„Auch nach diesem unverständlichen Urteil gegen unseren Parteifreund Wolfang Huste wird sich die LINKE in Rheinland-Pfalz nicht in ihrem Kampf gegen Neonazis einschüchtern und beirren lassen“, so der Landesvorsitzende Wolfgang Ferner.
Am Donnerstag war in Ahrweiler der bekannte Nazigegner und Mitglied der LINKEN, Wolfgang Huste, zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000.- Euro verurteilt worden, weil er auf seiner Homepage zur Blockade einer Demonstration von Neonazis in Dortmund aufgerufen hatte.
Ferner weiter: „Besonders peinlich für die Staatsanwaltschaft dürfte dabei der Umstand sein, dass diesen Aufruf weitere fast tausend Personen unterschrieben und der Dortmunder Oberbürgermeister höchstpersönlich zur Blockade dieser Demonstration in seiner Stadt aufgerufen hat! Dieser Aufruf steht noch heute auf der offiziellen Homepage der Stadt Dortmund.“
Die Frage des Rechtsanwaltes von Herrn Huste, ob denn der Aufruf des Dortmunder Oberbürgermeisters Ulrich Sierau zur Blockade einer Demonstration in seiner Stadt, von der Staatsanwaltschaft ebenfalls geprüft worden sei, hat der Oberstaatsanwalt dahingehend beantwortet, dass er sich um Straftaten in Rheinland-Pfalz und nicht um die in Dortmund kümmere.
„Dem werden wir nun nachhelfen!“ so Ferner weiter. Er hat die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben aufgefordert, entweder gegen den Dortmunder Oberbürgermeister vorzugehen oder gleich die Unsinnigkeit ihres Tuns einzusehen.
Wolfgang Ferner abschließend: „Man fasst sich eigentlich an den Kopf: Der Dortmunder OB Ulrich Sierau lädt Antifaschisten zur Blockade einer von seiner Behörde genehmigten Demonstration nach Dortmund ein und in Ahrweiler wird jemand kriminalisiert und bestraft, weil er die Einladung im Sinne der Stadt Dortmund weiterleitet. Provinzieller geht es nicht mehr!“
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->> Leserbrief an Rhein-Zeitung und General-Anzeiger
Betreff: Bericht 29.06.2012 Ahrweiler Strafgericht verurteilt Linken-Sprecher zu 2000€ Geldstrafe
Das Urteil gegen Wolfgang Huste ist ein Skandal.Punkt.
Mittels der Strategie der Rechtsbeugung soll hier schlichtweg politisch missliebiger Mensch, dessen Haltung in die konservative Mentalität im Kreis AW „nicht passt“ mundtot gemacht werden.
Ein solches Urteil – enstanden unter Mißachtung der Artikel 5 und 8 GG sowie der Rechtsprechung des BVerfG zu Sitzblockaden – ist neben rechtlicher Unkorrektheit ein fatales Signal an die falsche Stelle:
„Antifaschisten bleibt zu Hause, damit die Nazis ungestört auch weiterhin Haß verbreiten und Menschen umbringen können!“
Mit diesem Urteil ist die Justiz ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sehr schlecht gerecht geworden – und hat die These der Blindheit auf dem rechten Auge bestätigt.
Bleibt zu hoffen, daß das LG Koblenz dieses urteil aufhebt!
sabine Lesch
(…)
Comment: Sabine Lesch – 03. Juli 2012 @ 12:54
Siehe auch hier: http://www.sdaj-dortmund.de/2012/07/02/solidaritat-mit-wolfgang-huste-blockieren-ist-unser-recht/
Comment: Wolfgang Huste – 03. Juli 2012 @ 13:58
Unglaublich! Und am gleichen Tag wurde die nächste Sauerei der Verfassungsschutz – NSU -Connection aufgedeckt. Aber keine Angst, liebe Antifaschisten, von UNS geht denen niemals auch nur eine Akte verloren. Und sei sie auch noch so zurechtgebogen!
Der Kampf geht weiter: Keine marschierenden Nazis! Nirgendwo!
Martin
Comment: Martin Krötz – 03. Juli 2012 @ 22:49