Am kommenden Dienstag, den 21. August verkündet das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung in einem sogenannten Normenkontrollverfahren zu den seit den 1. Mai 2012 geltenden Berliner Wohnkostenregelungen für Hartz-IV-Bezieher (Wohnaufwendungenverordnung – WAV). Das Gericht mußte überprüfen, ob die Vorschrift mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Geklagt hatte ein Betroffener.
Es sei möglich, daß mit der Entscheidung »Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt« werden, heißt es im Mittwoch veröffentlichten Newsletter des Sozialrechtsexperten Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. in Wuppertal. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebezieher in Berlin haben. Sollte das Gericht feststellen, daß die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab dem Tag der Verkündung für Haushalte, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen, ein höherer, »vom Gericht festzulegender«, Anspruch auf Erstattung der Wohnkosten, schreibt Thomé.
Rückwirkend können Ansprüche aber nicht ohne weiteres geltend gemacht werden. Thomé empfiehlt daher allen Betroffenen, bis zum 20. August einen Überprüfungsantrag zu den Kosten der Unterkunft beim Jobcenter oder zuständigen Sozialleistungsträger zu stellen. (jW)
harald-thome.de/newsletter.html
Quelle: www.jungewelt.de vom 16.08.12
« Schon 27 Jahre: Landesregierung schweigt zum Uran-Lager unter freiem Himmel. – Rechtsprofessor vergleicht GEMA mit Mafia. Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster, Prof. Dr. Thomas Hoeren, hat in einem Interview mit dem Magazin Brand Eins die GEMA strukturell mit der Mafia verglichen. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung. »
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