Mit großer Sorge betrachtet die Humanistische Union die zunehmende Aufweichung des sogenannten Parlamentsvorbehaltes, den das Bundesverfassungsgericht seinerzeit für Auslandseinsätze geltend gemacht hatte. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, „für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.“ Inzwischen mehren sich Stimmen, die den Parlamentsvorbehalt grundsätzlich problematisieren hinsichtlich der Effizienz von Entscheidungen und damit verbunden der Bündnisfähigkeit Deutschlands. Mit Bedauern wird konstatiert, dass Deutschland und die Niederlande zu den Ländern gehören, deren Regierungen auf Billigung des Parlaments bei der Entscheidung über bewaffnete Auslandseinsätze ihrer Streitkräfte angewiesen sind.
Die Art und Weise, wie der Deutsche Bundestag die inzwischen mehr als fünfzig Anträge der jeweiligen Bundesregierungen für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr noch stets gebilligt hat – beispielsweise bei den Afghanistan-Mandaten – kann realistisch nur als „Genehmigungs-Automatik“ beschrieben werden. Der Parlamentsvorbehalt bietet „keine Sicherheit dafür, dass die deutschen Streitkräfte strikt nach Maßgabe der Vorgaben des Grundgesetzes und der UNO-Charta verwendet werden“, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha, zugleich Vorstandsmitglied der Humanistischen Union.
Politischer Gegenspieler der Regierung ist eben nicht das Parlament, sondern nur dessen oppositionelle Minderheit. Nur diese hat ein politisches Interesse, wirksame Kontrolle auszuüben. Das hat das BVerfG am 02.08.1978 sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, als es feststellte, im heutigen parlamentarischen Regierungssystem überwache „in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung, sondern diese Aufgabe wird vorwiegend von der Opposition – und damit in der Regel von einer Minderheit – wahrgenommen“. Wie schwach diese Minderheit sein kann, belegten die Stimmenverhältnisse im gegenwärtigen Deutschen Bundestag, ergänzte Kutscha.
Die Humanistische Union lehnt die Anschaffung und den Einsatz von Kampfdrohnen ab, denn:
Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen von Bundespräsident Gauck zu möglichen Militäreinsätzen erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union: „Der Bundespräsident sollte sich eher die Forderung der fünf Friedensforschungsinstitute im jährlichen Friedensgutachten zu eigen machen und für die weltweite völkerrechtliche Ächtung von Kampfdrohnen plädieren. Und er sollte eine Lanze für die dringend notwendige Rüstungskontrolle bei diesen Waffensystemen brechen.“
Quelle: Humanistische Union
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