Friedrichs Warnung vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren ist zynisch. Denn der Bundesinnenminister selbst schafft mit seiner Weigerung, die V-Leute des Verfassungsschutzes abzuziehen, das Haupthindernis für ein erfolgreiches NPD-Verbot. Diese V-Leute haben bislang nicht zur Aufklärung über die Naziszene beigetragen, sondern sind aus Steuergeldern finanzierte rechte Hetzer. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht der NPD beim gescheiterten ersten Verbotsverfahren 2003 eine »fehlende Staatsferne« attestiert. Die Abschaltung dieser Agenten würde die Partei so schon vor einem dann möglichen Verbot personell und finanziell schwächen.
Quelle: www.jungewelt.de vom 28.07.11
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