung von Krankenhäusern überführt in großem Ausmaß Sozialversicherungsbeiträge in Dividende und Gewinnanteile für private „Investoren“ – ob diese nun vor Ort von „Kunden“ privater Krankenhäuser oder weitab als Sozialabgaben aller Beschäftigten aufgebracht werden. So enteignet sie zugleich über Jahrzehnte angesammeltes Öffentliches Vermögen zugunsten der neue Privaten Eigentümer und „Investoren“.

Die bei den Privaten üblichen Haustarife forcieren die Einsparung von Personalkosten auf dem Rücken der Beschäftigten. Die Stellenschlüssel werden nachhaltig und progressiv verschlechtert, die Leistungsnormen in die Höhe getrieben, die Sozialleistungen werden gekürzt und bisher „gute“, Sozialversicherte und Tarifbezahlte Arbeitsplätze“ werden vernichtet und durch zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ersetzt, sowie gegen Leiharbeitsplätze und andere sozial unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse ausgetauscht, die oft ihrerseits dann wieder von der Öffentlichen Hand zugunsten der privaten „Arbeitgeber“ subventioniert werden müssen. Ein von den „Reformern“ des Gesundheitswesens angestrebter Nebeneffekt besteht in zunehmender Spaltung der Beschäftigten, des damit verbundenen Abbaus der Beschäftigtenrechte, des Gewerkschaftlichen Organisationsgrads und der Kampfkraft der Gewerkschaften.

Die trotz des in den letzten Jahren in den eigenen Einrichtungen forcierten neoliberalen „Strukturwandels“ dem zunehmenden Konkurrenzdruck der Privaten hilflos gegenüberstehenden Kommunalen Krankenhausträger sehen ihr Heil immer öfter im Verkauf und in der Privatisierung der verbliebenen kommunalen und Öffentlich-Rechtlichen Krankenhäuser. Damit verscherbeln sie bedenkenlos nach und nach das sowieso eher schwächlich ausgebildete Rückgrat des Gemeinwohlorientierten Öffentlichen-Rechtlichen Krankenhausversorgungssystems.
Die gesetzlich erzwungene Bindung (Deckelung) der Krankenhausbudgets an die beitragspflichtigen Einkommen der gesetzlich Krankenversicherten wirkt sich als permanente Unterfinanzierung dramatisch auf die finanzielle Situation der kommunalen Krankenhäuser aus. Deren Kosten steigen regelmäßig schneller als die beitragspflichtigen Einkommen der Krankenversicherten. Deshalb sind die kommunalen Krankenhäuser Jahr zu Jahr gezwungen, die gleichen Leistungen für weniger Geld zu erbringen. Zusätzlich bringt auch die vorgeschriebene einheitliche Kosten-erstattung weitere Nachteile für die Kommunalen Krankenhäuser, die der allgemeinen Grundversorgung dienen. Dem entgegen können Private mit speziellen Leistungsschwerpunkten mit ihren Kostenträgern nach wie vor höhere Vergütungen vereinbaren.

Damit wird die Umsetzung der Öffentlichen Strukturplanung immer schwieriger und die notwendige Öffentliche Systemkontrolle fast obsolet. Kommunale Krankenhäuser sichern im Gegensatz zu den Privaten die regionale Grundversorgung. Weil sich private Krankenhauskonzerne auf ein von ihnen selbst festgelegtes Profitförderndes Leistungsspektrum beschränken, gefährden Privatisierungen unmittelbar die bürgernahe und altersgerechte medizinische Versorgung. Am Ende der fortschreitenden Privatisierungsprozesse steht statt eines effektiven öffentlichen Krankenhausversorgungssystems planloser Wildwuchs und ein Flickenteppich der Krankenhausgrundversorgung. Dieser kann am Ende seinerseits nur noch durch neuerliche Öffentliche Investitionen äußerst aufwendig und mühsam korrigiert werden.

Weil es in Rheinland-Pfalz keine Regierungsbezirke mehr gibt ist es auch nicht möglich auf regionaler oder bezirklicher Ebene direkt gewählte Kontroll- und Planungsgremien zu installieren. Dies zeitigt weitere negative Folgen. Die an die Stelle der früheren Regierungsbezirke getretenen Allgemeinen Dienstleitungsdirektionen ADD erfüllen nicht einmal ein Mindestmaß an Transparenz, geschweige denn ermöglichen sie die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Kontrolle der Krankenhaus-Versorgungssysteme. Deswegen fordert DIE LINKE mehr Transparenz und Demokratie an den Schnittstellen zwischen den Kommunen und der Landes- und Ministerialverwaltung.

Nur die solidarische Bürgerversicherung kann die solide Finanzierung des Gesundheitssystems sichern und die Qualität der Gesundheitlichen Versorgung nachhaltig verbessern.

http://www.demokratische-sozialisten-rlp.de/fileadmin/kv/bernkastel-wittlich/dokumente/kommunale-krankenhaeuser.pdf

Anmerkung von Wolfgang Huste: „Die Privatisierung des öffentlichen Eigentums stellt eine freiwillige Enteignung der Kommunen und somit der BürgerInnen dar. Privatisierungsamaßnahmen des öffentlichen Eigentums gehen auf Dauer gesehen nie gut aus- weder für die Kommunen, noch für die BürgerInnen.
Es ist nicht die originäre Aufgabe von Kommunen, ähnlich wie Privatunternehmen Profite zu erwirtschaften. Sie sollen (möglichst) kostendeckend arbeiten; wichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser, öffentliche Bibliotheken und/oder Schwimmbäder müssen bei Bedarf entsprechend „subventioniert“ werden, dafür zahlen wir BürgerInnen ja auch unsere Steuern. Ein möglicher Gewinn soll den BürgerInnen direkt oder indirekt zugute kommen- wem sonst? Retten wir also gemeinsam das öffentliche Eigentum vor den Privatisierern“.

Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 26. Juni 2011 um 16:24 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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