Wolfgang Huste Polit- Blog

Friedensaktivist verurteilt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie erklärte zum Urteil gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen:

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Das Amtsgericht München hat am Donnerstag den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei/Wegmann (München) mit Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen zu der bereits seit längerer Zeit in Rede stehenden Leopard-2-Panzer-Lieferung an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein solcher Rüstungsexport verstoße gegen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, weshalb die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diesbezügliche Informationen habe, so Theisen. Das Amtsgericht München sah darin aber eine Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, weshalb mit den Flugblättern öffentlich zu Straftaten aufgefordert worden sei. (…)

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht in dem Urteil eine gefährliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. Der Bundessicherheitsrat, der in geheimen Sitzungen die Rüstungsexporte genehmigt, gehörte wegen seiner menschenrechtsverletzenden Rüstungsexportpraxis auf die Anklagebank.

Quelle: www.jungewelt.de vom 15.02.13

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 15. Februar 2013 um 00:01 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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