Gemäß Grundgesetz darf die Bundeswehr im Verteidigungsfall und in Extremsituationen auch zur Katastrophenabwehr eingesetzt werden. Eines von beiden – die Verteidigung Deutschlands oder eine besondere Katastrophe – scheint nach Ansicht der Bundesregierung eingetreten zu sein, denn Angehörige der Bundeswehr sollen demnächst offenbar Dokumente von Flüchtlingen überprüfen und Asylsuchende erkennungsdienstlich behandeln.
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