Wolfgang Huste Polit- Blog

Zum Verbot der Seite „Linksunten“. Für den Aufbau einer breit angelegten Kampagne „Solidarität mit „Linksunten“! Von Wolfgang Huste.

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Bei rechtsradikalen, faschistoiden, faschistischen, reaktionären und/oder rassistischen Straftaten oder bei Internetseiten mit entsprechenden Inhalten geht man staatlicherseits, respektive seitens der Justiz, nicht ‚ran, höchstens sehr ungern, höchstens halbherzig. Der Satz: „Auf dem rechten Auge ist der pro kapitalistische Staat eher blind, konkreter: die Justiz!“ ist immer noch aktuell, trotz der Erfahrung mit dem historischen Faschismus. Ab sofort muss eine breite Solidaritätskampagne zugunsten der zensierten antifaschistischen Internetseite „Linksunten“ aufgebaut werden. An dieser Kampagne sollte jeder demokratisch und damit auch antifaschistisch gesinnte Mensch ab sofort aktiv und passiv mitwirken. Jeder nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten! Wiederum ein Grund mehr, diese reaktionäre, zumindest strukturkonservative Regierung abzuwählen! Dieses Verbot – ein Schnellschuss von Thomas de Maizière“ – ist ein Kotau vor der erstarkten Rechten, vor Rassisten und reaktionären und rechtspopulistischen Kräften wie der AfD. Hier und da gibt es sogar eine enge, politische Zusammenarbeit zwischen CDU- und AfD-Funktionären! Die Kriminalisierung von linken Kräften hat insbesondere in Deutschland eine sehr lange, sehr unrühmliche Tradition. Man versucht als CDU, sehr bewußt auch am rechten Rand nach potentiellen Wählerstimmen zu fischen, in dem man sich als „Law-and-Order-Partei“ öffentlich präsentiert, um dadurch AfD-Wähler_innen wieder zurück zur CDU zu holen. Wer sich aber nach ganz weit rechts anbiedert, bereitet den Rechtsradikalen aber nur ein bequemes Bett, einen Nährboden, auf dem eine faschistische und damit auch rassistische Gesinnung bestens gedeiht. Dadurch wird der Rechtsradikalismus staatlicherseits eher gefördert, statt ihn ernsthaft zu bekämpfen. Nun bekommen die Rechten wieder Oberwasser. Erst wird „Linksunten“ zensiert, dann auch andere linke, fortschrittliche, antifaschistische Seiten, auch private Seiten, Profile! Wir müssen dem Roll back der rechten Parteien und anderen rechten Organisationen unsere Solidarität gegenüber fortschrittlichen Gruppen und Organisationen, unsere Vernetzung im realen und im virtuellen Leben entgegensetzen. Werben wir für eine dezidiert antifaschistische, radikaldemokratische und damit auch antirassistische, antimilitaristische Gesinnung! Überall und täglich!

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 25. August 2017 um 12:37 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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4 Comments

  1. http://www.ulla-jelpke.de/2017/08/indymedia-verbot-ist-willkuerliche-zensur/

    Comment: Anonymous – 25. August 2017 @ 15:08

  2. Erschreckend ist, dass mitgemacht wird. Wo sind die Proteste? Wo ist die kritische Recherche der Medien? Wo ist die Differenzierung zwischen Straftaten, die ja erwähnt werden, ohne Konkretisierung, und z. B. Debatten oder Lohnkämpfe?
    Der Spiegel berichtet im früheren Bildzeitungsstil, schon deshalb sollte man ihn auch boykottieren. Wo sind die Stimmen der Opposition? Wo ist überhaupt, außer Links, noch ein wacher Mensch?
    Deutschland geht „zurück in die Zukunft“ und hätschelt Nazis, die früher verachtet wurden, von denen es hieß,. nie mehr.
    Demokratischer Rechtsstaat? Nein! RECHTER STAAT, das schon eher.

    Comment: Sofie Lehmann – 25. August 2017 @ 15:37

  3. Wenn aus Recht Unrecht wird

    Der Begriff „Nation“ heißt „politische Gemeinschaft“, das Wort „natio“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Geburt“, „Geschlecht“. Manchmal sagen Menschen, der Staat und die Nation, in der wir leben, sind viel besser als alle anderen. Sie meinen, dass sie etwas Besonderes sind, dass sie eine bessere Kultur und Sprache als die anderen Staaten haben. Man erhebt sich mit solchen übersteigerten Einschätzungen über alle anderen und setzt sich damit an die oberste Stelle. Eine solche Weltanschauung, die die eigene Nation überhöht, wird mit „Nationalismus“ bezeichnet. Dabei wird oft auf andere Völker herabgesehen, die Menschen anderer Nationen und ihre Kultur werden verachtet. Oft treten Nationalisten aggressiv und drohend auf, denn sie haben nur die eigenen Interessen im Sinn und diese dürfen nicht in Frage gestellt werden. Ein stark übersteigerter Nationalismus kann zu einer Gefahr für andere Staaten und Völker werden, wie es der Nationalsozialismus gezeigt hat.
    Letztendlich ist »der Faschismus eine Spielart der freien Marktwirtschaft.«

    Die alten Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall: Sie waren in der Justiz, in der Verwaltung, in den Ministerien, an den Universitäten; der Verfassungsschutz war so braun, dass es einen noch heute schüttelt. Kanzler Adenauer erklärte das so: Es handle sich um Leute, „die von früher was verstehen“. Es gab bei den Beamten und den sonstigen Funktionseliten von Staat und Gesellschaft so etwas wie eine Totalkontinuität.

    Die Juristen sind nicht mehr Helden, als der normale Durchschnitt der Bundesrepublik. Aufgrund des rechtsrucks der letzten Jahre mit dem Blick auf die Vergangenheit zur Nazizeit,was die Standfestigkeit der Juristen angeht, bin ich mir nicht mehr ganz sicher. Ich bin sogar der Sorge, wenn wir in eine ähnliche Situation eines Systemwechsels kämen, bei den bundesrepublikanischen Funktionseliten der Gegenwart, wenig andere Verhaltensweisen entdecken würden wie früher.

    Ich habe mich intensiv aus der Vergangenheit mit den Gerichten damalig beschäftigt und hieraus, aus der Geschichte sozusagen können wir erkennen, dass die Juristinnen und Juristen ganz freiwillig und ganz frühzeitig alle Gesetzesbindung von sich aus verlassen haben. Der Nationalsozialismus kommt vor dem Rechtsstaat, der Rechtsstaat ordnet sich dem Nationalsozialismus unter. Es waren ganz frühe Entscheidungen des Deutschen Richterbundes, des Deutschen Anwaltvereins vom Mai 1933, sich in den Dienst des Nationalsozialismus zu stellen. Wir haben 1935 Richterleitsätze, die veröffentlicht wurden, die jeder lesen konnte, in denen ganz klar war und ganz klar zitierfähig offen ausgesprochen wurde, dass Grundlage aller Auslegung aller Rechtsquellen die nationalsozialistische Weltanschauung ist. Und wir haben auch beim Bundesgerichtshof Entscheidungen und auch Veröffentlichungen von Reichsgerichtsräten, die genau dieses getan haben, die nämlich die Gesetzesbindungfreiwillig und ohne jeden äußeren Zwang aufgegeben haben, um den alten Gesetzen einen neue und eine in aller Regel unwürdige Auslegunggeben zu können.

    Ein im Grunde doch für mich unerklärliches Beispiel ist der letzte Reichsgerichtpräsident Bumke, der schon 1929 Reichsgerichtspräsident geworden war. Ein anerkannter, allseits anerkannter Jurist, der auch Präsident des Staatsgerichtshofs war. Der schon 1932 davon sprach, dass er nun mit einer Periode der Geschichte verbunden sei, die zum Niedergang des Reichsgerichts führen würde, also ein offensichtlich kluger Mann. 1933 ist er Adolf Hitler persönlich begegnet, und es gab eine Aussprache. Es ist, was allerdings nicht mehr belegbar ist, kolportiert, dass Adolf Hitler ihn mit ernster Stimme und tiefem Blick angeschaut habe und Herrn Bumke angesprochen habe: „Bumke helfen Sie mir“ (1933). Das habe Bumke sehr beeindruckt, und er sei verändert zurückgekommen. Er war dann auch lange Vorsitzender des 3. Strafsenats, er hat die Blutschutzgesetze ganz klar mit umgesetzt, er hat Todesurteile besiegelt, die unerträglich sind. Und 1945, nachdem die Amerikaner in Leipzig einmarschierten, am 20. April, hat Bumke sich umgebracht.

    Es gibt einen Abschiedsbrief von ihm und das zeigt eben auch diese Unauflösbarkeit letztlich dieses Schicksals. Das glaube ich aber nicht vereinzelt ist. Er schreibt: Möge mein Schicksal denen zur Warnung dienen, die da glauben, politische Notwendigkeiten den Vorrang vor der Majestät des Rechts einräumen zu sollen.

    Oder nehmen sie das Beispiel Eduard Dreher, der vielen in der Justiz ganz geläufig ist und war. Und dieser Eduard Dreher – hat kaltschnäuzig das Recht so hingebogen, wie es ihm passte, ohne jemals ein schlechtes Gewissen zu haben. Eduard Dreher wurde
    dann in den 60er Jahren konfrontiert mit Dingen, die er zwischen 1940 und 1945 als Staatsanwalt am Sondergericht in Innsbruck gemacht hat. Und in diesem konkreten Fall ging es um einen Plünderer. Und die Todesstrafe konnte nur deswegen beantragt werden, wenn man es irgendwie schafft, die Volksschädlingsverordnung hier zur Anwendung zu bringen. Das ging aber nicht. Und was macht Eduard Dreher? Er wendete sie analog an.

    Das Gesetz analog anzuwenden, das heißt, es irgendwie passend zu machen, auch wenn eigentlich ganz klar ist: Für diesen konkreten Fall ist das Gesetz nicht gedacht. In der Nazizeit waren die Richter da ganz großzügig. Bestraft wurde selbst dann, wenn die Sache eigentlich nicht verboten war, aber der Angeklagte nach dem Grundgedanken des Gesetzes und dem gesunden Volksempfinden Bestrafung verdiente. Im Rechtsstaat geht das selbstverständlich nicht. Da kann ein Bürger nur bestraft werden, wenn es ein Gesetz gibt, das sein Handeln ganz konkret verbietet.

    Wenn man sich mit der unrühmlichen Vergangenheit von Richtern beschäftigt stößt man auf so manches analoge handeln, wie z.B. auf die so genannte Huppenkothen-
    Entscheidung des BGH hin. Walter Huppenkothen hat im Auftrag von Hitler kurz vor Kriegsende ein SS-Standgericht organisiert, das unter anderem das Todesurteil gegen den berühmten Theologen Dietrich Bonhoeffer fällte.

    Auch das Versagen des BGH in den 50er Jahren ist zu verurteilen. Es ist so, dass der Bundesgerichtshof bis weit in die 60er und 70er Jahre hinein sich den Themen nicht ausreichend gestellt hat. Je mehr man sich in diese individuellen Biografien einfindet, desto mehr Verständnis entwickelt man auch. Und jeder hat seine Geschichte. Aber es bleibt ja am Ende dabei: Es war ein furchtbares kollektives Versagen. Man sieht das
    an so vielen Biografien: Man macht das eine Zugeständnis, dann das nächste Zugeständnis, und ehe man sich versieht, trieft einem die Hand vor Blut. Die Wachsamkeit hier in der Juristengeneration und natürlich auch in der gesamten Gesellschaft, die Wachsamkeit hier am Leben zu erhalten oder vielleicht auch neu zu schärfen. Das
    Gewissen der Juristen immer wieder zu schärfen, das ist der wichtigste Auftrag nicht nur heute, sondern auch für die Zukunft.

    Wir sehen, es passiert vor unserer Haustür, es passiert in Polen, es passiert in Ungarn, es passiert in der Türkei. Und wir hoffen natürlich alle, dass bei uns solche Zustände nicht auch erscheinen. Aber ich glaube tatsächlich, dieser Nationalismus, in
    Kombination mit Angst, mit diesem Unsicherheitsgefühl, ist das ist eine gefährliche Mischung, eine Mischung, die mir persönlich wirklich große Sorgen macht.

    Die Juristen und Juristinnen müssen sich heute noch, immer noch und immer wieder intensiv mit diesen Fragen beschäftigen, weil wir nicht wissen, wann und in welchem Gewand solche Versuchungen wieder auf uns zukommen.

    Comment: Winfried Heinzel – 25. August 2017 @ 23:38

  4. leider ist hierüber in den Medien viel zu wenig -wenn überhaupt, dann grob polarisierend- zu lesen.
    Das willkürliche Verbot von Linksunten ist wohl nur weiteres Symbol einer zunehmend deutlichen Rechtsverschiebung in diesem Lande.
    Dabei spielt , wie von Wolfgang treffend zusammengefasst, wahlpolitisches Kalkül eine gewisse Rolle, schließlich gilt es, das nicht unerhebliche Wählerpotential am rechten Rand zu halten bzw. zurückzugewinnen.
    Es drängt sich allerdings der Gedanke auf, daß der aktuelle Zeitgeist, Ängste und Verunsicherungen und die durch wenig subtile Provokationen (zB. G20) der linken Szene angefachten Feindbilder genutzt werden, ein neues Klima der Präventivunterdrückung kapitalismuskritischer Bewegungen zu etablieren.
    Rechtsradikalismus und dahingehende Einflüsse auf die gesellschaftliche Stabilität sind eher sekundäre Schauplätze, über allem steht der Schutz des Kapitals und dessen Mehrung für die sog. „Elite“.

    Comment: Anonymous – 29. August 2017 @ 09:26

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