In 828.708 Fällen wurden Erwerbslosen im vergangenen Jahr Gelder gestrichen – ein eklatanter Verstoß gegen das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminimum.
Dazu erklärt der Landesvorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz, Wolfgang Ferner: Jeder der von den Sanktionen Betroffenen erhielt im Durchschnitt 123,72 Euro weniger im Monat – und das beim damals geltenden Regelsatz in Höhe von 359 Euro für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger.
Das ist ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Existenz- und Teilhabeminimum. Hinzu kommt, dass die meisten dieser Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen wurden:
Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde in vollem Umfang stattgegeben, rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen waren erfolgreich – ein deutliches Indiz für ein von Grund auf falsches System.
DIE LINKE fordert die Abschaffung der grundrechtswidrigen Leistungskürzungen. Statt Betroffene in den Arbeitsmarkt zu integrieren, grenzt die Verwaltung die ohnehin benachteiligten Hartz-IV-Opfer weiter aus.
Und die Leistungskürzungen dienen als weiteres Erpressungsinstrument, damit Erwerbslose jede noch so schlecht bezahlte und schäbige Sklavenarbeit annehmen. Hartz-IV-Empfänger sollen in Ein-Euro-Jobs gezwungen werden, von denen laut Bundesrechnungshof mehr als die Hälfte in Konkurrenz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen stehen – ein klarer Rechtsbruch und außerdem eine immense Arbeitsplatzvernichtung, bei der Menschen ohne Arbeit zu Mittätern gemacht werden.
Wenn der Koblenzer CDU-Bundespolitiker Michael Fuchs sagt, dass jeder Arbeitslose jede angebotene Stelle auch annehmen müsse, ist das menschenverachtend und soll Erwerbslose zwingen, zu Hungerlöhnen für noch größeren Profit der großen Unternehmen und Konzerne zu sorgen.
Hier machen sich die Arbeitsverwaltungen zu Mittätern.
Quelle: www.scharf-links.de vom 20.04.11
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