Am 16.11.2011 berichtete das Schwäbische Tagblatt von einer gemeinsamen Übung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr mit Spezialeinheiten der US-Army, bei der die Soldaten zwischen Wendelsheim und Oberndorf die Landung mit Fallschirmen aus Militärflugzeugen des Typs C130 Herkules trainierten. In diesem Artikel hieß es u.a.: »Hellauf begeistert von der Show waren die Kinder, derer sich mehrere hundert auf und entlang der Felder tummelten… Am Morgen hatten bereits die Grundschulen aus Oberndorf und Wendelsheim einen Ausflug zur Übung unternommen und die Schüler durften den Soldaten nach gelungenem Sprung beim Fallschirmpacken zur Hand gehen. ›Die Kinder haben gejubelt und gestaunt, das war irre‹, erzählte Cornelius Freiherr von Lepel, Presseoffizier des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw.«
Das Friedensplenum/Antikriegbündnis Tübingen zeigte sich hierüber empört und forderte am 19.12.2011 vom zuständigen Oberschulamt Tübingen wie dem Kultusministerium Baden-Württemberg eine Stellungnahme u.a. zu der Frage, »was in diesem Fall das pädagogische und inhaltliche Ziel dieser öffentlichen pädagogischen Einrichtungen und ihrer Vertreter war«. Die Informationsstelle Militarisierung, Trägerin des Aachener Friedenspreises 2011, hatte sich dieser Forderung angeschlossen und den Brief auf ihrer Homepage dokumentiert (www.imi-online.de/2012/01/05/schulausflug-zur-fallschirmspringerubung/).
Da bis heute weder vom Kultusministerium noch vom Oberschulamt eine Reaktion vorliegt, hat sich das Friedensplenum/Antikriegsbündnis nun erneut an beide Einrichtungen gewandt. In seinem Schreiben vom 31.12.2012 heißt es u.a.: »Die Schulleitungen von Wendelsheim und Oberndorf wurden, wie wir nun in Erfahrung bringen konnten, durch das KSK telefonisch dazu eingeladen, mit ihren Schülern diese Übung zu beobachten. Die Schulleitungen haben ihre Kollegien angeregt, mit ihren Klassen dorthin zu gehen, und zwar am Vormittag zu üblicher Unterrichtszeit. Auf unsere Nachfrage, in welcher Form das so Erlebte im Unterricht behandelt wurde, konnten wir keine Antwort bekommen.« Erneut forderte es vom Oberschulamt eine Stellungnahme, ob »nach Ihrer Ansicht als Schulaufsichtsbehörde dieses Handeln der Schulleitungen und der Kollegien, ihnen anvertraute schulpflichtige Kinder zu einem Militärspektakel zu führen, in Einklang mit deren pädagogischem Bildungsauftrag« stehe. Dieser Brief wurde auch dem Kultusministerium zugesandt mit einer Bitte um Stellungnahme und der Aufforderung, »die Kooperationsvereinbarung [des Kultusministeriums] mit der Bundeswehr, die noch von der Vorgängerregierung abgeschlossen worden war, zu kündigen«.
(…) Jürgen Wagner Geschäftsführender Vorstand der Informationsstelle Militarisierung: » (…) Die übergeordneten Behörden müssen dazu Stellung nehmen, daß schulpflichtige Kinder während der Unterrichtszeit auf Einladung der Bundeswehr einem Militärspektakel zugeführt wurden, das letztlich der Vorbereitung von Angriffskriegen diente. Da diese Übungen auch zukünftig monatlich stattfinden werden, wird es für das Kultusministerium und das Oberschulamt im Tübinger Regierungspräsidium auch nicht leicht sein, diese Sache einfach auszusitzen.«
Quelle: www.jungewelt.de vom 02.02.12
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