Voraussichtlich wird sein Anwalt Tom Siebert erneut Revision beim Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz einlegen. Wird die verworfen, will Huste Verfassungsbeschwerde einlegen. Er will einen Freispruch. „Venceremos“ – wir werden siegen – verkündet er auf seiner Homepage.
Um welche Straftat geht es?
Auf seiner Homepage veröffentlichte Huste, wie zahlreiche andere Politiker ebenfalls, einen Aufruf gegen einen genehmigten Aufmarsch von Neonazis am 3. September 2011 in Dortmund. Dort heißt es unter anderem: „… werden wir uns am 3. September massenhaft und entschlossen den Nazis in den Weg stellen und den Aufmarsch verhindern!“ Darin sah zunächst das Amtsgericht die öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat, nämlich der Verhinderung beziehungsweise groben Störung einer genehmigten Versammlung. Gegen den Strafbefehl legte Huste Berufung ein. In der Verhandlung verhängte das Amtsgericht eine Strafe von 2000 Euro.
Dagegen gingen Huste und die Staatsanwaltschaft in Berufung. Zunächst mit Erfolg für den Linkenpolitiker. Das Landgericht Koblenz sprach ihn frei, weil der Aufruf nicht ohne Weiteres den Schluss zulasse, dass eine grobe Störung geplant sei. Dagegen legte wiederum die Staatsanwaltschaft Revision ein. Übrigens die gleiche Abteilung, die im zurzeit laufenden Mammutprozess gegen das rechtsradikale „Aktionsbündnis Mittelrhein“ die Anklage vertritt.
Das OLG kam wiederum zum Ergebnis, der Aufruf sei rechtswidrig im Sinne des Versammlungsgesetzes und verwies den Fall erneut ans Landgericht. Hier argumentierte Huste, der Aufruf sei durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Er stehe in einer langen Tradition als Kämpfer gegen den Faschismus: „Was Faschisten von sich geben, ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Dagegen habe ich das Recht auf Notwehr.“
Polizei war im Gerichtssaal
Bei diesen Worten ging ein Raunen durch die zahlreichen Zuhörer, von denen viele zur rechten Szene gehörten. Zwei Polizeibeamte waren während der Verhandlung anwesend. Vor dem Gerichtssaal hatte es Personenkontrollen gegeben. Hustes Verteidiger und die Staatsanwältin fochten in ihren Plädoyers mit dem juristischen Florett. Mit unterschiedlichen Auffassungen, ob es ein Aufruf zu einer groben Störung einer genehmigten Versammlung war oder nicht und wie weit das Grundrecht der Meinungsfreiheit vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Der Vorsitzende Richter Bernd Minnebeck betonte, das Urteil des OLG gebe einen engen Rahmen vor. Er schlug vor, das Verfahren einzustellen. Darauf die Staatsanwältin: „Nur gegen eine Geldauflage von 1000 Euro.“ Das wollte Huste nicht akzeptieren. Damit gab es ein Urteil. „Mit einem Strafmaß am unteren Ende“, wie der Vorsitzende sagte. Doch Huste will einen Freispruch. Auch weil andere, die den Aufruf ebenfalls veröffentlichten, nicht angeklagt und bestraft wurden.
Von unserem Mitarbeiter Winfried Scholz