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»Spinner« im Landtag. Vorwürfe zu Schwarzgeldgeschäften können drastisch enden: Untersuchungsausschuß in Bayern soll Zwangspsychiatrisierung des Gustl Ferdinand Mollath aufklären.Von Ralf Wurzbacher

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Es ist zum Verrücktwerden! Wer Steuerbetrügern auf die Pelle rückt, dreht irgendwann wie von Geisterhand durch. Fast könnte man meinen, der Hang zum Überschnappen hat System. Beispiel Hessen: Dort war der Erfolg beim Aufspüren von Schwarzgeldflüssen nach Liechtenstein vier Steuerfahndern irgendwann so sehr zu Kopf gestiegen, daß man sie für paranoid erklären und aus dem Verkehr ziehen mußte. Der verfügte Zwangsruhestand tat ihnen gut. Heute sind die vier kerngesund, besser noch, nach neuerer Expertise waren sie nie krank gewesen. Nur eines fehlt ihnen – ihre Arbeit.

Für Gustl Ferdinand Mollath läuft das unter der Rubrik Luxusproblem. Er sitzt seit bald sieben Jahren in der geschlossenen Anstalt in Bayreuth ein, ist offiziell so »wahnsinnig« wie ehedem und kann von einem Leben in Freiheit nur träumen. Immerhin: Soviel Freigang wie am Dienstag hatte der gebürtige Nürnberger lange nicht erlebt. Ganze zweieinhalb Stunden durfte er da im bayerischen Landtag ohne Hand- und Fußfesseln zu seinem Fall Rede und Antwort stehen, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß, der nach ihm benannt ist. Und der Eindruck, den er dabei hinterließ, war mitnichten der eines gemeingefährlichen Irren, zu dem ihn die Justiz in einem rechtsnihilistischen Akt sondergleichen gestempelt hat.

Wie schon die hessischen Steuerbeamten hat auch Mollath den Fehler begangen, sich mit Geldverschiebern und ihren Helfershelfern anzulegen. Seiner Ex-Gattin Petra warf er im Jahr 2003 vor, als ehemalige Managerin der Hypo-Vereinsbank (HVB) illegal Gelder von Kunden außer Landes geschafft und später gemeinsam mit mehreren Kollegen hinter dem Rücken ihres »Arbeitgebers« die »größte Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz« ins Werk gesetzt zu haben. Wie er sagt, wollte er seine Frau davon abbringen, zu ihrem und seinem eigenen Schutz. Als sie trotzdem weitermachte, erstattete er vor gut zehn Jahren Anzeige gegen sie, die beteiligten Mitarbeiter und 24 HVB-Kunden.

Wie sich bald herausstellte, interessierte sich aber niemand für den Vorgang, weder die Finanzbehörden noch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Die legte den Fall 2004 nach Monaten der Untätigkeit schließlich zu den Akten. Dafür geriet Mollath selbst immer stärker in die Mühlen der Justiz. Auslöser war eine Anzeige seiner Frau gegen ihn im November, weil er sie wiederholt brutal mißhandelt haben soll. Bereits hier beginnen die Ungereimtheiten: Das Attest, das Petra Mollath seinerzeit zum »Beweis« der vermeintlichen Übergriffe und einer »ernst zu nehmenden psychischen Erkrankung« ihres Mannes vorlegte, stammte nicht von der Ärztin, die unterschrieben hatte, sondern von deren Sohn. Juristisch ist ein solches Dokument unbrauchbar, und doch wurde es im Verfahren gegen Mollath vom zuständigen Richter für bare Münze genommen.

Dasselbe gilt für das Gutachten, das aus dem Beklagten schließlich eine »Gefahr für die Allgemeinheit« werden ließ. Verfaßt hat es Klaus Leipziger, Chefarzt des Bezirksklinikums Bayreuth. Er attestierte Mollath »paranoide Wahnvorstellungen«, die sich im wesentlichen um einen »Schwarzgeldkomplex« drehten. Obwohl er dieses Urteil fällte, ohne den Betroffenen persönlich untersucht zu haben, bildete es am Ende die wichtigste Grundlage für den 2006 ergangenen Entscheid des Landgerichts Nürnberg, Mollath in die Psychiatrie einzuweisen. Es gibt inzwischen eine Reihe namhafter Fachleute, die Leipzigers Befund für nicht nachvollziehbar halten und Mollath bescheinigen, psychisch und geistig voll auf der Höhe zu sein.

Nur warum hat damals das Gericht Leipziger uneingeschränkt Glauben geschenkt? Hier kommt der Richter ins Spiel, der das Urteil gegen Mollath fällte, der mittlerweile pensionierte Otto Brixner. Der hat, wie die ARD Anfang Juni in »Die Story im Ersten: Der Fall Mollath« berichtete, möglicherweise entscheidenden Anteil daran, daß die Finanzbehörden der Anzeige gegen Frau Mollath nicht nachgingen. Den zwei zuständigen Beamten hatte Brixner in einem Telefonat gesteckt, Mollath sei ein »Spinner« und »Querulant«. Zu dem Vorgang existieren Aktenvermerke aus dem Jahr 2004. Und beide Mitarbeiter wollen erklärtermaßen nicht ausschließen, daß der Anruf dazu beigetragen hat, nicht zu ermitteln.

Die ARD-Recherchen ergaben weiterhin, daß Brixner mit einem Ex-Manager der HVB bekannt ist, der heute – welch ein Zufall – mit Petra Mollath verheiratet ist und schon 2002 ihr Geliebter gewesen sein soll.

Lief das Szenario also vielleicht so ab? Brixner läßt Mollath als »gemeingefährlichen Verrückten« in die Psychiatrie zwangsverbringen, weil der sich etwas über einen Schwarzgeldkomplott zusammenspinnt. »Beleg« für die Spinnereien ist, daß die Steuerfahnder Mollath nicht ernst nehmen und seine Anklage nicht verfolgen. Allerdings wird nun nachträglich offenbar, daß es Brixner selbst gewesen sein könnte, der durch seine Intervention in der Finanzbehörde besagten »Beleg« erst herbeigeführt hat. Mollaths Anwalt Gerhard Strate erkennt im damaligen Verhalten Brixners deshalb auch gleich mehrfache Rechtsbeugung. Die heute mit dem Fall befaßte Oberstaatsanwaltschaft teilt diese Einschätzung jedoch nicht. Für sie wurden lediglich »einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet«.

Vielleicht ist damit auch gemeint, daß Richter Brixner Mollath in seinem Verfahren jedes Wort zu den Anschuldigungen gegen seine Frau verboten hat. Dabei hätte das Gericht 2006 schon wissen können und müssen: Die Schwarzgeldgeschäfte haben stattgefunden (siehe unten).

Quelle: www.jungewelt.de vom 13.06.13
Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 12. Juni 2013 um 22:50 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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