Wolfgang Huste Polit- Blog

Kreisverwaltung Ahrweiler geht weiter gegen „Gedenkmarsch“ der rechten Szene vor

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Die Kreisverwaltung Ahrweiler setzt sich weiter für ein Verbot des „Gedenkmarschs“ ein, den die rechte Szene für den 19. November 2011 in Remagen plant. Der Kreis hat jetzt weitere Rechtsmittel gegen das anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt und die sofortige Vollziehung seiner Verbotsverfügung angeordnet.
Zur Erinnerung: Der Kreis, der seit diesem Jahr für den Vollzug des Versammlungsgesetzes zuständig ist, hatte den geplanten „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“ verboten. Gegen diese Verfügung hatten die Antragsteller geklagt. Darauf hatte das Verwaltungsgericht Koblenz den Antragstellern unter Berufung auf die Demonstrationsfreiheit Recht gegeben.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler sieht die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach wie vor gefährdet. Diese Auffassung werde aktuell durch weitere Flugblatt- und Internetaktivitäten der rechten Szene bestätigt. Es bleibt laut Kreisverwaltung bei gewichtigen Gründen für das ausgesprochene Verbot. Nach wie vor bestehe die Gefahr, dass von dem Aufzug und der Kundgebung erhebliche Provokationen ausgehen und Gewalttätigkeiten trotz Polizeipräsenz nicht auszuschließen seien. Dies hätten die Erfahrungen aus vergangenen Aufmärschen gezeigt, betont die Kreisverwaltung.
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Quelle:
Kreisverwaltung Ahrweiler
http://www.kreis-ahrweiler.de/
mailto:info@aw-online.de

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 09. November 2011 um 16:11 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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