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Klage gegen die Bundesregierung zu den US-Atomwaffen in Büchel

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Die Verhandlung dürfte sehr spannend werden. Sie findet statt im Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, am Donnerstag, 14.07.2011 um 9. 30 Uhr.
Über die Klage von Dr. Elke Koller gegen die Bundesrepublik Deutschland über den Abzug der letzten US-Atombomben aus Büchel wird am 14. Juli in Köln verhandelt.

Die Apothekerin i. R. Dr. Elke Koller – sie wohnt etwa vier Kilometer vom Fliegerhorst Büchel in der Eifel entfernt – begehrt mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesverteidigungsminister, eine Verurteilung Deutschlands dazu,

– gegenüber den USA darauf hinzuwirken, dass die letzten zwanzig Atombomben aus Büchel abgezogen werden
– und die „Nukleare Teilhabe“ in den NATO-Stäben aufzugeben.

Bitte verbreitet diese Information mit euren Möglichkeiten in euren Kreisen und Netzwerken.

Mit freundlichen Grüßen,

Lucas Wirl
Reiner Braun

Lucas Wirl
Karlsgartenstrasse 5
12049 Berlin

Zitat:
Die deutschen Luftwaffensoldaten bewachen die amerikanischen Bomben in Büchel und üben, wie man zusammen mit US-Personal Nuklearwaffen in den Tornado-Flugzeugen montiert, und Bundeswehrpiloten, wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Da in Büchel keine amerikanischen Flugzeuge stationiert sind, können die Bomben ausschließlich mit den deutschen Tornado-Jets transportiert und abgeworfen werden. Deutschland ist aber völkerrechtlich verpflichtet, keine Atomwaffen zu verwahren oder weiterzugeben. Das ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 des 2+4-Vertrages von 1990 sowie aus Art. 1 des Nichtverbreitungsvertrags von 1967.
Vor allem darf die Bundesrepublik nicht gegen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts verstoßen, die nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts sind. Zu diesen Grundsätzen gehört das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Dazu gehören ferner die Grundsätze
des humanitären Kriegsvölkerrechts. Mit seinem Gutachten vom 8.7.1996 hat der Internationale Gerichtshof (IGH), der Gerichtshof der Vereinten Nationen, festgestellt, „dass die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen grundsätzlich [„generally“] im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlichen Regeln des internationalen Rechts
und insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts stehen würde“.

Nach diesen Regeln müssten Waffen
– zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung unterscheiden können,
– keine unnötigen Leiden verursachen und
– das Gebiet unbeteiligter und neutraler Staaten nicht in Mitleidenschaft ziehen.
Das können Atombomben nicht.

Im Magazin Der SPIEGEL vom 30.5.2011 wurde mitgeteilt, dass die USA Atombomben modernisieren wollen, u.a. die in Büchel stationierten. Die Stärke der nuklearen Sprengladungen solle geändert und außerdem sollten die Waffen mit steuerbaren Heckflossen versehen werden,
damit sie als Gleitbomben gezielter eingesetzt werden können. Im nächsten Jahr soll die technische Entwicklung beginnen. Dazu hatte das Gericht das Bundesverteidigungsministerium um Stellungnahme gebeten. Das Ministerium hat erwidert, dieser Vorgang werde in seinem wesentlichen Verlauf von einem fremden, souveränen Staat nach seinem eigenen, von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Willen gestaltet.

Das befremdet:
Es ist bekannt, dass die Modernisierungen darauf abzielen, die Atombomben für das Einklinken an den neuen Eurofighter geeignet zu machen. Die Fliegerstaffel in Nörvenich soll damit ausgestattet werden. Auch dort werden deutsche Soldaten mit den Atombomben umgehen.
Das Ministerium ist in seiner Klageerwiderung und auch aktuell auf keine dieser Fragen eingegangen; es wird „gemauert“.

Die Verhandlung dürfte sehr spannend werden. Sie findet statt im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, am Donnerstag, 14.07.2011 um 9.30 Uhr.
Nach Ende der mündlichen Verhandlung soll ein Pressegespräch stattfinden, das Reiner Braun (IALANA/VDW) moderieren wird.

Quelle:Dr. Peter Becker
Rechtsanwalt und Notar a.D. Am Mühlgraben 2
Fachanwalt für Verwaltungsrecht 35037 Marburg
Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 06. Juli 2011 um 17:49 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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