Wolfgang Huste Polit- Blog

„Die Stadt und die Wohnungen sind für die Menschen da, nicht für den Profit!“. Pressemitteilung von Wolfang Huste, Stadtrat DIE LINKE Bad Neuenahr – Ahrweiler, zum Tagesordnungspunkt 3 der Stadtratssitzung vom 20. 08. 2018

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Bad Neuenahr-Ahrweiler bietet viele Arbeitsplätze in Kliniken, den Hotels, in Gastronomie und im Einzelhandel. Die Beschäftigten, in der Mehrzahl Frauen, finden jedoch keine bezahlbaren Wohnungen. Sie müssen auf umliegende Ortschaften ausweichen. Sie sind gezwungen mit dem Auto zu pendeln, weil der ÖPNV von der Taktung her nicht an die Arbeitszeiten angepasst ist. Besser wäre es, wenn man mehr preiswerte Mietwohnungen in der Nähe der Arbeitspätze baut. Kürzere Wege zu den Erwerbsarbeitsplätzen entlastet auch die Umwelt. Der Bauboom in der Stadt schafft nur neue und teure Eigentumswohnungen. Verschärfend kommt noch hinzu, dass viele ehemalige Mietwohnungen im Stadtgebiet hier und da zu Ferienwohnungen umgewidmet wurden. Diese Räumlichkeiten stehen dadurch dem freien Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Der Antrag der SPD und der FWG auf Gründung einer Kommune eigenen Wohnbaugesellschaft für Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt. Der Bürgermeister wartet da eher auf Lösungen der Bundesregierung. Der Standpunkt der Linken: Es ist einfach, die Verantwortung auf die Bundesebene abzuschieben. Die Stadt hat aber gegenüber dem Bürger eine Fürsorgepflicht. Und dazu gehört es auch für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Daher ist eine Kommune eigene Wohnbaugesellschaft ein Weg in die richtige Richtung. Der soziale Wohnungsbau ist in ganz Deutschland drastisch zurückgegangen. Dieser Trend muss dringend umgekehrt werden. Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau, im Sinne des Slogans: „Bezahlbare Mieten statt Renditen!“. Die hiesige CDU favorisiert statt einer Wohnbaugesellschaft eine kommunale Baugenossenschaft. Was dagegen spricht: Das Klientel, was abhängig ist von finanziell günstigen Sozialwohnungen, hat nicht die finanziellen Mittel, um Genossenschaftsanteile zu erwerben. Da denke ich jetzt nicht nur an die vielen Hartz IV – BezieherInnen, sondern auch an viele andere Menschen, die am Rande der Armutsgrenze leben, zum Beispiel Menschen mit einer Armutsrente, oder alleinerziehende Mütter in prekären Lebenssituationen. Auch die sind nicht in der Lage, Genossenschaftsanteile zu kaufen. Des weiteren muss definiert werden, wie hoch so ein Mindestanteil sein soll und ob man auch berechtigt ist, mehrere Anteilsscheine zu zeichnen und falls ja, dann stellt sich die Frage: Hat man dann mehr Rechte als jemand, der nur einen Anteilsschein besitzt, wird man dann in irgendeiner Weise bevorzugt, bekommt man dann zum Beispiel schneller eine Sozialwohnung zugewiesen? Wie hoch ist die Verzinsung? Und wie lange müssen dann die Antragsteller statistisch warten, bis sie in eine Kommune eigene Sozialwohnung einziehen dürfen? Eine Wohnbaugesellschaft ist da sicherlich die bessere Lösung. Dann wird für alle Menschen gebaut, auch und gerade für den finanziell schwächeren Teil der Bevölkerung. Mein Slogan lautet hier: „Die Stadt für die Menschen, nicht für den Profit!“. Im Haupt- und Finanzausschuss enthielt sich die Fraktion der Grünen und der Wählergruppe Jakobs bezüglich der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, wo aus meiner Sicht zumindest tendenziell eine Zustimmung zum Antrag der SPD und der FWG zwingend notwendig war und ist.

 

Die Devise der CDU und FDP lautet mantramäßig: „Privat vor Staat!“ . Dies ist sicherlich die falsche Losung, denn: Private Investoren wollen Rendite machen, die haben kein Interesse am sozialen Wohnungsbau. Auch DIE LINKE Ahrweiler unterstützt demnach den Antrag. Schon im Jahre 2014 forderte ich öffentlich, dass auf großen, zusammenhängenden, Kommune eigenen Grundstücken mindestens 30 bis 40% der Baufläche mit Sozialwohnungen bebaut werden müssen, statt nur mit Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Die Stadt Münster in Westfalen ist da schon weiter: Dort hat der Stadrat die Anregung der ebenfalls im Stadtrat vertretenen Linken mittlerweile aufgegriffen und eine Quote von 50% (!) beschlossen. Es ist eine gute Sache, wenn die Kommune von Anfang an selbst als „Wirtschaftssubjekt“ tätig wird, das „Zepter“ über die Bauhoheit selbst in eigenen Händen belässt, statt diese oder jene „Projekterschließung“ in rein private, Gewinn orientierte Hände zu legen. Auch hier braucht man nicht immer auf „Wunder von oben“ warten, hier: In Form einer Neuauflage des steuerlich geförderten sozialen Wohnungsbaus auf Bundesebene. Auch die Kommunen können entsprechend tätig werden, von der ersten Bauphase bis hin zur Vermietung. Ich bin gespannt, wie die übrigen Parteien im Stadtrat dieses Ansinnen mit unterstützen. Ergänzend hierzu noch folgende Anregung: Die Stadt München geht noch einige Schritte weiter. Dort kauft die Stadt seit einigen Jahren jedes Jahr verstärkt diverse Grundstücke an, auch Grünland, was ja in der Regel in absehbarer Zeit Bauland wird, da die Stadt wie viele andere Städte auch sich immer weiter in die Peripherie ausdehnt und dementsprechend vormaliges Brachland zu Bauland umwidmet. Dafür ist im Haushalt ein entsprechendes Budget eingeplant. Auf diesen Kommune eigenen Grundstücken werden bevorzugt Mietpreis gebundene Sozialwohnungen oder erschwingliche Häuser für junge Familien gebaut. Die Grundstücke werden nur in Erbpacht vergeben. Früher gab es hier und da die Unsitte, dass solche Erbpachtgrundstücke nach Ablauf der Spekulationsfrist mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag weiterverkauft wurden. Das hat nun die Stadt München unterbunden, um so die Spekulationsspirale von Anfang an zu durchbrechen. Die neu errichteten Wohnungen unterliegen einer genau definierten, sozial ausgewogenen Mietpreisbremse. Diese Mietpreisbremse wird auch kontolliert und es sind Sanktionen vorgesehen, wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird. Zusätzlich könnte folgende Regelung den sozialen Wohnungsbau erleichtern und sogar befördern: Besitzer von Mietwohnhäusern, die nachweisbar Sozialwohnungen zu günstigen Mieten in einer Kommune anbieten, müssen eine geringere Grund- oder Bodensteuer zahlen als diejenige, die zum Beispiel Wohnraum als reine Renditeobjekte – zum Beispiel in Form von Eigentumswohnungen, von Luxuswohnungen für „gut Betuchte“ – dem Wohnungsmarkt anbieten. Diese von mir skizzierte Regelung soll sinngemäß auch für Häuser, Wohnungen und Grundstücke gelten, die sich in Händen von sozial engagierten, gemeinnützigen Vereinen befinden. Da sollte man sogar prüfen, ob die Befreiung einer Grund- oder Bodensteuer für solche gemeinnützigen Einrichtungen generell möglich ist. Einen allgemeinen Einheitswert für die Berechnung einer Grundsteuer, bei der nicht wie von mir vorgeschlagen entsprechend nach sozialen Kriterien differenziert wird, finde ich ungerecht, da sozial unausgewogen. Meine generelle Forderung lautet hier: Kommune eigene Grundstücke, also das „Tafelsilber“ einer Kommune, sollten nur noch als Erbpachtgrundstücke verkauft werden. Der Vorteil: Die Grundstücke bleiben weiterhin auch für nach uns folgende Generationen im öffentlichen Besitz. Dagegen ist die Privatisierung des vormals öffentlichen Eigentums nichts weiter als eine freiwillige Selbstenteignung der Kommune und somit der hier lebenden Menschen!

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 21. August 2018 um 11:23 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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