Ludwig Baumann ist Deutschlands bekanntester Deserteur des Zweiten Weltkrieges. Wenn man heute dem geistig hellwachen und trotz seiner fast 90 Jahre rüstigen Menschen gegenübersitzt, ist auf dem ersten Blick kaum zu erkennen, wieviel deutsche Unmenschlichkeit Ludwig Baumann erleiden mußte. »Hitler sagte: Der Soldat an der Front kann sterben, der Deserteur muß sterben«, erzählt er im Gespräch mit junge Welt. »Das haben die Wehrmachtsrichter umgesetzt. Sie haben an uns die blutigste juristische Verfolgung der deutschen Geschichte begangen. Über 30000 Todesurteile, über 20000 Hinrichtungen und bis zu 100000 Verurteilte, die Konzentrationslager, Straflager oder Strafbataillone in der Regel nicht überlebten. Viele der Richter haben nach dem Krieg Karriere gemacht, einige sind sogar bis zu Bundesrichtern aufgestiegen. Im Westen ist nicht einer von ihnen bestraft worden. Die Richter, die in der DDR bestraft wurden, wurden 1992 mit dem ersten sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz rehabilitiert, auch wenn diese Richter Dutzende oder Hunderte Todesurteile (vor 1945– d. Red.) gefällt haben. Überlebt haben das Grauen in den KZs und Strafbattaillonen keine 4000 von uns. Wir waren bis zum Jahre 2002 vorbestraft.«
Ludwig Baumann wurde 1921 in Hamburg geboren. Hier wuchs er auch auf. Der Vater arbeitete sich aus einfachen Verhältnissen zum hanseatischen Tabakgroßhändler hoch. 1940 wurde Ludwig Baumann mit 19 Jahren in die Kriegsmarine einberufen. Anfang 1942 an der Kanalküste in Frankreich stationiert, wurde er zusammen mit seinem Freund Kurt Oldenburg für eine Hafenkompanie in Bordeaux ausgesucht.
Im Frühjahr 1942 versuchten die beiden, mit Hilfe französischer Freunde zunächst in den unbesetzten Teil Frankreichs zu fliehen. Eine deutsche Zollstreife faßte sie an der Demarkationslinie. Die Verhandlung vor dem Marinegericht am 30. Juni 1942 dauerte nur 40 Minuten. Marinekriegsgerichtsrat Dr. Lueder verurteilte Baumann und Oldenburg zum Tode. Auf Intervention eines Geschäftsfreundes des Vaters wurden beide begnadigt. Die Todesurteile wurden am 20. August 1942 in eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren umgewandelt.
Erst am 29. April 1943 wurden die beiden darüber unterrichtet. Baumann und Oldenburg kamen ins KZ Emsland, von dort ins Wehrmachtsgefängnis Torgau, wo ab 1943 auch das Reichskriegsgericht tagte. Über 1300 Wehrmachtshäftlinge wurden dort erschossen, erhängt oder enthauptet. »Diejenigen, die Torgau überlebten, die kamen zu den Strafbataillionen. Bei Kriegsende sind diese Bataillione nur noch an der zusammenbrechenden Ostfront eingesetzt worden, um mit ihrem Leben den chaotischen deutschen Rückzug zu decken. Fast keiner von uns hat überlebt«, berichtet Baumann. »Auch mein Freund Kurt Oldenburg nicht.« Baumann wurde verwundet und kam nach Brno ins Lazarett.
Viele der Überlebenden waren körperlich und seelisch zerbrochen. Ludwig Baumann flüchtete sich in den Alkohol, vertrank buchstäblich das Erbe des Vaters. Er kam erst zu sich, als seine Frau bei der Geburt des sechsten Kindes starb.
1990 gründete Baumann mit 36 Veteranen die »Bundesvereinigung Opfer der Militärjustiz e. V.«. Seitdem kämpft er unermüdlich für die Rehabilitierung der Deserteure.
1991 entschied das Bundessozialgericht, daß die Todesurteile gegen die Deserteure unrechtmäßig, die Militärgerichte Gehilfen des Naziterros gewesen seien. Den Hinterbliebenen der hingerichteten Soldaten wurde eine Entschädigung zugesprochen. 1995 bezeichnete der Bundesgerichtshof die Nazijuristen als »Blut-Richter«, die eigentlich wegen Rechtsbeugung und Kapitalverbrechen hätten bestraft werden müssen. Am 29. Mai 1998 beschloß der Bundestag das »Gesetz zur Aufhebung von NS-Unrechtstaten«. Die Urteile gegen Deserteure wurden aber hiermit nicht pauschal aufgehoben. Auf Betreiben der CDU/CSU betraf dies nur solche, die nachweislich aus politischen Gründen erfolgten. Die Deserteure mußten also ein politisches Motiv ihrer Entfernung von der Truppe nachweisen. »Für die Aufhebung jedes Urteiles hätte man die Staatsanwaltschaft einschalten müssen. Das konnte man den alten Männern nach einem Leben voller Diskriminierungen, Beleidigungen und Demütigungen nicht mehr zumuten«, so Baumann.
Am 17. Mai 2002 hob der Bundestag die meisten NS-Militärgerichtsurteile auf. Dies bedeutet volle Rehabilitierung von Deserteuren, Kriegsdiensverweigerern, Wehrkraftzersetzern. Auch Baumann war darunter. Doch jene, die des »Kriegsverrats« für schuldig befunden worden waren, blieben weiterhin ausgeklammert. Erst am 8. September 2009 endlich wurden die entsprechenden Urteile aufgehoben.
Nach der Rehabilitierung ist für Baumann die Auseinandersetzung lange noch nicht vorbei. »Wir haben noch um Gedenkstätten, zum Beispiel in Torgau, zu kämpfen.« Im ehemaligen Wehrmachtsgefängnis befindet sich heute eine Gedenkstätte, in der gleichermaßen der Naziopfer wie auch der Insassen des späteren sowjetischen NKWD-Speziallagers gedacht werden soll. Für Baumann ist das inakzeptabel: »Da müßten wir ja auch Leute ehren, die unsere Peiniger waren, denn viele von den NS-Schergen saßen nach 1945 in dem Gefängnis.« Mit dieser Erinnerungspolitik würden »NS-Täter pauschal zu unschuldigen Opfern gemacht«, so Baumann.
Quelle: www.jungewelt.de vom 30.08.11
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