Die »Null-Euro-Jobs« seien »Leistungen des Bundes«, informiert der Senat in dem Papier. Damit wolle man Erwerbslose »entsprechend ihrer Bedarfe beruflich aktivieren und eingliedern«. Das Regionale Einkaufszentrum (REZ) Nord der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Hannover werde die Gratisarbeitsplätze demnächst ausschreiben. Firmen könnten darauf bieten. Von Jobcentern bekämen die »Bieter«, anders als bei sogenannten »Ein-Euro-Jobs«, keine zusätzliche »Aufwandsentschädigungen« fürs Anlernen oder etwaige Schulungen. Aktuell werde die »Leistungsbeschreibung« erarbeitet, heißt es. Auf die Frage der Abgeordneten, ob unwillige Leistungsbezieher auch sanktioniert würden, windet sich der Senat leidlich. Es handele sich um Maßnahmen zur Eingliederung, die Jobcenter mit den Erwerbslosen »überwiegend einvernehmlich« vereinbarten. Wenn »der Kunde« sich nicht an seine so festgelegten Pflichten halte, seien »Sanktionen geboten«, heißt es. Dazu reiche es, wenn Betroffene eine vom Amt als »zumutbar« eingeschätzte Maßnahme ablehnten.
Die Gratisjobs sollen in Hamburg offenbar Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, im Volksmund »Ein-Euro-Jobs«, zum Teil ersetzen. Das geht aus einer weiteren Antwort des Senats der Hansestadt auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Filiz Demirel vom 27. Juni hervor. Demnach sollen im kommenden Jahr nicht, wie ursprünglich angedacht, 3140 Ein-Euro-Jobs geschaffen werden, sondern lediglich 2320. Im Gegensatz zu diesen müßten die 500 neuen Maßnahmen »nicht zusätzlich« sein. Sie würden ausschließlich für »marktferne Langzeitleistungsbezieher« reserviert, so der Senat. »Erlöse dürfen erzielt werden, die Ausrichtung ist produktionsorientiert.« Betriebe dürfen also die Betroffenen »im Rahmen der Integration in den Arbeitsmarkt« beschäftigen wie gewöhnliche Mitarbeiter.
Die frühere Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann, die seit kurzem für die Linkspartei in der Bezirksversammlung Hamburg Altona sitzt, kritisierte die neuen Maßnahmen am Sonntag auf ihrem Internetblog »altonabloggt« scharf. Damit werde versucht, die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer zu umgehen, ist sie überzeugt. Die in Hamburg für Ein-Euro-Jobs gezahlte Aufwandsentschädigung von 1,70 Euro pro Stunde falle ganz weg. »Urlaubstage und Arbeitsschutz bleiben ebenfalls ein unbestimmter Begriff«, rügte sie. Dies sei ein »weiterer Weg zur Zwangsarbeit für Erwerbslose«. Zudem verhinderten die Maßnahmen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. »Die Nichtentlohnung entwertet Betroffene«, weiß die 45jährige außerdem. Sie selbst ist seit April 2013 von ihrem Dienst als Arbeitsvermittlerin in Hamburg-Altona suspendiert, weil sie Hartz IV als »menschenunwürdig« anprangerte. Am 11. Juli verhandelt das Arbeitsgericht der Hansestadt erneut über ihre Weiterbeschäftigung. An ihren alten Arbeitsplatz, wo sie junge Erwerbslose unter 25 Jahren betreut hatte, wird sie wohl nicht zurückkehren dürfen.
Trotz niedriger Zinsen handelt es sich in den meisten Fällen um sehr teures Geld. Denn obwohl diese Art der Finanzierung für die Schuldner die ungünstigste ist, machen Kundenberater ihnen noch immer in der Mehrzahl der Fälle Darlehen mit sogenannter Endfälligkeit schmackhaft. Das bedeutet, daß in der gesamten Laufzeit des Kredites, also für zehn, 20 Jahre oder länger, kein Cent der eigentlichen Verbindlichkeiten abgetragen wird. Man zahlt also von Anfang bis Ende für die volle Summe Zinsen. Parallel dazu wird meist ein Bausparvertrag angeboten, mit dem man die Kreditsumme in der gleichen Zeit wieder ansparen muß.
Aus verschiedenen Gründen müssen Schuldner ihr Eigenheim wieder verkaufen und vorzeitig aus den Darlehensverträgen aussteigen. Die häufigsten Gründe seien Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidungen, Umzüge, Tod eines Partners, sagte Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Hinzu komme in vielen Fällen die Überschätzung der eigenen Belastbarkeit – gefördert von Beratern, die eigentlich dringend vom Hausbau auf Pump hätten abraten müssen. Statt dessen nehmen nach Gottschalks Angaben »100- bis 120prozentige Finanzierungen zu«, also Hausbau völlig ohne Eigenkapital, wobei teilweise angeboten wird, auch noch alle Nebenkosten wie Maklerprovision, Grunderwerbssteuer sowie Einbauküchen fremdzufinanzieren.
Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen bei der vzbv, monierte, daß die meisten Kreditverträge in der Bundesrepublik keine klaren Angaben über die tatsächliche Gesamtzinsbelastung enthalten. Und gerade bei der vorfristigen Ablösung von Darlehen werden in Deutschland so hohe Gebühren fällig wie in keinem anderen EU-Land. Von 2007 bis 2013 ist die durchschnittliche Summe, die bei früherer Vertragsauflösung von den Geldinstituten als »Vorfälligkeitsentschädigung« berechnet wird, von vier auf fast elf Prozent des noch abzuzahlenden Kreditbetrages angestiegen. Dies sei »für viele Verbraucher existenzbedrohend«, so Mohn. Für eine Marktuntersuchung der Verbraucherzentralen wurden für den Zeitraum 2009 bis 2013 knapp 3000 Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet. Dabei zahlten die Kreditnehmer insgesamt 330 Millionen Euro vorzeitig zurück und mußten dafür noch 30 Millionen »Entschädigung« drauflegen.
Das Problem in der Bundesrepublik: Wieviel die Banken berechnen dürfen, um die ihnen durch vorzeitige Vertragsbeendigung entstehenden Nachteile auszugleichen, ist laut vzbv völlig unzureichend reguliert. Hoffnung auf Besserung macht den Verbraucherschützern die EU-Richtlinie zu Wohnimmobiliendarlehen, die bis zum kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden muß. Spätestens im Frühjahr 2016 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Von der Bundesregierung erwartet der vzbv, daß sie in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
Darin sollte nach Ansicht der Verbraucherschützer dringend eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigungen bei maximal fünf Prozent der Restkreditsumme festgelegt werden. Zwar sei damit zu rechnen, daß dies zu höheren Darlehenszinsen führt, zugleich aber wären »alle vor extremen Belastungen geschützt«, meinte Finanzexperte Gottschalk. Prinzipiell sollte »Entschädigung« zu einem »beidseitigen Vorfälligkeitsausgleich« umgestaltet werden, schlägt der vzbv vor. Denn bei steigendem Zinsniveau gebe es bislang keine Verpflichtung für die Banken, die ihnen aus der Vertragsauflösung enstandenen Vorteile anteilig an die Kunden weiterzureichen.
Weiter verlangt der vzbv »Zinstransparenz« insbesondere bei Kombinationen von Kredit und Sparvertrag. Dabei solle der auszuweisende effektive Jahreszins alle Faktoren berücksichtigen, die sich neben dem Nominalzins auf die Kreditkosten auswirken. Außerdem fordert der Verband ein Ende des Provisionsunwesens im deutschen Kreditberatungsgeschäft. Innerhalb der nächsten fünf Jahre müßten Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß Darlehensvermittler von Banken keinerlei Vergütung von Geldinstituten erhalten bzw. einbehalten dürfen, sondern nur noch auf Honorarbasis direkt für die Kreditnehmer arbeiten, so Gottschalk. Auch die EU-Richtlinie lege ein Verbot der Provisionszahlung von Banken an Kreditvermittler nahe.
Quelle: www.jungewelt.de vom08.07.14
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die wirtschaftlichen Eliten des deutschen Kaiserreiches und seine politische und militärische Führung trugen die Hauptschuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren. Der Bundestag bekennt sich zur deutschen Verantwortung und wendet sich gegen eine Deutung, die die Schuld am Ausbruch des Krieges vielen Beteiligten zu gleichen Teilen und damit niemandem konkret zuweist. Eine Entlastung von dieser Verantwortung darf es schon allein deshalb nicht geben, weil wirtschaftliche und geopolitische Interessen, die zum Ersten Weltkrieg geführt haben, strukturell fortbestehen und potentiell kriegsgefährlich bleiben. Expansive Interessen einzuhegen und den Frieden in Europa zu sichern, bleibt vordringliche Aufgabe der deutschen und europäischen Zivilgesellschaften und ihrer Parlamente.
Die Millionen Toten der beiden Weltkriege mahnen uns: Es darf in Europa nie wieder Krieg sein. Und es darf von Europa nie wieder Krieg ausgehen. Statt dessen muß die internationale Politik unterschiedliche Interessen anerkennen und ausgleichen, auf die Erhaltung des Friedens ausgerichtet sein und darauf verzichten, einseitige Interessen gegen den Willen von Nachbarn durchzusetzen. Das gilt auch angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen in der Ukraine und ihres Widerhalls im Verhältnis Deutschlands und der Europäischen Union zur Russischen Föderation.
Der Bundestag begrüßt alle zivilgesellschaftlichen Initiativen des Gedenkens an den Ausbruch des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren, die auf die Erinnerung an die Toten, auf die Benennung von konkreter Verantwortung und Schuld, auf die Würdigung des Widerstands gegen den Krieg und auf die Sicherung von Frieden als aktuelle Aufgabe ausgerichtet sind.
Der Bundestag würdigt den Mut derjenigen, die vor 100 Jahren Nein zum Krieg sagten. Ein besonderer Platz im Gedenken gebührt dem SPD-Abgeordneten Karl Liebknecht, der sich am 2. Dezember 2014 als erster und zunächst einziger deutscher Parlamentarier im Reichstag der Finanzierung des Ersten Weltkriegs widersetzte, damit weitere Abgeordnete, die sich ihm in späteren Abstimmungen anschlossen, und vielen Menschen, die sich außerhalb des Reichstags gegen den Krieg aussprachen, ermutigte und nachfolgenden Generationen ein wichtiges Beispiel parlamentarischer Verantwortung, freien Gewissens und von Zivilcourage gab.
II. Der Deutsche Bundestag würdigt die Ablehnung der Kriegskredite durch den SPD-Abgeordneten Karl Liebknecht am 2. Dezember 1914 mit der Anbringung einer Gedenktafel am Reichstagsgebäude zum 100. Jahrestag.
Mit großer Sorge betrachtet die Humanistische Union die zunehmende Aufweichung des sogenannten Parlamentsvorbehaltes, den das Bundesverfassungsgericht seinerzeit für Auslandseinsätze geltend gemacht hatte. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, „für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.“ Inzwischen mehren sich Stimmen, die den Parlamentsvorbehalt grundsätzlich problematisieren hinsichtlich der Effizienz von Entscheidungen und damit verbunden der Bündnisfähigkeit Deutschlands. Mit Bedauern wird konstatiert, dass Deutschland und die Niederlande zu den Ländern gehören, deren Regierungen auf Billigung des Parlaments bei der Entscheidung über bewaffnete Auslandseinsätze ihrer Streitkräfte angewiesen sind.
Die Art und Weise, wie der Deutsche Bundestag die inzwischen mehr als fünfzig Anträge der jeweiligen Bundesregierungen für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr noch stets gebilligt hat – beispielsweise bei den Afghanistan-Mandaten – kann realistisch nur als „Genehmigungs-Automatik“ beschrieben werden. Der Parlamentsvorbehalt bietet „keine Sicherheit dafür, dass die deutschen Streitkräfte strikt nach Maßgabe der Vorgaben des Grundgesetzes und der UNO-Charta verwendet werden“, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha, zugleich Vorstandsmitglied der Humanistischen Union.
Politischer Gegenspieler der Regierung ist eben nicht das Parlament, sondern nur dessen oppositionelle Minderheit. Nur diese hat ein politisches Interesse, wirksame Kontrolle auszuüben. Das hat das BVerfG am 02.08.1978 sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, als es feststellte, im heutigen parlamentarischen Regierungssystem überwache „in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung, sondern diese Aufgabe wird vorwiegend von der Opposition – und damit in der Regel von einer Minderheit – wahrgenommen“. Wie schwach diese Minderheit sein kann, belegten die Stimmenverhältnisse im gegenwärtigen Deutschen Bundestag, ergänzte Kutscha.
Die Humanistische Union lehnt die Anschaffung und den Einsatz von Kampfdrohnen ab, denn:
Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen von Bundespräsident Gauck zu möglichen Militäreinsätzen erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union: „Der Bundespräsident sollte sich eher die Forderung der fünf Friedensforschungsinstitute im jährlichen Friedensgutachten zu eigen machen und für die weltweite völkerrechtliche Ächtung von Kampfdrohnen plädieren. Und er sollte eine Lanze für die dringend notwendige Rüstungskontrolle bei diesen Waffensystemen brechen.“
Quelle: Humanistische Union
Seit Tagen weigert sich eine Gruppe von etwa 40 Flüchtlingen, die Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg zu verlassen und anderweitig untergebracht zu werden. Die Flüchtlinge wollen aus dem ehemaligen Schulgebäude nicht heraus, bevor ihnen der Senat das Bleiberecht zusichert. Können Sie die Forderung der Flüchtlinge nachvollziehen?
Selbstverständlich, diese Flüchtlinge haben sich wie Tausende andere auf den Weg gemacht, um jenseits von Hunger und Krieg eine Perspektive zu suchen, die einerseits ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und andererseits darin besteht, als vollwertiges Mitglied einer – in diesem Fall unserer Gesellschaft – akzeptiert zu werden.
Arbeiten, leben und lernen zu können wie alle anderen auch, wird ihnen jedoch verweigert. Die Flüchtlinge haben nichts mehr als ihre nackte Existenz und investieren diese jetzt in eine Auseinandersetzung, in der es um ganz grundsätzliche politische Fragen geht.Nämlich?
Es geht im Moment darum, auch als Stadt ein Stück Verantwortung für die grausame deutsche und europäische Flüchtlingspolitik zu übernehmen. Darüber hinaus geht es grundsätzlich um eine andere Außen-, Handels- und Flüchtlingspolitik. Es ist doch erschreckend, wenn man sieht, wieviel Geld in die Repressionsmaschinerie und in Abschiebungen gesteckt wird – für eine angemessene Unterbringung, medizinische Versorgung und Deutschkurse hingegen fehlt das Geld. Würde man den Flüchtlingen die Arbeitsaufnahme ermöglichen, wären sie in der Lage, für all das selber zu sorgen.Aber macht sich der Senat nicht erpreßbar und schafft zugleich einen Präzedenzfall, wenn er dieser pauschalen Forderung zustimmt?
Das finde ich nicht. Der Senat hat nach Paragraph 23 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, den Flüchtlingen aus humanitären Gründen eine Bleiberecht zu erteilen. Es ist eine Frage des Humanismus, diese Menschen nicht zurück in ein Kriegsgebiet zu schicken. Wenn sich der Senat unter Druck gesetzt fühlt und Angst hat, daß andere Flüchtlinge kommen und mit spektakulären Aktionen versuchen könnten, ein Bleiberecht zu erzwingen, sollte er diesen Druck nutzen, um sich unter den Koalitionsparteien für eine andere Flüchtlings- und Außenpolitik einzusetzen. Das Problem an der Wurzel packen, nennt man das. Wer weltweit Krieg führt oder andere – und sei es mit Waffenexporten – dabei unterstützt, Krieg zu führen, darf sich über Flüchtlinge nicht beschweren.Wer trägt die politische Verantwortung für die aktuelle Situation, die ja eine große Eskalationsgefahr mit sich bringt?
Die liegt sowohl beim Bezirk als auch beim Senat. Es ist viel zu spät und auch erst nach massivem Druck gehandelt worden. Die Duldung eines Flüchtlingscamps ist zwar löblich, aber nun wirklich kein Politikersatz. Anstatt nach einer echten Lösung zu suchen, die nicht darin bestehen kann, eine Unterbringung für drei Monate zu organisieren, war man damit beschäftigt, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben.
Währenddessen hat sich die Situation für die Menschen ständig verschlechtert. Was sich jetzt in, vor und um die Schule herum abspielt, ist mehr als ein politisches Armutszeugnis. Aber die Hauptverantwortung liegt natürlich in der menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der EU und Deutschlands. Die Forderungen der Flüchtlinge nach Bleiberecht und Abschaffung der Residenzpflicht ist voll zu unterstützen, aber darüber hinaus geht es um die Abschaffung diskriminierender Gesetze, wie etwa des Asylbewerberleistungsgesetzes.Die Polizei hat ganze Straßenzüge rund um die Hauptmann-Schule seit Tagen abgesperrt. Empfinden Sie dieses Vorgehen noch als verhältnismäßig?
Wie gesagt, ich empfinde das Vorgehen als schlimme Zumutung für die Flüchtlinge, Unterstützer und Anwohner. In diesem Wohngebiet herrscht Ausnahmezustand, die Presse wird ausgesperrt und verschaukelt. Das ist ein politischer Skandal. Senat und Bezirk müssen jetzt handeln und die Forderungen der Flüchtlinge nach einem Bleiberecht erfüllen, alles andere wäre inhuman und endet in einer Katastrophe. Es stünde doch Berlin gut an, das Ganze – wenn auch spät, aber nicht zu spät – in ein beispielgebendes Projekt umzuwandeln. Damit könnte der Senat auch zeigen, daß sich die Stadt nicht nur weltoffen präsentiert, wenn es um eine Olympiabewerbung geht.