Für einen Stoß in die Luft mit einer Fahnenstange ist ein Antifaschist am Dienstag vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt worden. Tekin A. soll versucht haben, damit einen in einem Lautsprecherwagen sitzenden Neonazi zu stoßen.
Im Mai 2011 hatten Antifaschisten einen Neonaziaufmarsch durch die Berliner Bezirke Kreuzberg und Neukölln erfolgreich blockiert: Der Aufzug mußte abgebrochen werden. Zuvor hatten Rechte jedoch am Boden sitzende Gegendemonstranten und Menschen angegriffen, die sie für Migranten hielten. Mehrere Personen mußten danach ärztlich behandelt werden. Die Polizei war nur sehr zögerlich eingeschritten.
Als die Neonazis bereits auf dem Rückzug waren, hatten mehrere hundert Gegendemonstranten deren Lautsprecherwagen umzingelt und am Weiterfahren gehindert. Dabei soll es zu der Attacke mit der Fahnenstange gekommen sein. Der Kläger Joseph H., der seit August 2011 eine Haftstrafe wegen Körperverletzung verbüßt, gab vor Gericht an, er sei nicht getroffen worden. Auch der Zeuge Uwe D., Fahrer des Lautsprecherwagens und früher Mitglied der 2009 verbotenen sogenannten Kameradschaft »Frontbann 24«, konnte sich an keine Bedrohung durch die Stange erinnern. Er gab in seiner Aussage gegenüber der Polizei zudem an, ein »Müsli-Fresser« mit lockigem Haar habe zugestoßen. Der Angeklagte jedoch hat kurze schwarze Haare. Trotz dieses und anderer Widersprüche in den Zeugenaussagen sah die Richterin die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Die 250 Euro Strafe soll er einem gemeinnützigen Verein spenden.
Der Verurteilte begründete in einer politischen Erklärung sein Motiv, gegen rechte Aufmärsche zu demonstrieren. In Deutschland, wo in der Zeit des Faschismus Millionen von Menschen ermordet worden seien, sei es die Pflicht eines jeden Demokraten, Neonazis entgegenzutreten. Alle faschistischen Organisationen wie zum Beispiel die NPD gehörten verboten. Zur Sache selbst äußerte er sich nicht. Zur Unterstützung des Angeklagten waren mehr als 30 Antifaschisten zur Verhandlung erschienen. Dies führte dazu, daß sechs Neonazis, die dem Prozeß beobachten wollten, keinen Platz mehr fanden.
Quelle: www.jungwelt.de vom 29.02.12
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