Dem bekannten „Chaos Computer Club (CCC)“ in Berlin ist durch einen „Whistleblower“ (.. bitte klick hier!) eine staatseigene Software zugespielt worden, die Erschreckendes zutage fördert. Solche illegalen Computerprogramme werden in Anlehnung an das aus der altgriechischen Mythologie bekannte „Trojanische Pferd“ auch vereinfachend „Trojaner“ genannt.
Derartige in der Regel illegale Software erledigt ihr schmutziges Geschäft unbemerkt von den rechtmäßigen Computereigentümern heimlich über das Internet im Untergrund des computereigenen Betriebssystems. Die rechtmäßigen Computerbesitzer bemerken dies in der Regel nicht und wähnen sich vor Ausspähung und Überwachung sicher. Ein „Bundestrojaner“ ist in diesem Sinne ein Trojaner, der im Auftrag einer Bundesbehörde dazu entwickelt wurde, Bürgerinnen und Bürger heimlich zu überwachen und auszuspionieren.
Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsfindung zur so genannten „verdachtslosen Datenspeicherung und -Überwachung“ das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der privaten Sphäre auch für die besitzer vernetzter Computer ausdrücklich unterstrichen. Eine Sprecherin des CCC weist ausdrücklich darauf hin, dass diese illegale Software offenbar schon vor vielen Monaten durch staatliche Dienstellen entwickelt und eingesetzt worden sei.
Besonders besorgniserregend ist danach, dass die heimlich und automatisch operierende staateigene Software nicht nur entgegen eines ausdrücklichen Verbots des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt, sondern nicht einmal ausreichend vor Missbrauch durch Dritte geschützt wurde. So kann der vom CCC analysierte Bundestrojaner jederzeit über das Internet ohne besonderen Zusatzaufwand heimlich mit Zusatzmodulen nachgerüstet und in seinen Funktionen wesentlich erweitert werden.
Auf dem derart ausgespähten Privatcomputer „gesicherte“ „Beweismittel oder Verdachtsmomente“ können überdies in gänzlich gesetzeswidriger Weise zum Nachteil der verdächtigten Besitzer unbemerkt über das Internet nachträglich platziert und manipuliert werden. Auch eine streng verbotene akustische und optische Raumüberwachung und andere schwerwiegende Verletzungen der verfassungsmäßig geschützten Privatsphäre können unter illegaler Verwendung von „Bundestrojanern“ via Webcam vorgenommen werden.
Der CCC dazu: „Unsere Untersuchung offenbart wieder einmal, dass die Ermittlungsbehörden nicht vor einer eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut. Hier wurden heimlich Funktionen eingebaut, die einen klaren Rechtsbruch bedeuten“, heißt es auf der Internetseite des CCC .. bitte einfach hier klicken: http://www.ccc.de )
Das Bundeskriminalamt BKA bestreitet nachdrücklich den Einsatz von derartigen Trojanern. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass Programme zur Ausspähung des Datenstroms von privaten mit dem Internet verbundenen Computern von Bundes-, aber auch von Landesbehörden angewendet werden können. „Für den Einsatz dieser Software gibt es gesetzliche Grundlagen, die beim Einsatz beachtet werden müssen“, sagte der Sprecher. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich äußert besorgt über den Einsatz von Trojanern geäußert. Dieser Vorgang sei ausgesprochen beunruhigend, erklärte sie dazu in einem Interview gegenüber dem ARD-Morgenmagazin.
Alexander Ulrich MdB, parlamentarischer Geschäftsführer der LINKEN im Bundestag, verlangt seinerseits weit darüber hinaus eine schnelle und gründliche Aufklärung dieses neuerlichen Datenskandals. „Die Verantwortlichen“ so fährt Ulrtich weiter fort, „seien es es nun Staatsbedienstete oder Privatleuten, Ùnternehmen oder von ihnen Beauftragte, müssen für einen derartigen Verfassungsbruch umgehend zu Rechenschaft gezogen werden. Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Privatsphäre gilt selbstverständlich auch im Computerbereich für alle und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
Ulrich weiter: „Sollten sich Vorwürfe des CCC bestätigen, wird daran wieder einmal deutlich, wie wichtig „Whistleblower“ für den Schutz der demokratische Gesellschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger sind. Denn sie können sensibel auf alle Übergriffe reagieren und die notwendige Transparenz Öffentlichkeit herstellen, damit gehandelt werden kann. Nur DIE LINKE fordert auch in der Bundesrepublik einen besseren Schutz für Whistleblower um die Bürgerechte zu schützen.“
Quelle: DIE LINKE, Eigenbericht
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