So schnell wie möglich will die rot-grüne Landesregierung die Fusion von zwei Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz durchpeitschen – ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, ohne Beteiligung des Landesrechnungshofs. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz, Wolfgang Ferner:
Kurzen Prozess macht Rot-Grün im Land mit der versprochenen Bürgerbeteiligung. Im Bund setzt sich Ministerpräsident Kurt Beck vollmundig für Bürgerbegehren und Volksentscheid ein – nur im eigenen Land will er damit nichts zu tun haben.
Die geplante Fusion der rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften hat nur einen Sinn: Einsparungen durch Personalabbau. Und die Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger scheren die Landesregierung wenig: längere Wege für Rechtssuchende, längere Verfah-rensdauer, weniger Bürgernähe.
Verbrämt wird das Ganze mit einer Schein-Bürgerbeteiligung: Jeder könne mitdiskutieren, keiner bekomme einen Maulkorb. Allerdings, so Justizminister Jochen Hartloff, müsse sich jeder auch der Loyalität zu seinem Dienstherrn bewusst sein. Das heißt: Es wird über alle Köpfe hinweg entschieden – und die Betroffenen haben’s „loyal“ hinzunehmen. Demokratie geht anders.
Der Landesrechnungshof wird bewusst außen vor gelassen bei der Vorbereitung des unsozialen Handstreichs. Denn die Landesregierung ist nicht daran interessiert, ihr Diktat überprüfen zu lassen. Basta-Politik wie gehabt. Rot-Grün bricht ein Wahlversprechen nach dem anderen – die Bürgerinnen und Bürger sind die Leidtragenden. Und das ausgerechnet in dem Moment, wo die Bertelsmann-Stiftung festgestellt hat: 81 Prozent der Bevölkerung wünschen sich mehr Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten in politischen Dingen. Beck und seine rot-grüne Parlamentsmacht regieren am Willen und an den Bedürfnissen der Rheinland-Pfälzer vorbei.
Quelle: DIE LINKE Rheinland – Pfalz, 16.06.11
Der Fraktionsvorstand der Linksfraktion im Bundestag hat in der Fraktion am 7. Juni einen Beschluß durchgesetzt, der inzwischen von vielen Friedensfreundinnen und Friedensfreunden in der Republik als »Maulkorberlaß« bezeichnet wird. Dieser Beschluß reagiert offenkundig auf den Druck von führenden Unionspolitikern, die –wie Karl-Josef Laumann im Landtag von Nordrhein-Westfalen und Hans-Peter Uhl im Bundestag – der Linken unterstellen, zum Antisemitismus hinneigende Mitglieder in ihren Reihen zu dulden, und die von der Linken fordern, sich von diesen Mitgliedern zu trennen.
Davon sind auch SALZ-Mitglieder betroffen. Wir betrachten uns nicht als politischen Akteur im engeren Sinne des Wortes; unsere Aufgaben liegen im Bereich der politischen Bildungsarbeit. Wir wenden uns aber entschieden gegen jeden Versuch, unsere – durchweg der internationalen Solidarität und dem Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus verpflichteten – Mitglieder zu verleumden und auszugrenzen, wenn sie die israelische Regierung zu Recht kritisieren und die Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung der von Israel besetzten Gebiete mittragen.
(…) Der zitierte Beschluß der Bundestagsfraktion der Linken zielt darauf ab, die Diskussion über Lösungen des Nahostkonflikts zu unterbinden. Die Anerkennung des nationalen Selbstbestimmungsrechts als demokratisches Recht mündet in die Forderung nach einem unabhängigen palästinensischen Staat neben Israel, was oft »Zweistaatenlösung« genannt wird. Daneben gibt es die so genannte »Einstaatenlösung«, für die heute jüdische und arabische Linke im Nahen Osten und ein Teil der internationalen Solidaritätsbewegung eintreten, wie seinerzeit auch etwa Hannah Arendt, Martin Buber und Albert Einstein: »für einen säkularen, demokratischen Staat, in dem Juden und Araber gemeinsam leben.« Niemand sollte es wagen, solche Positionen in die Nähe des Antisemitismus zu rücken! (…)
Die Teilnahme an der Gaza-Flottille wird von dem Beschluß entschieden abgelehnt. Wir sehen aber, wie die überwältigende Mehrheit der Linken weltweit, die Teilnahme an der Flottille als Beitrag zur internationalen Solidarität mit den betroffenen Menschen im Gazastreifen.
Was den viel erwähnten »Boykott israelischer Waren« betrifft, so verschweigt der Beschluß bewußt, daß der Europäische Gerichtshof zollfreie Warenverkäufe von Siedlern aus den besetzten Gebieten in EU-Ländern für rechtswidrig erklärt hat und auch israelische Organisationen zum Boykott dieser Produkte aufrufen. Das wird in der Öffentlichkeit oft völlig ungerechtfertigt und denunziatorisch mit der Nazi-Parole »Kauft nicht bei Juden!« in Zusammenhang gebracht.
Partei und Fraktion der Linken sollten bei ihrer Positionsbildung zum Nahen Osten berücksichtigen, daß es schon lange zur bundesdeutschen Staatsräson gehört, die Erinnerung und Aufarbeitung der Verbrechen Nazideutschlands durch das Bekenntnis zum Staat Israel und eine entsprechende internationale Politik zu ersetzen. Wer regierungsfähig im Sinne der Herrschenden werden will, muß sich »zu Israel bekennen«. (…)
www.bildungsgemeinschaft-salz.de
Quelle: www.jungewelt.de vom 17.06.11
Die Fälle von polizeilicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen steigen offenbar kontinuierlich an. Dies geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage hervor, die die Linksfraktion in den Düsseldorfer Landtag eingebracht hat. Insgesamt wurden allein im Jahr 2010 im bevölkerungsreichsten Bundesland 1434 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet, 493 davon wegen Paragraph 340 Strafgesetzbuch (»Körperverletzung im Amt«). Wie das NRW-Innenministerium mitteilte, kam es einzig in 17 Fällen zu Verurteilungen – unter anderem wegen Unterschlagung, Aussageerpressung, Beleidigung und Körperverletzungsdelikten. In diesem Jahr wurden bisher bereits 593 Verfahren gegen Polizisten eingeleitet.
Zwar können grundsätzlich alle Personenkreise Opfer polizeilicher Übergriffe werden, maßgeblich betroffen sind jedoch vor allem Demonstranten und Fußballfans. Erinnert sei etwa an die massiven Polizeiexzesse gegen Gegner des von der Mehrheit der Stuttgarter Bevölkerung abgelehnten Mammutprojektes »Stuttgart 21« im vergangenen Jahr oder die brutalen Übergriffe gegen Antifaschisten, die im Februar diesen Jahres den Aufmarsch der Neonazis in Dresden blockierten und massenhaft Opfer wahlloser Pfefferspray- und Knüppelattacken wurden.
Es sind vor allem Bürgerrechtsorganisationen wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie oder Amnesty International, die seit geraumer Zeit polizeiliche Übergriffe dokumentieren und mehr Transparenz bezüglich polizeilichen Handelns einfordern. So wirbt Amnesty seit Monaten im Rahmen der Kampagne »Mehr Verantwortung bei der Polizei« für eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht für die Beamten. Schließlich scheitere die Aufklärung unrechtmäßiger Polizeigewalt in Deutschland oftmals daran, daß die Täter nicht identifizierbar seien. Insbesondere dann, wenn die Beamten Helme tragen oder in der Anonymität geschlossener Einheiten agieren würden.
Während in der Bundesrepublik zunehmend die Grund- und Freiheitsrechte als auch der Datenschutz für die Bevölkerung beschnitten werden, reagieren die beiden großen Polizeigewerkschaften GdP und DPolG vielerorts äußerst ungehalten auf die von der Menschenrechtsorganisation erhobenen Forderungen – während Transparenz und die entschlossene Verfolgung von Prügelpolizisten in anderen europäischen Ländern vollkommen unspektakulär gehandhabt werden. So trägt etwa in England jeder Polizist bei jedem Einsatz seine Nummer gut sichtbar auf der Kleidung. Ebenso ist es in Schweden.
Ein weiteres Problem ergibt sich indes bei der Strafverfolgung polizeilicher Gewalttäter. So werden die Ermittlungen nicht etwa wie in anderen Ländern üblich von unabhängigen Polizeibeauftragten untersucht, sondern von ebenfalls bei der Polizei angesiedelten Stellen. Auch entscheiden die tagtäglich eng mit der Polizei zusammenarbeitenden Staatsanwaltschaften darüber, ob Verfahren gegen die Beamten eingestellt werden oder eben nicht.
Zwar hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit mehrfach unterstrichen, daß jeder Vorwurf einer polizeilichen Mißhandlung umfassend, umgehend, unabhängig und unparteiisch untersucht werden muß. In Deutschland scheinen die politisch Verantwortlichen der Rechtsprechung hingegen keine sonderliche Bedeutung beizumessen.
Amnesty International kritisiert außerdem, daß das Thema Menschenrechtserziehung bei der Fortbildung von Polizisten in keinem Bundesland ein Pflichtthema ist. Dies sei ein »großes Defizit«, da eine umfassende und praxisnahe Menschenrechtsbildung für Polizisten notwendig sei. Schließlich ziele sie darauf ab, das Gegenüber immer als Mensch mit unveräußerlichen Rechten zu respektieren, ganz gleich, welcher Herkunft und welches sozialen Status.
Weitere Informationen: www.amnestypolizei.de/
Quelle: www.jungewelt.de vom 17.06.11
Als Antwort der Betroffenen auf die neuen von Regierung und Kreditgebern geforderten Sparmaßnahmen fand am Mittwoch der dritte Generalstreik des Jahres in Griechenland statt. Die Beteiligung im öffentlichen Dienst und wichtigen Teilen der privaten Wirtschaft war umfassend: Sämtliche Schulen, Universitäten und Behörden blieben geschlossen, der öffentliche Fernverkehr ruhte, die Schiffe blieben in den Häfen, die Krankenhäuser nahmen nur Notfälle auf, und alle größeren Industriebetriebe standen still. Starke Behinderungen gab es bei den Banken, wo sich nach Angaben der Gewerkschaftsdachverbände 90 Prozent der Angestellten der staatlich kontrollierten Finanzinstitute beteiligten. Dem Streik hatten sich auch viele Einzelhändler angeschlossen.
Der gestrige Generalstreik war ein auch für das widerständige Griechenland außergewöhnlicher. Denn neben den beiden Gewerkschaftsdachverbänden GSEE (private Wirtschaft) und ADEDY (öffentlicher Dienst) hatte auch die Bewegung der »Empörten Bürger« zu Protestaktionen aufgerufen. Bereits in den frühen Morgenstunden versammelten sich die Menschen auf den Straßen der Hauptstadt, mit dem Ziel, das griechische Parlament symbolisch abzuriegeln. Denn dort sollte gestern die Diskussion um das »Mittelfristige Programm für eine finanzwissenschaftliche Strategie« in der zuständigen Kommission beginnen. Es sieht umfangreiche Privatisierungen, neue drastische Steuererhöhungen für die Erwerbstätigen und Rentner sowie weitere Beschneidungen bei den öffentlichen Ausgaben vor.
Die vollständige Umzingelung des Parlaments gelang nicht, da die Polizei bereits zuvor den Bereich um den Eingang weiträumig abgesperrt hatte. Vor dem Gebäude aber hatten sich gegen Mittag bereits Zehntausende »Empörte« versammelt, die ihren Widerstand gegen die den Volkswillen mißachtende Politik lautstark zum Ausdruck brachten.
Parallel dazu fanden in Athen gleich drei weitere Kundgebungen und Demonstrationen statt. Die größte davon war die der Gewerkschaftsfront PAME. Die der Kommunistischen Partei Griechenlands (KKE) nahestehende Organisation beteiligt sich nicht an den Mobilisierungen der »Empörten«, deren Ablehnung aller Parteistrukturen von KKE und PAME als »reaktionär« kritisiert wird. Es brauche einen »koordinierten und gezielten Kampf«, erklärte Alekos Avranitidis vor den versammelten Gewerkschaftern in Athen. In einem anschließenden Marsch zog die PAME zum Syntagmaplatz vor das Parlament und forderte die dort Versammelten auf, sich ihrem Kampf für eine radikale Veränderung der Verhältnisse anzuschließen.
Zeitgleich fanden wenige hundert Meter voneinander entfernt die Kundgebungen der Gewerkschaftsdachverbände sowie der unabhängigen Basisgewerkschaften und der außerparlamentarischen Linken statt. »Die Erwerbstätigen weigern sich, ein weiteres Mal für die Schuldenkrise und die Fehler der neoliberalen Politik zu bezahlen«, erklärte Stathis Anestis, Generalsekretär der GSEE. Nachdem auch diese Demonstrationszüge am Syntagmaplatz angelangt waren, kam es dort zu Zusammenstößen mit der Polizei. Demonstranten versuchten, die Absperrung zu überwinden. Schwerere Auseinandersetzungen lieferten sich am Nachmittag Autonome mit der Polizei. Auch in anderen Städten kam es zu Protesten. So gingen in Thessaloniki 20000 Menschen auf die Straße.
Laut Medienberichten soll Ministerpräsident Giorgios Papandreou am Mittwoch seinen Rücktritt angeboten haben, um die Bildung einer großen Koalition zu ermöglichen.
Quelle: www.jungewelt.de vom 16.06.11
Er hatte einen dunklen Teint und wurde von zwei Männern, die er offenbar nicht kannte, auf einer Grünfläche am Leipziger Hauptbahnhof in einen Streit verwickelt. Dieser endete für Kamal K. tödlich. An Verletzungen durch einen Messerstich in den Bauch starb der 19jährige Iraker in der Nacht zum 24. Oktober 2010. Einer der mutmaßlichen Täter, die sich ab Freitag vor dem Leipziger Landgericht verantworten müssen, trägt laut Staatsanwaltschaft Tätowierungen, die auf eine Affinität zur rechten Szene schließen lassen. Der andere war jahrelang Mitglied in der neonazistischen Kameradschaft Aachener Land. Fremdenfeindlichkeit taucht in der Anklageschrift gegen Daniel K. (28) und Marcus E. (32) allerdings nicht als mögliches Tatmotiv auf. Auch ist keiner von ihnen wegen Mordes angeklagt: Sie sollen Streit mit Kamal K. gesucht, ihn mit Reizgas besprüht und geschlagen haben. Als das Opfer schon am Boden lag, soll Marcus E. ihm das Messer in den Bauch gerammt haben. Angeklagt ist er wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags; Daniel K. wegen gefährlicher Körperverletzung.
Beide Männer waren unmittelbar nach der Tat vorläufig festgenommen worden. Während Daniel K. im Dezember 2010 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, befindet sich der Angeklagte Marcus E. seit Oktober in Gewahrsam. Daniel K. hatte eingeräumt, den jungen Iraker geschlagen zu haben. Er sei zur Tatzeit alkoholisiert gewesen. Marcus E. schweigt bisher zu den Vorwürfen.
Freunde und Angehörige von Kamal K. sowie linke Gruppen in Leipzig werfen der Justiz vor, einen rassistischen Mord zu verharmlosen. 500 Demonstranten zogen deshalb am Pfingstmontag vom Stadtteil Connewitz aus zum Hauptbahnhof, in unmittelbare Nähe zum Tatort, um »ein klares politisches Signal« zu setzen, wie die Sprecherin des Leipziger Initiativkreises Antirassismus, Miriam Schleicher, mitteilte. »Wir kritisieren insbesondere, daß der rassistische Hintergrund der beiden Täter bei den Ermittlungen keine Rolle spielt.« So sei der »Fall Kamal« nicht in die offizielle Statistik rechter Tötungsverbrechen aufgenommen worden, obwohl es sich bei beiden Tätern nachweislich um Neonazis handele. Der zuständige Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz wollte sich am Dienstag gegenüber junge Welt nicht dazu äußern. Frühere Medienberichte zitieren ihn mit den Worten, für die Einordnung als politisch motivierte Tat »reicht uns die Vergangenheit der Täter nicht«. Es seien keine rassistischen Sprüche gefallen. Auch sei es zu dunkel gewesen, um das Opfer genau zu erkennen. »Außerdem hat er perfekt Deutsch gesprochen«, sagte Schulz im Dezember der taz.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) antwortete im Februar auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die Linke), im Jahr 2010 seien in Sachsen »keine Tötungsdelikte aus rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsorientierten und/oder antisemitischen Gründen« bekanntgeworden.
Für die Gerichtsverhandlung gegen die Angeklagten Marcus E. und Daniel K. sind fünf Prozeßtage angesetzt. Das Urteil soll am 8. Juli verkündet werden. Totschlag gilt als Affekthandlung und wird mit fünf bis fünfzehn Jahren Haft bestraft; auf Mord dagegen steht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Antrag auf vorzeitige Haftentlassung kann frühestens nach fünfzehn Jahren gestellt werden. Zur Erinnerung: Ein Mörder ist nach Paragraph 211 des Strafgesetzbuchs, »wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«
Quelle: www.jungewelt.de vom 15.06.11
Zu den Gerüchten, dass Opel an Volkswagen oder einen chinesischen Konzern verkauft wird, erklärt die Landesvorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz, Elke Theisinger-Hinkel:
Es gibt kein klares Dementi von Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke, keine Reaktion vom Mutterkonzern GM in Detroit oder GM-Europa-Chef Nick Reilly: Die Gerüchte um den Verkauf von Opel an Volkswagen oder einen chinesischen Hersteller verunsichern weiterhin die Belegschaft des deutschen Automobilherstellers. Gerade erst hatten die Beschäftigten aufgrund steigender Verkaufszahlen und ersten Erfolgen des Sanierungskonzepts wieder Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft ihrer Arbeitsplätze, müssen sie schon wieder um ihre Jobs bangen.
Hier wird Geschäftspolitik auf dem Rücken von tausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemacht. Das Hickhack könnte viele jetzt dazu verleiten, überstürzt Auflösungsverträge zu unterschreiben, andere werden zu weiteren Zugeständnissen in Richtung „mehr Arbeit für weniger Geld“ bereit sein. Im fernen Amerika mag man der Ansicht sein, Opel Deutschland nicht mehr zu brauchen, aber es geht hier nicht um Blech und Motoren, sondern um Existenzen, die auf der Kippe stehen.
DIE LINKE fordert die Verantwortlichen bei Opel auf, klar zu sagen, was Sache ist. Die Vorgänge um den letztlich gescheiterten Verkauf des Unternehmens im Jahr 2009 an den österreichischen Zulieferer Magna haben damals eine menschlich unverantwortliche Unruhe in die Belegschaft getragen; wenn sich diese Ereignisse wiederholen, ist das ein mieses Spiel mit den Ängsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ruf des Autoherstellers wird auch bei den Kunden dahin sein – mit der Folge wieder sinkender Absatzzahlen.
DIE LINKE verurteilt die arrogante Haltung der Management-Macht gegenüber den rund 25 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Opel und erklärt sich solidarisch mit allen Opelanern, die um den Erhalt aller Arbeitsplätze in diesem Unternehmen kämpfen wird.
Quelle: www.scharf-links.de vom 10.06.11
Die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Bengasi und Westerwelles Erklärung, der libysche Nationalrat sei die »einzig legitime« Vertretung des libyschen Volkes, sind völkerrechtswidrig. Aus Angst, wegen der deutschen Libyen-Politik weiter in der Kritik zu stehen, hat Westerwelle den Regierungskurs radikal geändert. Plötzlich wird der Krieg in Libyen für gerechtfertigt erklärt, und über die Entsendung deutscher Soldaten fabuliert. Die Aufständischen, obwohl von niemandem legitimiert, werden zur einzig wahren Volksvertretung erklärt und es wird über eine engere Zusammenarbeit mit ihnen nachgedacht. Das alles hat mit der UN-Resolution zu Libyen nichts mehr zu tun. Hier geht es offensichtlich nicht um den Schutz der Zivilbevölkerung, sondern ausschließlich um den Sturz des Ghaddafi-Regimes. So berechtigt dieser ist, so wenig ist er jedoch ein Ziel der Vereinten Nationen. Die Spaltung Libyens wird durch diese Politik vorbereitet. (…)
Quelle: www.jungewelt.de vom 15.06.11
Kampfflugzeuge der NATO haben bei weiteren Luftangriffen auf Libyen in der Nacht zum Dienstag eine Fabrik zur Herstellung von Flüssigsauerstoff zerstört. Diese Anlage sei die einzige gewesen, aus der die Krankenhäuser des Landes beliefert wurden, berichtete der Sonderkorrespondent des lateinamerikanischen Fernsehsenders TeleSur, Rolando Seguro, aus Tripolis. Der Ausfall könne nun gravierende Probleme in den Gesundheitseinrichtungen verursachen.
Unterdessen meldete die Nachrichtenagentur dapd, daß die NATO auch erneut ein Anwesen von Staatschef Muammar Al-Ghaddafi bombardiert habe. Eine graue Rauchsäule sei am Dienstag in der Gegend um den Gebäudekomplex Bab Al-Asisija zu sehen gewesen. Jede Nacht finden an dem Stützpunkt Kundgebungen von Anhängern Ghaddafis statt. Stunden vor dem Bombardement hatten sich auch ausländische Antikriegsaktivisten auf dem Gelände versammelt. Ob die Angriffe Opfer unter den Demonstranten gefordert haben, wurde zunächst nicht bekannt.
Den libyschen Regierungstruppen ist es unterdessen offenbar gelungen, den Vormarsch der Rebellen auf das westlich der Hauptstadt Tripolis gelegene Az Zawiyah aufzuhalten und sie auch von den strategisch wichtigen Städten Brega und Ajdabiyah zurückzudrängen. Heftige Kämpfe wurden ebenfalls wieder aus der Hafenstadt Misurata gemeldet.
Unterdessen wächst unter den Aggressoren die Nervosität. Er sei mit der Entscheidung der NATO einverstanden, die »Mission« bis September zu verlängern, sagte der britische Marinekommandant Mark Stanhope am Montag. Doch danach werde es schwierig: »Wenn wir das länger als sechs Monate machen, müssen wir neue Prioritäten für unsere Truppen festlegen.« Auch ein ranghoher französischer NATO-Vertreter, General Stephane Abrial, erklärte, die Frage der Ressourcen des Militärbündnisses sei besonders kritisch, sollte sich der Krieg hinziehen.
Quellen: (PL/dapd/jW); www.jungewelt.de vom 15.06.11
Die Hetzer gegen vermeintliche Betrüger und »Sozialschmarotzer« haben ein neues Opfer gefunden: den Selbständigen auf Hartz IV. Nach einem aktuellen Zeitungsbericht ist die Zahl derer, die trotz eigenständiger Berufstätigkeit staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermutet allein aufgrund dieser Tatsache, nicht wenige Betroffene würden sich die Leistungen erschwindeln. Beweise für diese These gibt es bislang nicht. Gleichwohl erwägt BA-Vorstand Heinrich Alt bereits Einschnitte für Existenzgründer.
Es geht um die sogenannten Aufstocker, deren Einkommen aus Erwerbsarbeit nicht existenzsichernd ist. Gerade auf Selbständige trifft dies laut BA-Statistik immer öfter zu. Zwischen 2007 und 2010 habe die Zahl selbständiger Aufstocker um mehr als 50000 auf im Jahresdurchschnitt 125000 zugelegt, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Dienstag. Im Februar zählte die Nürnberger Behörde demnach knapp 118000 Betroffene. Rund 85000 von ihnen hätten über Einkünfte von unter 400 Euro verfügt, 25000 verdienten bis zu 800 Euro, der Rest etwas mehr.
Der SZ-Artikel ist mit »Arm gerechnet« überschrieben, suggeriert also vorsätzlich betrügerisches Handeln der Betroffenen. Arbeitsvermittler meinen, die Antragsteller könnten ihr Einkommen bei fehlender Bedürftigkeit so »herunterrechnen«, daß sie auf »dem Papier Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben«, ohne wirklich auf das Geld angewiesen zu sein. Außer einem vagen Verdacht hat die BA allerdings nichts vorzuweisen. Vorstandsmitglied Alt räumte gegenüber der SZ ein: »Wir haben keinerlei Empirie darüber, ob und wie oft dies vorkommt.« Dennoch findet Alt, man müsse darüber nachdenken, ob sich die Bezugsdauer von Grundsicherungsleistungen für Selbständige zeitlich begrenzen lasse. »Irgendwann muß man schwarze Zahlen schreiben oder – so weh es tut – die Selbständigkeit aufgeben.« Der Steuerzahler könne nicht auf Dauer »eine nicht tragfähige Geschäftsidee mitfinanzieren«.
Das klingt wie ein Verriß des eigenen Schaffens: Die BA hat jahrelang unter dem Schlagwort »Ich-AG« Existenzgründungen in großem Stil gefördert, vielfach aussichtslose Initiativen, die den Bezug von Transferleistungen bestenfalls kurzfristig unterbrachen. Trotzdem ist der sogenannte Existenzgründungszuschuß nachgewiesenermaßen noch eines der erfolgreicheren Förderinstrumente der BA. Doch ausgerechnet diese Maßnahme soll nun nach dem Willen der Bundesregierung drastisch zusammengekürzt werden, wogegen sich bei Arbeitsmarktexperten und selbst im Unternehmerlager Unmut regt.
Gleichwohl lehnte die FDP die Überlegungen von Alt am Dienstag ab. Jeder, der seinen Lebensunterhalt »auch nur teilweise aus eigener Kraft bestreitet, hat die Anerkennung der Gesellschaft verdient«, sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales, Pascal Kober. Aufstocken sei »nichts Ehrenrühriges«. Persönliche Betreuung helfe indes »deutlich mehr als starre Fristen, nach denen der Regelsatz gekürzt wird«, betonte Kober.
Quelle: www.jungewelt.de vom 15.06.11
Libysche Regierungstruppen haben im westlichen Teil der umkämpften Stadt Misurata Streubomben in Wohngebiete geschossen, berichteten erstmals am 15. April 2011 die New Yorker Organisation Human Rights Watch (HRW) und die New York Times. Seitdem hält sich diese Behauptung hartnäckig in den Medien und im öffentlichen Bewußtsein. Tatsächlich ist es unwahrscheinlich, daß die libysche Armee über den fraglichen Bombentyp verfügt.
In der westlichen Presse wurde die Nachricht vom Cluster-Bombs-Einsatz begierig aufgegriffen. An den Schlagzeilen läßt sich leicht der Grad der Unterstützung des Krieges durch die verschiedenen Medien ablesen. Die Überschriften reichen von zurückhaltenden »Setzt Ghaddafi Streubomben ein?« (Hamburger Abendblatt) und »Ghaddafi-Armee soll Streubomben eingesetzt haben« (Die Welt) über »Ghaddafi wirft Streubomben auf Wohngebiete« (Frankfurter Rundschau) zu reißerischerem »Libyen: Mit Streubomben gegen Zivilisten« (Kurier) »Streubomben-Angriff gegen libysches Volk: Gaddafi schreckt vor nichts zurück« (Stern).
Die Behauptung, »Zivilisten« seien angegriffen worden oder gar das gesamte »Volk«, ist völlig aus der Luft gegriffen. Laut HRW-Bericht erfolgten die mutmaßlichen Angriffe in unmittelbarer Nähe der Front zwischen Regierungstruppen und Aufständischen, sie wären also gegen Rebellenmilizen gerichtet gewesen.
Es gibt jedoch starke Zweifel daran, daß die libyschen Regierungstruppen tatsächlich Streubomben einsetzten. HRW ist in solchen Umständen keine sehr zuverlässige Quelle. Die Organisation war u.a. schon im Krieg gegen Jugoslawien 1999 durch deutliche Parteinahme zugunsten der NATO aufgefallen.
Dünne Beweislage
Die Beweislage gegen Tripolis ist jedenfalls äußerst dünn. Schon die Behauptung von HRW, Mitarbeiter seien Augenzeugen gewesen, ist unseriös. Sie waren nicht selbst unmittelbar vor Ort, sondern haben die Munitionsreste von dem Reporter Christopher John Chivers erhalten, einem ehemaligen US-Marine und Veteran des ersten Irak-Krieges 1991, der für die New York Times aus Misurata berichtet. Außer ihm gibt es nur noch zwei weitere Zeugen, die von Angriffen erzählten, bei denen es sich »offenbar« um Streubomben handelte.
Das HRW-Team konnte nach eigenen Angaben die Fundorte der Bombenfragmente nicht untersuchen. Sie lagen direkt im umkämpften Gebiet. HRW kann somit nicht bestätigen, daß sie wirklich von dort kommen. Weder die Augenzeugen und noch weniger HRW können bezeugen, daß die Bomben von libyschen Regierungstruppen abgefeuert wurden. Die libysche Regierung bestreitet dies energisch und versichert, keine Munition vom fraglichen Typ »MAT-120« in ihrem Arsenal zu haben. »Wir haben keine Streubomben in unseren Arsenalen, kein Soldat wurde jemals in der Benutzung dieser Waffen ausgebildet«, so Generalmajor Saleh Abdallah Ibrahim, »und dementsprechend können wir sie nicht einsetzen.« Seine Armee sei das Opfer einer Medienkampagne. Die geächteten Bomben könnten nur über den Hafen von Misurata eingeschmuggelt und von den Rebellen selbst eingesetzt worden sein.
Die neu gegründete Gruppe »Human Rights Investigations« (HRI) tat, was HRW versäumte, und hat nachrecherchiert. Sie kam bei ihren Untersuchungen zum Schluß, daß mit großer Wahrscheinlichkeit keine Streubomben vom Typ »MAT-120« nach Libyen geliefert wurden.
Die »MAT-120« ist eine sich selbst zerstörende und neutralisierende Streubombe für 120-mm-Mörser, die 21 explodierende Granaten über ein großes Gebiet verstreut. Sie wurde bis 2008 von der spanischen Firma Instalaza hergestellt. Die in Misrata gefundene Munition wurde laut Herstellerstempel im Juli 2007 produziert. HRW selbst führt in seiner Liste der weltweiten Streubombenarsenale Libyen nicht unter den Ländern, die Bomben von diesem oder einem ähnlichen, sich selbst zerstörenden Typ besitzen. Der spanische Hersteller bestreitet, »MAT-120«-Bomben an Libyen geliefert zu haben. Die offiziellen Waffenexportberichte Spaniens bestätigen die Instalaza-Angaben. Zwar wurden 2007/2008 für knapp vier Millionen Euro Waffen und Rüstungsgüter an Libyen geliefert, aber keine der »Kategorie 3«, unter die die von Geschützen abgefeuerte Munition – wie die MAT-120-Bomben – fallen würde. Zumindest auf direktem Wege können somit keine Streubomben des fraglichen Typs nach Libyen gelangt sein.
Die Streumunition könnte über andere Länder nach Libyen gekommen sein, das ist jedoch äußerst unwahrscheinlich. Hauptabnehmer von Munition der »Kategorie 3« waren den Waffenexportberichten zufolge die USA, auf die 164 Millionen des Exportumfangs von 190 Millionen Euro entfielen.
Die spanische Regierung hat ab Juni 2008 den Verkauf von Streubomben verboten, der Export in der fraglichen Kategorie sank daraufhin im selben Jahr von 113 auf 76 Millionen Euro. 2009 brach er auf fünf Millionen ein, die USA kauften nur noch für 25000 Euro Munition dieser Kategorie ein. Offenbar hat es sich bei den früheren Kategorie-3-Exporten zum überwiegenden Teil um Streubomben gehandelt und diese gingen 2007/2008 zu fast 90 Prozent in die USA. Andere Länder, die solche Munition in nennenswerten Mengen kauften, waren Deutschland (für 4,7 Millionen Euro), Norwegen (5,4 Millionen Euro), Saudi-Arabien (sechs Millionen Euro), Polen (1,7 Millionen Euro), Ägypten (1,2 Millionen Euro) und Österreich (1,1 Millionen Euro). Es ist nahezu ausgeschlossen, daß eines dieser Länder sie an Libyen weitergab.
»Human Rights Investigations« weist zudem daraufhin, daß zu den Waffensystemen, für die »MAT-120« bestimmt sind, vor allem auch die Geschütze NEMO und AMOS der finnischen Waffenschmiede Patria Weapons System Oy (PWS) zählen, mit der Instalaza eng zusammenarbeitet.
Die finnischen Geschütze werden auch auf Kampfbooten installiert. Einige davon gehören wiederum zum Arsenal der im Mittelmeer operierenden US-Marineverbände. Es ist daher gut möglich, daß die fraglichen Streubomben von solchen Booten abfeuert wurden.
Verharmlosung
Auch wenn nur eine unabhängige Untersuchung klären könnte, ob in Misrata Clusterbomben eingesetzt wurden und wenn ja, von wem, so ist das Ziel hinter der Skandalisierung »libyscher Streumunition« klar und wurde auch von New York Times-Reporter Chivers benannt: Sie gab der Forderung der britischen und französischen Regierung an die NATO-Partner nach einer Ausweitung der Angriffe gegen Libyen »mehr Dringlichkeit« und setzte die Regierung von US-Präsident Barack Obama unter Druck, sich wieder stärker am Luftkrieg zu beteiligen.
Unabhängig davon, ob libysche Truppen die mörderischen Bomben einsetzten oder nicht, sind die meisten Medienberichte überwiegend Propaganda. Das beginnt schon beim HRW-Report selbst. Hier heißt es »Die meisten Länder haben durch die Konvention zur Ächtung von Streumunition den Einsatz von Streubomben in umfassender Weise verboten. Im August 2010 wurde das Abkommen bindendes internationales Recht.« Das ist schlicht gelogen und wird durch einen späteren Absatz widerlegt.
Die Streumunition ist leider bislang keineswegs »weltweit geächtet« oder gar verboten. Nur 108 der 193 UN-Mitgliedsstaaten haben bisher die Konvention zum Verbot von Streumunition unterzeichnet und erst 56 Länder dieses Verbot auch ratifiziert. Die USA, Rußland und Israel haben sich erst gar nicht an den Verbotsverhandlungen beteiligt und die Munition in den jüngsten Kriegen (Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Georgien, Libanon und Gaza) eingesetzt.
Die USA und andere NATO-Staaten haben in Jugoslawien, Afghanistan und Irak Tausende solcher Bomben abgeworfen, die ihre Submunition – mehrere hunderttausend kleine Minen –über riesige Gebiete verteilten. Ähnlich empörte Berichte wie zu Libyen sucht man in den Medien hierzulande jedoch vergeblich.
»Human Rights Watch wirft USA sorglosen Einsatz von Streubomben vor«, überschrieb z. B. der liberale österreichische Standard am 18. Dezember 2002 einen Kurzbericht. Obwohl im Afghanistan-Krieg »beim Abwurf von 1228 Streubomben mit fast 250000 Sprengsätzen viele Zivilisten und besonders Kinder ums Leben gekommen« seien, wurde den USA nur vorgeworfen, »durch den Einsatz von Streubomben in Afghanistan überflüssig [!] Zivilisten gefährdet zu haben«. Human Rights Watch forderte damals wacker »eine verbesserte Zieltechnologie, um Zivilisten zu verschonen«.
Völlig unaufgeregt schrieb Die Welt (31.10.2001) über die menschenverachtenden Verbrechen: »Aus einer über Afghanistan fliegenden C-130-Hercules-Maschine haben die US-Streitkräfte Radiosendungen ausgestrahlt, um der Bevölkerung den Unterschied zwischen abgeworfenen Essensrationen und Streubomben zu erklären. Beide sind grellgelb – mit dem Unterschied, daß es sich bei den Streubomben um jene im Schnitt zehn Prozent Blindgänger handelt, die den Abwurf aus Mutterbomben unversehrt überstehen. Bei Herat sollen neun Menschen beim Aufheben unexplodierter Kleinbomben gestorben sein.«
Quellen auf der Internetseite des Autors: jghd.twoday.net/
www.jungewelt.de vom 15.06.11