Wolfgang Huste Polit- Blog

Kinobeschäftigte bei Cinestar streiken gegen Hungerlöhne

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Mainz. Ein Warnstreik von über 50 Beschäftigten der Mainzer Niederlassung des größten deutschen Kinobetreibers Cinestar hat am Sonnabend den Filmvorführbetrieb beeinträchtigt. Im Anschluß an eine Betriebsversammlung legten die Angestellten ab 17 Uhr die Arbeit nieder und stellten sich, Witterung und Jahreszeit angemessen, in roten Nikolausmänteln vor den Haupteingang des Gebäudes, wo sie Informationen und Süßigkeiten an die Besucher verteilten. Viele Kinogäste solidarisierten sich per Unterschrift mit den Zielen des Arbeitskampfes.

Hintergrund der seit gut einem halben Jahr schwelenden Auseinandersetzung ist die Weigerung der Geschäftsführung, mit der Gewerkschaft ver.di über einen Tarifvertrag zu verhandeln. In Mainz seien mündliche Arbeitsverträge und Stundenlöhne zwischen 6,81 bis 7,31 Euro brutto üblich, so ein Streikender gegenüber jW. Die meisten der rund 130 Beschäftigten sind Studierende und müssen sich mit der Teilzeitarbeit im Kino an Abenden und Wochenenden ihre Ausbildung finanzieren. Bei Bruttoeinkommen von 600 Euro bleibe angesichts hoher Mieten in der Universitätsstadt Mainz und nach Abzug der Krankenversicherung kaum etwas zum Leben übrig, beklagen sich viele.

Mit der Hoffnung, Studierende würden sich »ohne Murren bereitwillig ein paar Jahre lang ausbeuten lassen und dann den Absprung machen«, habe sich das Management verschätzt, erklärte ein Gewerkschafter auf jW-Anfrage. Inzwischen seien zwei Drittel der Beschäftigten in ver.di organisiert. Die gewerkschaftliche Verankerung begann mit der Wahl eines Betriebsrats im Frühjahr 2011. Bis dahin habe die Geschäftsleitung den Angestellten elementare gesetzliche Ansprüche wie das Recht auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten.

Der Mainzer Kinopalast mit zehn Sälen und insgesamt 2700 Plätzen genießt als einziges Multiplexkino in der Stadt eine Quasimonopolstellung und gilt als hoch profitabel. Offenbar sträubt sich das Management aber gegen den Abschluß eines Haustarifvertrags mit ver.di, weil dieses Beispiel dann auch bei den anderen 70 Konzernniederlassungen in der Republik Schule machen könnte. Cinestar bezahlte »eine komplette zweite Belegschaft, die extra zum Streikbruch angestellt wurde«, heißt es in einer ver.di-Publikation.

Quelle: www.jungeelt.de vom 10.12.12

Dieser Beitrag wurde am Montag, 10. Dezember 2012 um 11:37 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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