Wolfgang Huste Polit- Blog

Der Begriff „Rasse“ muss aus allen Gesetzen getilgt werden! Von Wolfgang Huste

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Schon vor 10 Jahren hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt, den Begriff „Rasse“ aus allen Gesetzen zu tilgen, demnach auch aus dem Grundgesetz. Damals hat keine andere Fraktion dem Antrag zugestimmt, auch nicht die Grünen. Mir ist es unverständlich, warum DIE LINKE auf diese Tatsache nicht hinweist, dass die Grünen diesbezüglich eher Trittbrettfahrer sind. Auch die Medien weisen darauf nicht hin.

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4036
17. Wahlperiode 01. 12. 2010
Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Streichung des Begriffes „Rasse“ aus der deutschen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Begriff „Rasse“ ist wissenschaftlich widerlegt sowie historisch und ideologisch extrem belastet. Deshalb haben bereits andere Staaten sowohl grundsätzlich als auch bei der Umsetzung der Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht auf den Begriff „Rasse“ verzichtet. Aufgrund der wissenschaftlichen Haltlosigkeit des Rassebegriffs hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte die Empfehlung abgegeben, den Begriff „Rasse“ aus Rechts-
texten zu tilgen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich zusammen mit anderen Staatsregierungen bei der Ausarbeitung internationaler Dokumente dafür einzusetzen, dass der Begriff „Rasse“ keine Aufnahme mehr findet und stattdessen die Formulierung „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ verwendet wird;
2. sich zusammen mit anderen Staatsregierungen und internationalen Organisationen dafür einzusetzen, dass der Begriff „Rasse“ sukzessive aus internationalen Dokumenten entfernt wird und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung ersetzt wird;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen zur Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes (GG), mit dem Inhalt, den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen;
4. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu erarbeiten mit dem Inhalt, den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen;
5. auf die Gesetzgeber in Bund, Land und Kommunen einzuwirken, den Begriff „Rasse“ nicht mehr zu verwenden und darauf hinzuwirken, dass der Begriff „Rasse“ sukzessive in bestehenden Gesetzen gestrichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung ersetzt wird;
Drucksache 17/4036 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
6. in untergesetzlichen Vorschriften den Begriff „Rasse“ sukzessive zu streichen und durch die unter Nummer 1 benannte Formulierung zu ersetzen.
Berlin, 1. Dezember 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Für die modernen Anthropologinnen/Anthropologen, Biologinnen/Biologen und Genetikerinnen/Genetiker ist der Rassebegriff kein wissenschaftlicher Begriff. So wurde auf Initiative der UNESCO 1995 von Anthropologinnen/Anthropologen und Biologinnen/Biologen eine Erklärung beschlossen, sich ganz
vom Rassebegriff zu verabschieden (Deklaration von Schlaining gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung. Hrsg. Österreichische UNESCO Kommission und Europäisches Universitätszentrum für Friedensstudien – EPU –, Stadtschlaining, S. 25, 1995).
In der Erklärung heißt es unter anderem: „Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, dass menschliche Populationen in getrennte „Rassen“ wie „Afrikaner“, „Eurasier“ oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff „Rasse“ weiter zu verwenden.“
Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Forschungsstandes heißt das, den Rassebegriff aufzugeben. Sein Einsatz in Rechtstexten könnte den Anschein erwecken, der Gesetzgeber billige einen ideologiegeladenen Kampfbegriff.
In vielen Ländern und Sprachen – insbesondere im kontinentaleuropäischen Raum – gibt es die klare Tendenz, den Begriff „Rasse“ in Bezug auf Menschen zu meiden. Letztendlich sollte der Begriff „Rasse“ in nationalen wie internationalen Rechtstexten nicht mehr verwendet werden, da er selbst rassistische Implikationen mit sich führt. Auch in der deutschen Rechtsordnung sollte der Begriff „Rasse“ in Zukunft keine Verwendung mehr finden. Deshalb sollten das
Grundgesetz und das AGG entsprechend verändert werden.
In der deutschen Rechtsordnung findet sich der Begriff „Rasse“ in vielen bundesrechtlichen oder auch landesrechtlichen Reglungen – auch im Grundgesetz ist er erhalten. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG lautet: „Niemand darf wegen …seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im deutschen AGG aus 2006, welches unter anderem die Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG umsetzt, heißt es in § 1 AGG: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse … zu verhindern oder zu beseitigen.“
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber nach der Gesetzesbegründung zum AGG implizit annimmt, dass das Grundgesetz (Artikel 3) vom Vorhandensein verschiedener menschlicher „Rassen“ ausgehe. Abgesehen davon, macht auch die Gesetzesbegründung zum AGG deutlich, dass es keine befriedigenden Lösungen gibt, solange der Begriff „Rasse“ verwendet wird.

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 18. Juni 2020 um 17:03 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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