Wolfgang Huste Polit- Blog

Eilt: Antrag stellen. Berlin: Gericht überprüft Hartz-IV-Wohnkostenvorschrift.

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Am kommenden Dienstag, den 21. August verkündet das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung in einem sogenannten Normenkontrollverfahren zu den seit den 1. Mai 2012 geltenden Berliner Wohnkostenregelungen für Hartz-IV-Bezieher (Wohnaufwendungenverordnung – WAV). Das Gericht mußte überprüfen, ob die Vorschrift mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Geklagt hatte ein Betroffener.

Es sei möglich, daß mit der Entscheidung »Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt« werden, heißt es im Mittwoch veröffentlichten Newsletter des Sozialrechtsexperten Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. in Wuppertal. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebezieher in Berlin haben. Sollte das Gericht feststellen, daß die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab dem Tag der Verkündung für Haushalte, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen, ein höherer, »vom Gericht festzulegender«, Anspruch auf Erstattung der Wohnkosten, schreibt Thomé.

Rückwirkend können Ansprüche aber nicht ohne weiteres geltend gemacht werden. Thomé empfiehlt daher allen Betroffenen, bis zum 20. August einen Überprüfungsantrag zu den Kosten der Unterkunft beim Jobcenter oder zuständigen Sozialleistungsträger zu stellen. (jW)
harald-thome.de/newsletter.html

Quelle: www.jungewelt.de vom 16.08.12

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 16. August 2012 um 16:44 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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