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Kreisverwaltung Ahrweiler nimmt Waffen und Sprengstoff verstärkt ins Visier. Landrat: „Wir nehmen das Thema sehr ernst“ – Prüfungen jetzt kostenpflichtig – 1.050 Gewehre, Pistolen und Revolver vernichtet

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DIE LINKE. Kreisverband Ahrweiler begrüßt diese löbliche Aktion der Kreisverwaltung Ahrweiler. Insbesondere Menschen, die nachweisbar eine rechtsradikale Gesinnung haben oder in entsprechenden Gruppen und Organisationen Mitglied sind, sind charakterlich für den Erwerb bzw. für die Benutzung von Waffen keinesfalls geeignet. Waffen in Händen von Rechtsradikalen sind eine permanente und reale Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie nicht nur die faschistische NSU-Terror-Gruppe bewiesen hat. Die weiteren Kontrollen, Einsammlungen und Vernichtungen von Waffen bilden für die Kreisverwaltung Ahrweiler als Waffenbehörde Schwerpunktaufgaben im Jahr 2012. Die Waffenbesitzer müssen für die Überprüfung seit 1. Januar eine Gebühr von 30 Euro bezahlen. Die Kreisverwaltung ist mit dem neuen Jahr auch für das Sprengstoffrecht zuständig.

„Wir nehmen das Thema sehr ernst“, erklärte Landrat Dr. Jürgen Pföhler und nannte die aktuelle Zahl der Waffen, die beim Kreis zur Vernichtung abgegeben wurden. Seit 2009, als die Kontrolle von Schusswaffen als Folge des Amoklaufes eines 17-Jährigen in Winnenden mit 16 Toten bundesweit verschärft wurde, hat die
Kreisverwaltung mit der Polizei bis Ende Dezember 2011 rund 1.050 Gewehre, Pistolen und Revolver in Schredderanlagen zerstört. „Damit gehören wir zur Spitzengruppe in Rheinland-Pfalz“, so Pföhler.

Das nationale Waffenregister, das bis Ende 2012 eingerichtet werden soll, bezeichnete Pföhler als „längst überfällig“. Das Deutschland-weite Register solle die Informationen aller Waffenbehörden zusammenführen und für die Polizei auswertbar machen. Ein Lob richtete der Landrat an die Jäger und Sportschützen im AW-Kreis, die sich bei den Waffenkontrollen „sehr kooperativ“ zeigten.

Zu den Neuerungen für 2012: Die Kreisverwaltung als Waffenbehörde fordert nochmals alle Waffenbesitzer auf, der Behörde den Nachweis über die sichere Unterbringung der Gewehre, Pistolen und Revolver so schnell wie möglich mitzuteilen. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung müsse nachgewiesen werden. Bei den 1.050 zur Vernichtung abgegebenen Waffen konnten die Besitzer diese sichere Aufbewahrung nicht garantieren.

Für alle Waffenbesitzer gilt der Nachweis als „Bringschuld“. Das heißt: Der Nachweis ist ohne besondere Aufforderung der Kreisverwaltung zu liefern. Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Kreismitarbeiter werden weiterhin häusliche Kontrollen vornehmen,
wenn die Nachweise nicht vorliegen. Welche exakten Anforderungen das Gesetz an die Waffenbesitzer stellt, steht auf den Internetseiten www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“.

Zum 1. Januar 2012 ist ein weiterer Teil der Verwaltungsreform in Kraft getreten. Die Kreisverwaltung hat von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz (SGD) die Aufgaben des Sprengstoffrechtes übernommen. Darunter fallen beispielsweise die Genehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerken, das
Abschießen von Böllern und das Wiederladen von Munition. Der Kreis ist jetzt zuständig für nichtgewerbliche Feuerwerke der Klasse II. Diese umfasst alle Feuerwerke, die nicht an Silvester und Neujahr verwendet werden sollen; für die beiden Tage des Jahreswechsels gilt eine generelle Genehmigung.

Grundvorausetzung für die waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist die persönliche Zuverlässigkeit der Erlaubnisinhaber. Der Kreis überprüft diese Bedingung alle drei Jahre mit hohem Aufwand. Bisher waren diese Überprüfungen für die Waffenbesitzer kostenfrei. Seit Jahresbeginn wird – im Einklang mit der
Gebührenordnung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes – eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 06. Januar 2012 um 13:38 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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