Schon vor 10 Jahren hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt, den Begriff „Rasse“ aus allen Gesetzen zu tilgen, demnach auch aus dem Grundgesetz. Damals hat keine andere Fraktion dem Antrag zugestimmt, auch nicht die Grünen. Mir ist es unverständlich, warum DIE LINKE auf diese Tatsache nicht hinweist, dass die Grünen diesbezüglich eher Trittbrettfahrer sind. Auch die Medien weisen darauf nicht hin.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4036
17. Wahlperiode 01. 12. 2010
Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Streichung des Begriffes „Rasse“ aus der deutschen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Begriff „Rasse“ ist wissenschaftlich widerlegt sowie historisch und ideologisch extrem belastet. Deshalb haben bereits andere Staaten sowohl grundsätzlich als auch bei der Umsetzung der Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht auf den Begriff „Rasse“ verzichtet. Aufgrund der wissenschaftlichen Haltlosigkeit des Rassebegriffs hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte die Empfehlung abgegeben, den Begriff „Rasse“ aus Rechts-
texten zu tilgen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich zusammen mit anderen Staatsregierungen bei der Ausarbeitung internationaler Dokumente dafür einzusetzen, dass der Begriff „Rasse“ keine Aufnahme mehr findet und stattdessen die Formulierung „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ verwendet wird;
2. sich zusammen mit anderen Staatsregierungen und internationalen Organisationen dafür einzusetzen, dass der Begriff „Rasse“ sukzessive aus internationalen Dokumenten entfernt wird und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung ersetzt wird;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen zur Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes (GG), mit dem Inhalt, den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen;
4. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu erarbeiten mit dem Inhalt, den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen;
5. auf die Gesetzgeber in Bund, Land und Kommunen einzuwirken, den Begriff „Rasse“ nicht mehr zu verwenden und darauf hinzuwirken, dass der Begriff „Rasse“ sukzessive in bestehenden Gesetzen gestrichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung ersetzt wird;
Drucksache 17/4036 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333
6. in untergesetzlichen Vorschriften den Begriff „Rasse“ sukzessive zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen.
Berlin, 1. Dezember 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Für die modernen Anthropologinnen/Anthropologen, Biologinnen/Biologen und Genetikerinnen/Genetiker ist der Rassebegriff kein wissenschaftlicher Begriff. So wurde auf Initiative der UNESCO 1995 von Anthropologinnen/Anthropologen und Biologinnen/Biologen eine Erklärung beschlossen, sich ganz
vom Rassebegriff zu verabschieden (Deklaration von Schlaining gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung. Hrsg. Österreichische UNESCO Kommission und Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien – EPU –, Stadtschlaining, S. 25, 1995).
In der Erklärung heißt es unter anderem: „Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, dass menschliche Populationen in getrennte „Rassen“ wie „Afrikaner“, „Eurasier“ oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff „Rasse“ weiter zu verwenden.“
Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Forschungsstandes heißt das, den Rassebegriff aufzugeben. Sein Einsatz in Rechtstexten könnte den Anschein erwecken, der Gesetzgeber billige einen ideologiegeladenen Kampfbegriff.
In vielen Ländern und Sprachen – insbesondere im kontinentaleuropäischen Raum – gibt es die klare Tendenz, den Begriff „Rasse“ in Bezug auf Menschen zu meiden. Letztendlich sollte der Begriff „Rasse“ in nationalen wie internationalen Rechtstexten nicht mehr verwendet werden, da er selbst rassistische Implikationen mit sich führt. Auch in der deutschen Rechtsordnung sollte der Begriff „Rasse“ in Zukunft keine Verwendung mehr finden. Deshalb sollten das
Grundgesetz und das AGG entsprechend verändert werden.
In der deutschen Rechtsordnung findet sich der Begriff „Rasse“ in vielen bundesrechtlichen oder auch landesrechtlichen Reglungen – auch im Grundgesetz ist er erhalten. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG lautet: „Niemand darf wegen …seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im deutschen AGG aus 2006, welches unter anderem die Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG umsetzt, heißt es in § 1 AGG: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse … zu verhindern oder zu beseitigen.“
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber nach der Gesetzesbegründung zum AGG implizit annimmt, dass das Grundgesetz (Artikel 3) vom Vorhandensein verschiedener menschlicher „Rassen“ ausgehe. Abgesehen davon, macht auch die Gesetzesbegründung zum AGG deutlich, dass es keine befriedigenden Lösungen gibt, solange der Begriff „Rasse“ verwendet wird.
Zurecht sehen viele die NATO keineswegs als ein Friedensbündnis an, sondern als ein Kriegsbündnis mit imperialistischen und hegemonialen Absichten.
Andere fordern statt der NATO eine europäische Armee oder eine Art europäische Eingreifsarmee. Ich frage mich: Wer sollte uns da angreifen, wie sollten wir uns da verteidigen, mit welchen Waffen, insbesondere dann, wenn Atomwaffen eingesetzt werden? Der Physiker Prof. Weizsäcker schrieb in in seinem Buch „Kriegsfolgen und Kriegsverhütung“: „Europa ist nicht in der Lage einen Krieg auszuhalten, geschweige denn zu gewinnen!“. Von Deutschland hat er erst gar nicht geredet. Auch das sollten wir immer berücksichtigen: Jeder Krieg beginnt mit einer Lüge, mit einer hetzerischen Kriegspropaganda gegen den „von oben“ ernannten Feind. Kein Militarist, kein Politiker, sagt, dass er einen Angriffskrieg plant. Sie sagen, man muss sich verteidigen. Demnach heißt es bei uns auch „Verteidigungsministerium“- ein entpolitisierender Euphemismus für „Kriegsministerium“.
Was sollen wir im Kriegsfall konkret verteidigen? Häuser, Banken, Konzerne und Fabriken, die uns nicht gehören, die man wieder aufbauen kann? Freiheit und Demokratie? Darunter versteht zum Beispiel ein AfDler, ein NPDler, jemand von der CDU,FDP, SPD oder von den Linken, ein Sozialist oder Kommunist, eine Angestellte bei ALDI oder eine Raumpflegerin was anderes als zum Beispiel Höcke, Sahra Wagenknecht oder ein Gewerkschafter.
Im 21. Jahrhundert gibt es keine Gewinner in einem Krieg, nur Verlierer. Traditionell sind das zum größtenteils sogenannte einfache Menschen, so wie Du und ich, also die Zivilgesellschaft. Es gibt auch nicht die guten oder bösen Aggressoren (die Kriegsverhältnisse im Zweiten Weltkrieg waren da eher eine sehr große Ausnahme, ein Sonderfall – darüber lässt sich trefflich diskutieren!). Nur Militaristen und einige Politiker sehen Kriege als legitimes Mittel der Politik an. Was ist die bessere Alternative zu Kriegen? Selbstverständlich alle Maßnahmen, die der allgemeinen Kriegsverhütung dienen! Konkreter: Diplomatische, gute Beziehungen zu anderen Ländern pflegen, Friedens- statt Kriegsgespräche, statt Drohungen. Auch ein Wirtschaftskrieg ist ein Krieg, auch ein „Kalter Krieg“ ist Krieg, der zu einem heißen Krieg werden kann. Besser sind auch Guerillatechniken, der „kleine“, überschaubare Krieg. Dazu gehören auch Sabotageaktionen, die Verweigerung der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Okkupanten, die Förderung eines Widerstandes im Innern usw. usw. (more…)