Karlsruhe. Eltern müssen einem erwachsenen Kind grundsätzlich Unterhalt bezahlen, wenn es die wirtschaftliche Selbständigkeit verliert und zum Sozialhilfeempfänger wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, daß einem Elternteil in solchen Fällen ein Freibetrag von 1400 Euro monatlich bleibt. Das Urteil wurde gestern im Internet veröffentlicht.
Im konkreten Fall war eine alleinstehende Frau schwer erkrankt. Infolge ihrer Behinderung erhielt die inzwischen 53jährige vom Sozialamt Eingliederungshilfe. Das Amt wollte vom Vater, einem 1935 geborenen Rentner, einen Beitrag zum Unterhalt. Dessen Rente ist aber zu gering.
Quelle: www.jungewelt.de vom 17.02.12
« Politik der gezielten Rückentwicklung. Erklärung der in Frankfurt am Main ansässigen Hilfsorganisation Medico international: – Hartz IV-Klageflut: Dauerbrenner Heizkosten. Ablehnung nicht hinnehmen: Sozialgerichte helfen empfiehlt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin »
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Da hilft nur eins seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen keine Sozial Behörde Verklagt einen Deutschen im Ausland.
Comment: eykkiway – 19. Februar 2012 @ 11:29