Von dieser Kann-Regelung machten die Dienste regen Gebrauch. Spätestens im Jahr 2004 waren sich die Geheimdienstler über die Existenz einer rechten Untergrundformation, bestehend aus Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, im klaren. Dies geht aus einem als »VS – nur für den Dienstgebrauch« eingestuften Papier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hervor, das der taz vorliegt. In der internen Analyse sah das BfV im Juli 2004 kein Gefährdungspotential: »Derzeit sind in Deutschland keine rechtsterroristischen Organisationen und Strukturen erkennbar«. Außerdem existierte demnach »keine wirkungsvolle Unterstützerszene«, um einen »Kampf aus dem Untergrund heraus« zu führen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der NSU bereits fünf Morde verübt. Einige der Unterstützer dieser Jahre sitzen längst im Gefängnis.
Andere Helfer aus den frühen Jahren der Terrorzelle sahen sich am Mittwoch mit einer Razzia konfrontiert: 144 Ermittler durchsuchten in Rudolstadt und Leipzig Wohnungen der einstigen V-Männer Tino Brandt und Thomas Dienel. Brandt, in den neunziger Jahren Kopf des »Thüringer Heimatschutzes«, soll zusammen mit rechten Gesinnungsgenossen und Familienangehörigen großangelegten Versicherungsbetrug begangen haben. Dazu hätten Brandt, Dienel und elf weitere Beschuldigte Tarnfirmen gegründet, gezielt »Kameraden« eingestellt und diese hoch versichert. Bei häufigen »Arbeitsunfällen« sei dann abkassiert worden. Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger vermutet, daß der organisierte Betrug der Geldbeschaffung für die rechte Szene gedient habe.
« Bürgen für Schlecker. Von Mirko Knoche – Geiseln einer Marktideologie. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, erklärte am Donnerstag zum Scheitern der Bürgschaft für die Schlecker-Transfergesellschaft in einer Pressemitteilung: »
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