Die Fraktion DIE LINKE hat vor über einem Jahr den Antrag gestellt, dass sich der Kreistag Birkenfeld dafür ausspreche, dass die Kreissparkasse Birkenfeld ein kostenloses Girokonto für den Personenkreis, der die Kriterien für die Ausstellung des Sozialpasses erfüllt, einführen möge.
In der Öffentlichkeit wurden Tanja Krauth und Rainer Böß zuletzt immer häufiger gefragt, was denn mit diesem Antrag geschehen sei, ob da seitens der Kreisverwaltung und der anderen Fraktionen kein Interesse bestehe, bzw. diese sich vor einer öffentlichen Aussprache und Positionierung drücken würden.
In der Kreistagsitzung vom 12.12. 2011 beantragte der stellvertretende Fraktions-Vorsitzende Rainer Böß erneut, dass im öffentlichen Teil endlich zu diesem Antrag Stellung genommen, eine Diskussion geführt und eine Entscheidung herbeigeführt werden sollte. Dabei bestätigt sich laut Böß leider der Eindruck, dass vor allem CDU und SPD eine öffentliche Diskussion und Positionierung unter allen Umständen verhindern wollen.
Böß: „Als Landrat Dr. Schneider vorschlug, unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ über den Antrag zu reden, wurde er von den Fraktions-Vorsitzenden von CDU und SPD, Frau Beetz und Herr Noss, lautstark mit dem Hinweis unterbrochen, dass der Kreistag hierzu nicht berechtigt wäre. Damit die Sitzung anschließend überhaupt wieder geordnet weitergehen konnte regte Tanja Krauth, die Fraktions-Vorsitzende der LINKEN an, dass eine rechtliche Überprüfung der Zuständigkeit des Kreistages erfolgen solle. Unabhängig vom Ergebnis ist es für mich offensichtlich, dass die vom Kreistag gewählten Kreistagsmitglieder, die auch im Verwaltungsrat der KSK die Mehrheit stellen, absolut kein Interesse daran haben, sich für ALG-II-Opfer, Geringverdiener und Rentner einzusetzen!“
Böß weiter:“Laut rheinland-pfälzischem Sparkassengesetz bestimmt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik und könnte, vor allem, da die KSK weiterhin gute Gewinne macht und hohe Rücklagen bildet, ohne nennenswerte Auswirkungen eine Gleichbehandlung für Personen mit geringem Einkommen beschließen. Da die KSK anderen Personengruppen (Schülern, Auszubildenden, Studenten) ein kostenloses Girokonto zur Verfügung stellt, käme eine Verweigerung dieser Leistung für ALG-II Empfänger, Geringverdiener und viele Rentner einer Diskriminierung gleich! Selbst wenn eine Empfehlung des Kreistages keine unmittelbaren Auswirkungen hätte, wäre sie ein Beweis von moralischer Verantwortung.“
Quelle:www.scharf-links.de vom 22.12.11
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