Wolfgang Huste Polit- Blog

Freistaat gegen links. Von Mirko Knoche

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In Bayern herrscht rechte Ordnung. Das soll so bleiben. Die Staatsregierung hat sich dem Kampf gegen links verschrieben und schüchtert Beamtenanwärter ein. Die Linkspartei bestätigte am Dienstag auf jW-Nachfrage, was die Mitteldeutsche Zeitung am Montag abend in ihrer Onlineausgabe gemeldet hatte. Dort heißt es, daß Bewerbern für Stellen im öffentlichen Dienst besondere Fragebögen vorgelegt werden. Darin müssen sie angeben, ob sie Verbindungen zu Organisationen wie der Linkspartei unterhalten. Allerdings wird das Verfahren nach jW-Informationen bereits seit Jahren angewandt.

Parteichef Klaus Ernst kommentierte in der Mitteldeutschen Zeitung: »Das ist die Fortsetzung der Berufsverbotspraxis gegen unliebsame politische Konkurrenten.« Er sieht die »von der Verfassung geschützte Berufsfreiheit« eingeschränkt. Ernst bekundete, er habe »immer stärkere Zweifel, ob die CSU auf dem Boden des Grundgesetzes steht.« Denn die Christsozialen fahren schweres Geschütz gegen seine Partei auf. Im SWR sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Montag abend, man prüfe derzeit die Beobachtung von Linke-Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz. Derzeit werden 27 Parlamentarier observiert. »Es kann durchaus sein, daß die Liste viel länger wird, wenn wir fertig sind mit der Überprüfung«, drohte Friedrich unverhohlen. Politisch isoliert ist dagegen CSU-Generalsekretär Alexander ­Dobrindt mit seiner Forderung, die Linkspartei gleich ganz zu verbieten.

Aus München, Nürnberg und Passau berichteten Linksparteifunktionäre gegenüber jW von mehreren Fällen, in denen Mitglieder besagte Fragebögen ausfüllen mußten. Aus dem Passauer Wahlkreisbüro von Klaus Ernst hieß es, die Befragung löse bei Anwärtern für den öffentlichen Dienst Angst aus. Einige Mitglieder hätten deshalb die Partei verlassen oder sich aus der politischen Tätigkeit zurückgezogen.

Gleichwohl sind andere Fälle bekannt, wo die Befragten die offene Konfrontation mit dem bayerischen Staat suchten. So wurde laut Linkspartei und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Nürnberger Stadträtin der Linken Liste als Lehrerin in den Beamtendienst übernommen, der das ursprünglich verweigert werden sollte. Laut bayerischem Innenministerium wird nach dem »jeweiligen Einzelfall« entschieden. Widersprüchliche Aussagen gibt es zur Frage, ob auch Angestellte von der Gesinnungsprüfung betroffen sind. Nach dem Arbeitsrecht wäre das unzulässig. Für vereidigte Staatsdiener gilt dagegen das Beamtenrecht. Die bayerische GEW-Vorsitzende Angelika Neubäcker bezeichnete die Fragebögen gegenüber jW als »Relikt des Radikalenerlasses«. Am 12. Januar erging im Freistaat das erste Berufsverbot seit Jahrzehnten. Ein deutsch-arabischer Lehrer unterlag vor dem Verwaltungsgericht München. Sein Vergehen: er soll Moslembruder sein.

Quelle: www.jungewelt.de vom 01.02.12

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 01. Februar 2012 um 11:00 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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